Mein Gutes Recht

Wir schreiben hier vom «Guten Recht» einer Mutter, Imelda Jungwirth* – zumindest könnte sie die aktuelle Lage als Ihr «Gutes» Recht sehen. Wir denken: Wer alle seine Rechte voll und ganz ausnutzt, zeigt dabei nicht immer einen guten Charakter. Wenn die Wendung «Schlechtes Recht» existierte, würde sie hier zutreffen, auf ein Recht aus dem, natürlich, Familienrecht.

Immerhin teilt sich Imelda die Betreuung der Kinder, Karlheinz* und Konrad*, mit deren Vater, Franz. Sie steht der alltäglichen Beziehung zwischen den Kindern und Vater keinesfalls im Weg. Die Kinder sind zur Hälfte beim Vater und bei der Mutter. Diese Betreuungsform wird «Doppelresidenz « oder «Wechselmodell» genannt

Wir haben es im Männerservice schon oft beschrieben, und neue Leser mögen sich doch ungläubig die Augen reiben: Trotz der Doppelresidenz bezieht Imelda von Franz «Kindesunterhalt», von 350 Euro im Monat.

Zusätzlich erhält Imelda ganz allein die Familienbeihilfe, denn diese kennt gar keine Doppelresidenz, plus Kinderabsetzbetrag über gesamt 417,30 Euro.

Also teilt sich die Mutter die Betreuung mit dem Vater, der daher ebenfalls nicht Vollzeit arbeiten kann, genau so wie sie. Trotzdem fehlen ihm 350 Euro pro Monate für sich und die Kinder, und Imelda hat 767,30 Euro mehr.

Ach, wie gerne beklagen Feministen die Einkommensschere, wenn diese in ihr Weltbild passt. Die durch das «Familienrecht» geschaffene Einkommensschere zwischen der Mutter und dem Vater beträgt hier über 1100 Euro, doch zugunsten der Mutter.

Verständlicherweise will Franz wissen, ob denn dieses Missverhältnis rechtens sei. Er gibt zu bedenken: Vor kurzem ist Imeldas neuer Freund bei ihr eingezogen. Jetzt trägt Imelda nur mehr die halben Mietaufwände, und schon durch den Familienbeihilfebezug, nur an die Mutter, ist ja der Vater deutlich schlechter gestellt.

Jetzt will Franz wissen, ob der das Recht hat, die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Nun, wie sollen wir das ausdrücken? Das Recht dazu hätte er tatsächlich, aber als «Gutes Recht» wollen dieses nicht bezeichnen, eher als schwaches Recht auf tönernen Füßen.

Sehr oft wollen Väter wie Franz zu Recht den Unterhalt aufheben oder wenigstens reduzieren lassen. Sie könnten diese Aufhebung sogar vor Gericht erfolgreich durchsetzen, ganz sicher, wenn, ja wenn nicht hier das «Gute Recht» der Mutter ins Spiel träte:

Sofort, nachdem der Vater die Aufhebung des Unterhalts, in diesem Augenblick noch zu Recht, durchsetzen könnte, aber noch bevor der Gerichtsspruch darüber fällt, könnte die Mutter versuchen, einfach die Doppelresidenz aufheben zu lassen.

Stellen wir uns das bildlich vor, wie aus Gerichtsfilmen, welche zugegebenermaßen so, mit Hammer, nicht ablaufen, doch es geht eben ums Bildliche: Der Richter könnte den Hammer heben und gerade für die Verkündigung der Aufhebung der Unterhalts Luft holen, dann darf ihm Imelda in den erhobenen Arm fallen und erklären: Ab genau jetzt hat sie selbst, in Ihrer höher stehenden Befugnis als Mutter, die Doppelresidenz aufgehoben. Sie darf sogar erklären, dass sie lieber die Kinder in eine Betreuung steckt, ganz offen deshalb, um mehr Unterhalt zu kassieren. Das Ergebnis wäre letztendlich, nach einer Ehrenrunde vor dem Pflegschaftsgericht, dass Franz mehr Unterhalt zahlt als je zuvor, und dass er die Kinder nur mehr alle zweiten Wochenenden hat.

Es wäre zwar nicht völlig sicher, dass eine Mutter mit dieser Vorgehensweise Erfolg hat. Doch es ist wahrscheinlich.

Ob denn ein Richter sich diese offensichtliche Beugung des Sinns eines Familienrechts gefallen lässt? Ob ein Richter nicht stattdessen auf die Mutter einredet, dass es hier um die Kinder gehe und nicht um ihre finanziellen Interessen? Diesen Richter finden Väter in der Regel niemals. Sie stehen vor Gerichtsbediensteten, welche ihren Dienst nach Vorschrift abarbeiten. Wenn die Doppelresidenz plötzlich weg wäre, darf das die Mutter eben, und dann hat sie mehr Unterhaltsanspruch, und außerdem rechnet den neuen, höheren Unterhalt ohnehin eine andere Abteilung am Gericht aus…

Letztlich ist der genannten Sinn des Familienrechts nicht nach Maßstäben der Vernunft, sondern nach der Vorteilhaftigkeit für die Mutter bemessen. Dahinter stehen genau die oben genannten Feministen, welche keine Gerechtigkeit wollen, sondern Vorteile für ihre Klientel.

Solche Gerechtigkeitsbrüche brauchen vor allem eines: Den Mantel des Schweigens darüber. Deshalb lüften die Männerservice-Reports diesen regelmäßig.

Franz wird jedenfalls im Dialog eine Lösung suchen. Letztlich wird Imelda entscheiden und zeigen, was sie will: Ihr «Gutes Recht» – oder einen fairen Charakter.


Männerservice-Report #387, veröffentlicht am 21. November 2023

Betroffene
Franz Meier*
Söhne: Karlheinz*, 12 Jahre, und Konrad*, 8 Jahre

In der Verantwortung
Imelda Jungwirth*, Mutter der Kinder
österreichisches Familienrecht
Der «objektive Richter», den Väter vergeblich suchen

Ort und Zeitraum:
Österreich, Juni 2023

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