Probieren wir es einmal…

Einmal hätte es schon gereicht, meint Paul Marte*: Die Trennung von der Ehefrau bedeutet für die meisten Väter in einer familienrechtlich rückständigen Gesellschaft fast zwangsläufig die schmerzliche Trennung vom Alltag mit den Kindern, und danach beginnt der Spießrutenlauf, der mühselige Kampf um Kontakt zu den Kindern, während zugleich unablässig Unterhaltsforderungen gestellt werden.

Wieder bezieht ein «Jugendamt» frühzeitig Position: Nicht dafür, dass Paul sicher und regelmäßigen Kontakt zu seinem zweijährigen Sohn haben kann, nein, das interessiert diese Stelle nicht im Geringsten, sondern um Geld: Kaum ist das Kinderzimmer leer geworden, verlangt die BH-Mitarbeiterin Sieglinde Kaltenegger*, dass Paul Unterhalt überweist.

Ohne langes Fackeln fordert die Bearbeiterin, welche weniger die Sache als mehr diesen Vater selbst bearbeitet, so auf die Schnelle telefonisch 470 Euro Unterhalt von Paul.

Wie sie denn auf so eine hohe Summe komme? so erkundigt sich Paul, und als er sein Gegenüber ratlos Luft holen hört, verlangt er Berechnungsgrundlagen von ihr.

Diese Unterlagen liefert Sieglinde Kaltenegger nicht, natürlich nicht. Der Männerservice kennt keinen einzigen Hilfesuchenden, der jemals eine konkrete Berechnung eines «Jugendamts» ausgehändigt erhalten hat. Damit könnte der Unterhaltspflichtige ja prüfen, ob richtig bemessen wurde…

Stattdessen ruft die Geldeintreiberin lieber ein nächstes Mal an, und diesmal verlangt sie 426 Euro. Natürlich sei das ein ganz genau berechneter, «gesetzlicher Unterhalt». Paul soll bezahlen, sonst, wir kennen die drohende Floskel, «geht es vor Gericht».

Nun erarbeiten wir mit Paul die tatsächliche Grundlage, auf welcher die üblichen Prozente gerechnet werden können. Wir informieren Paul, dass nicht vom ganzen Nettoeinkommen gerechnet werden darf, sondern Abzüge eine zusätzliche, kleine Entlastung bringen. Mit 402 Euro dürfte Paul nach einem, wohlgemerkt fast kostenfreien und im Vergleich zu den Diskussionen mit Sieglinde Kaltenegger vergleichsweise stressfreien, Gerichtsverfahren belastet werden, und wenn das Gericht ebenso missgünstig wäre wie diese Bearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft, dann erhielte er wenigstens eine Aufschlüsselung der Berechnung und könnte deren Fehler anfechten.

Wir wundern uns nicht, dass Sieglinde Kaltenegger einmal mehr von einem Vater ein tief enttäuschtes Mail erhält, weil der sich betrogen fühlt, von einer Behörde, die in Diensten einer Landesregierung in Österreich steht und somit im Dienste der Allgemeinheit sein sollte.


Männerservice-Report #285, veröffentlicht am 14. Dezember 2021

Betroffene
Vater: Paul Marte*
Drei Kinder

In der Verantwortung
«Jugendamt» einer Bezirkshauptmannschaft in Vorarlberg
Sieglinde Kaltenegger*, Unterhaltseintreiberin der besagten Bezirkshauptmannschaft
Vorarlberger Landesregierung, verantwortlich für die Jugendwohlfahrt

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, September 2021

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>