Nicht fair, aber rechtmäßig

Tanja* und Konrad* wollen an ihrer Ehe arbeiten, meint Konrad. Er beschreibt Tanjas Belastungen aus ihrer Kindheit, welche Sie ein Leben lang wie einen Ballast mit sich zu tragen hat, die Therapien, mit denen sie sich Hilfe verschafft, und doch: Besonders, wenn sie getrunken hat, wird die Lage explosiv.

Eines Abends entbrennt einmal mehr ein Konflikt zwischen den Eheleuten. Konrad fühlt sich ständig aggressiv und abfällig provoziert, dass es kaum zu ertragen ist für ihn.

Anfangs weist dieser Mann die verbalen Angriffe seiner Frau zurück, doch Tanja steigert sich in ihrer blinden Wut – bis Konrad sie an beiden Händen festhält und ihr tief in die Augen sieht, um endlich, endlich zu ihr durch zu kommen.

Nun beginnt Tanja wild zu schreien und zu zappeln. Konrad kennt sie schon, diese Panikattacken. Es hat keinen Sinn, ohnmächtig resignierend lässt es wieder los.  Seine Frau stürmt nach unten.

Dort ruft sie ihre Schwester an und fordert diese auf, die Polizei zu holen.

Die bangen Minuten bis zum Eintreffen der Exekutive sind nicht zahlreich: Wenn sich sonst die Polizisten Zeit lassen mögen, bis sie zu einem Einsatz auftauchen, so sind sie bei Fällen, in denen Männer der häuslichen Gewalt beschuldigt werden, schneller als die Kavallerie.

Konrad wird argwöhnisch befragt, und zu allererst sein Alkoholpegel gemessen. Nach seinem Ergebnis, 0,0 Promille, wird jedoch Tanjas Alkoholspiegel nicht gemessen. Dabei fordert der Mann die Beamten auf, doch einmal festzustellen, wie offensichtlich seine Frau betrunken ist, und wie sehr sie in einem psychischen Ausnahmezustand ist, so wie sie wirr und paranoid daherredet. Die Polizisten weigern sich.

Einmal mehr stand schon beim Losfahren der Polizisten zum Einsatz offenbar fest, wer hier als Opfer und wer als Täter, oder, wie es der «Gewaltschutz» perfide nennt, als «Gefährder» abgestempelt werden soll. Ein «Gefährder» muss nämlich überhaupt nicht gewalttätig sein. Bei einem «Gefährder» ist es gar nicht notwendig, irgendwelche Tatbestände zu erfassen oder zu beweisen. Ein „Gefährder“ ist ein solcher, weil er einmal gefährlich werden könnte.

Sie und ich, werte Leser, können jederzeit als «Gefährder» beezeichnet werden. Nein, Sie vermutlich nicht, liebe Leserinnen. Den obigen Satz kann man nicht gendern, es würde den Sinn verkehren. Der «Gewaltschutz» kennt im Vorhinein nur «den Gefährder», männlich, und «die Gefährdete», grundsätzlich weiblich.

Bald jedoch an diesem oben geschilderten Abend realisiert Tanja, die mehr und mehr wieder zu sich kommt, was nun bevorsteht. Sie begreift, dass ihr Mann tatsächlich weggewiesen werden soll. Das hier ist keine Fortsetzung des Streits mit anderen Mitteln, in dem sie es ihrem Mann zeigen kann, auf andere Weise diesmal…

Die Beamten sind drauf und dran, Konrad aus ihrem Haus zu werfen. Dann ist sie allein. Dann fehlt ihr Konrad, denn obwohl sie weiß, dass ihre Probleme nicht nur sie, sondern ihre Ehe belasten, empfindet sie doch immer Liebe und Zuneigung zu ihrem Mann, ganz besonders, weil er die schweren Zeiten tapfer mit ihr durchsteht.

Also stellt Tanja plötzlich, für die Polizei sicherlich überraschend, für Konrad keineswegs, klar: Sie will anstatt einer Wegweisung nur ein klärendes Gespräch mit Konrad, also genau das, was ihr Mann erreichen und fast erkämpfen wollte, als er sie festgehalten hatte.

Doch Tanja kennt das Gewaltschutzsystem schlecht, und dahinter die klare politische Absicht, die klare Absicht aller Behörden, begonnen mit der Polizeiführung, welche sich mit dem heroischen Schutz von tausenden Frauen jährlich brüstet, während sie jede Idee über die offensichtlich hohe Dunkelziffer von Falschbeschuldigungen wütend von sich wegschiebt, bis zu den feministischen und somit gegen Männer vorurteilsbehafteten Gewaltschutzstellen sowie Landes-. und Bundesbeamten, die nur dann im Gewaltschutzbereich arbeiten dürfen und können, wenn sie das genannte, feministische Vorurteilsdenken fest verinnerlicht haben.

Tanja versteht ebenso wenig wie Konrad; Die Wegweisung ist praktisch schon beschlossen worden, als der Anruf bei der Polizei eingegangen ist. Jetzt interessiert niemanden, ob der Mann wirklich Täter, «Gefährder» oder sogar zu Unrecht Beschuldigter ist. Nicht einmal, ob die Frau eine Wegweisung überhaupt will, ist jetzt von Interesse.

Dabei hatten die Beamten noch nicht einmal blaue Flecken an Tanjas Händen festgestellt. Sie hätten einen Beweis sicher freudig aufgenommen, doch er ist nirgendwo dokumentiert.

Tatsächlich gilt es nämlich als Beweis häuslicher Gewalt, wenn eine Frau Zeichen aufweist, dass sie der Mann sehr fest an den Handgelenken gehalten hat. Solche Hämatome kommen bei Wegweisungen sehr oft vor, und bei unvoreingenommener Betrachtung lässt sich der Grund sehr gut erahnen: Wer seine Frau so an den Händen festhält, will eine tobende, möglicherweise selbst gewalttätige Frau bändigen und sich möglicherweise sogar selbst schützen. Der «Gewaltschutz» lässt so eine Betrachtung gar nicht zu. Er strotzt vor blinden Vorurteilen.

«Unfair und unrechtmäßig» sei seine Wegweisung gewesen, klagt Konrad. Doch wir können ihm nur zum Teil recht geben.

Unfair war diese Wegweisung vermutlich. Doch in diesem Unrechtsstaat ist es leider «rechtens», also dem entsprechend, was sich «Recht» nennt in diesem Staat, in dieser Republik, was er verständlicherweise als «unrechtmäßig» versteht.

Die Männerservice-Reports zeigen auf, wie ein Unrechtssystem aus Unrecht Recht werden lässt. Sie, werte Leserinnen und Leser, leisten durch Ihre Offenheit darüber bereits einen ersten Beitrag, damit eines Tages wieder Recht zu Recht wird.


Männerservice-Report #362, veröffentlicht am 6. Juni 2023

Betroffene
Konrad und Tanja Eberle*

In der Verantwortung
Eine Polizeidienststelle, dem Männerservice bekannt
Österreichisches Wegweisungssystem, unter dem Titel «Gewaltschutz»
Österreichische Bundes- und Landespolitik

Ort und Zeitraum:
Österreich, Winter 2023

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