Meine Freundin, die Richterin!

Dieses Mal beschreiben wir Geschehnisse, von denen wir Ihnen versichern können: Diese sind absolut rechtens. Sie entsprechen in ganzer, praller Fülle dem österreichischen Recht, wie Sie es auch drehen und wenden wollen.

Worüber beschweren wir uns dann? Darüber, dass so etwas rechtens sein darf!

Hans Pech* hat selbiges: Er will nämlich einen Gerichtsantrag stellen. Es geht ihm um seine Kinder. Lassen wir beiseite, was Hans Pech beantragt hat, diesmal geht es uns um einen Sachverhalt rund um diesen Antrag. Wir sind überzeugt: Dieser Antrag hätte ohne grosses Federlesen bearbeitet werden sollen, Hans Pech und seine Kinder hätten recht bekommen sollen.

Sabrina*, die Mutter, will verhindern, was Hans beantragt hat. Sie nimmt Bibi* als Anwältin. Das an sich sollte ihn nicht bekümmern. Bibi würde ihm fachlich/juristisch nicht schaden, der Sachverhalt spricht sowieso klar für die Kinder und Hans.

Doch mit einem hat Hans nicht gerechnet: Bibi und Tina*, die Richterin, sind Freundinnen. Das erfährt er aus dem Männerservice, der seine Pappenheimer ebenso kennt wie seine Pappenheimerinnen. Wir können ihm sogar einen Fernsehbericht über einen anderen Betroffenen zeigen, der sich mit seinem Anwalt an die Medien gewandt hat wegen Bibi und Tina und gefragt hat: Wie könne es sein, dass er vor einer Richterin steht, die mit der gegnerischen Anwältin befreundet ist?

Genau in diesem Fernsehbericht können wir sehen, wie die Justiz mit so einer Freundschaft umgeht: Der Sprecher des Gerichts erklärt dem verblüfften Journalisten, dass “Richter in der Lage seien, Beruf und Privatleben zu trennen“, somit die Freundschaft einer Richterin zur Anwältin von einer Streitpartei und ihr objektives Gerichtsverfahren, in dem sie entscheidet, ob sie der einen Seite recht gibt, oder der anderen Seite, der mit ihrer Freundin als Anwältin.

Hans will es wissen: Er beantragt die Ablehnung von Tina als Richterin, wegen Befangenheit.

Wir betonen: Die Antwort, die aus dem Gerichtsvorstand folgt, ist absolut rechtens! Tina darf in diesem Fall Richterin bleiben. Ob sie mit Bibi befreundet ist, spielt keine Rolle. Es ist rechtens, dass die Ablehnung der Befangenheit nicht einmal darauf eingeht, dass die beiden Freundinnen sind.

Vielmehr begründet das Gericht die Ablehnung damit, dass es den Akt ganz genau geprüft habe. Und tatsächlich, es ist keiner der Beschlüsse Tinas von ihr damit begründet worden, dass sie sich eben so entschieden habe, weil Bibi ihre Freundin sei. Das ist doch, rein rechtlich gesehen, ein klarer Fall: Tina ist erwiesenermaßen objektiv!

Es geht uns nicht darum, Tina zu unterstellen, dass sie den Ausführungen ihrer Freundin Bibi eher folgen würde als den Ausführungen des ihr unbekannten Hans. Doch wenn Sie zwei Streitparteien zuhören, dann entscheiden Sie doch stets unbewusst, wem Sie mehr Glauben schenken, bei wessen Schilderungen Sie sich mehr für das Detail interessieren, wem Sie eher nachempfinden können. Wir gestehen Tina zu, dass sie von ihrer Objektivität selbst überzeugt sein mag. Doch es ist menschlich: Wenn eine Freundin von ihr eine Seite vertritt, hört sie da nicht gleich besser zu?

Dass sie natürlich keinen ihrer Beschlüsse damit begründet, dass sie eben so gerne ihrer Freundin Bibi recht geben will, ist abseits jeden Ponyhofs doch logisch! Wie kann dann ein Gerichtsvorsteher, der über die Befangenheit entscheidet, nur prüfen, ob sich die Beschlüsse objektiv lesen lassen, nicht, ob sie wirklich objektiv zu bewerten sind? Wäre so ein Gerichtsvorsteher ein Baugutachter, er würde den Wert Ihres Hauses wohl nur nach der Fassade abschätzen und keinen Fuß hineinsetzen.

In der Realität kennt der Männerservice unzählige Gerichtsbeschlüsse und die seitenweisen Begründungen, welche beim Lesen unglaublich objektiv klingen, obwohl wir Einseitigkeit und Parteilichkeit bescheinigen können. Wie schaffen es denn die Richter bloß, eine objektiv wirkende Begründung zu formulieren?

Das ist ganz einfach: Der Richter schreibt kurzerhand die Ausführungen des einen Anwalts ab und tut so, als ob diese Tatsachen wären. Ein paar Einstreuungen noch, die zeigen sollen, wie gewissenhaft der Richter diese Behauptungen geprüft hat, oder einfach nur die Floskel, dass diese Ausführungen “glaubwürdig und lebensnah” seien, auch das genügt schon, und fertig ist das “objektive” Urteil.

Wenn Sie wissen wollen, ob ein Richter wirklich objektiv ist, lesen Sie nicht, was er selbst schreibt. Lesen Sie, was die Gegenseite, die verloren hat, vorgebracht hat. Oft werden Sie erkennen: Die Ausführungen der Gegenseite wurden gar nicht besonders genau geprüft, oft sogar einfach ignoriert.

Viele Urteile werden nicht von den Richtern geschrieben, sondern praktisch vom Anwalt der Gewinnerseite. Manche Anwälte formulieren Ihre Anträge sogar schon wie ein Urteil, damit der Richter abschreiben kann. So mancher Richter entscheidet dann vielmals bloß, was er größtenteils übernimmt und von welchem Anwalt – und besonders in Gebieten, in denen Juristen sehr gut vernetzt sind, fällt die Entscheidung leicht.

Wir sind nur sehr wenig gespannt, für welche Seite sich Tina entscheidet.


Männerservice-Report #204, veröffentlicht am 26. Mai 2020

Betroffene
Hans Pech*
Kinder

In der Verantwortung
Österreichische Justiz
Vorarlberger Freundeskreis unter Juristinnen und Juristen
besonders die Freundinnen:
Bibi*, die Anwältin
und
Tina*, die Richterin
sowie
Sabrina*, Mutter der Kinder

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, 14.1.2020

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