Mit geübtem Auge

Bastian* benötigt mit seinen 7 Jahren schon eine Rechtsvertretung – will die Republik Österreich wissen. Warum? Ist der Kind verklagt worden, oder gar selbst straffällig geworden?

Keineswegs, liebe Leserinnen und Leser. Nur seine Mutter, Friederike*, will mehr Geld von Bastians Vater, und damit sie, Friederike, dieses Geld bekommt, tritt eine Behörde auf den Plan, die sich «Kinder- und Jugendhilfe» nennt. Wem hilft diese Kinder- und Jugendhilfe also? Sicher nicht dem Kind, das lieber öfter beim Vater wäre, statt als moralisches Scheinargument vor der Mutter hergehalten zu werden, um deren finanzielle Interessen zu befriedigen.

Diese als-Kinder und Jugendhilfe getarnte Mütterhilfe tituliert jene Abteilung, die sich das ständige Erhöhen und Eintreiben jedes letzten Cents von Unterhaltspflichtigen zur Lebensaufgabe gemacht hat, gekonnt als «Fachgebiet Rechtsvertretung Minderjährige».

Schon zahllose Väter waren tief enttäuscht, als sie festgestellt hatten, welche Rechte ihrer Kinder diese Stelle vorgeblich so beflissen vertritt. Diese Stelle interessiert sich nicht im Geringsten dafür, ob eine Mutter die Beziehung zwischen Vater und Kind stören, sabotieren und zerstören will. Sie interessiert sich im Grunde um überhaupt kein Recht des Kindes. Es geht nur um Geld. In diesem Fall vertritt sie nur die Forderung nach möglichst viel Geld für die Mutter.

Roger Frei* hatte es schon nicht einsehen können, warum Friederike plötzlich diese Fachstelle einschaltet, für eine Aufgabe, welcher bisher die Mutter selbst bestens gewachsen war: Dem Kassieren der monatlichen Unterhaltsbeträge auf ihr Konto.

Plötzlich tritt Hannelore Krall* von diesem «Jugendamt», ihres Zeichens Fachgebiets-Rechtsvertreterin, auf den Plan, und fordert in schon gewohnt geschäftsmäßig energisch nachdrücklichem Ton: Ab sofort solle Roger die Unterhaltsbeträge auf das Konto ihrer Fachstelle einzahlen. Warum? Damit sie es nachzählt und an Friederike weiterüberweist! Und warum bezahlen wir Steuerzahler solche sinnlosen Botengänge, für die es beileibe weder eine Fachstelle noch eine Rechtsvertretung benötigt?

Doch Hannelore Krall* hat noch mehr zu bieten für Friederike: Ihre Erfahrung und ihr geschultes Wissen werden sich teuer bezahlt machen – nach dem Steuerzahler jetzt auch für Roger:

Dieser Vater hat nämlich gerade jetzt seine Pension angetreten. Weil sein Verdienst daher gesunken ist, will er den Geldunterhalt ebenso senken. Zudem versorgt er seinen Sohn sehr oft bei sich, und wenn es Friederike zuließe, jetzt in der Pension sogar noch öfter. Daher stellt er mit Gutem Recht einen gerichtlichen Antrag auf Herabsetzung – moralisch gesehen, und irgendwie sogar auch juristisch gesehen berechtigt – wäre da nicht schon wieder die Falltür, welche dieses Unterhaltsrecht vorsieht, und die Hannelore Krall sofort mit geübtem Auge erkennt:

Blitzartig antwortet die Rechtsvertreterin, als sie von Rogers Antrag Kenntnis erhält: Ob denn der Vater zum Pensionsantritt eine Abfertigung erhalten habe? Von dieser sollte er nämlich selbstverständlich ebenfalls «Kindesunterhalt», so nennt sich dieser Teil-Raub an der Abfertigung heuchlerisch, bezahlen.

Sollte eine Tages der erwachsene Bastian nachlesen dürfen, dass eine von seiner Mutter und dieser Republik in seinem Namen und ohne sein Wissen für ihn ernannte Rechtsvertretung seinem Vater einen Teil seiner selbst über Jahre, auch lange aus der Zeit vor seiner Vaterschaft, erworbenen Abfertigung geklaut und seiner Mutter zugesprochen hat, nun, dann dürfen wir gespannt sein, wie sehr in seinem Sinne er so eine Rechtsvertretung empfinden wird.


Männerservice-Report #310, veröffentlicht am 7. Juni 2022

Betroffene
Vater: Roger Frei*
Sohn: Bastian*, 7 Jahre

In der Verantwortung
Friederike*, Bastians Mutter
Hannelore Krall*, «Fachgebiet Rechtsvertretung Minderjähriger» an einer «Kinder- und Jugendhilfe» in Österreich («Jugendamt»)
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, Januar 2022

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