Mama, bitte hilf!

«Ohne meine ständige Unterstützung könnte mein Sohn nicht existieren!», so klagt Anna Franzer* das österreichische Unterhaltsrecht bitter an. Ihr Verständnis für die Tiefe des Unrechts beeindruckt uns. Dieser Report gibt eine Großmutter wieder, die mit Ende Siebzig noch ständig für Ihren Sohn Hans* aus ihrer eigenen Pension aufzukommen hat, damit ihm, den Vollzeit Arbeitenden überhaupt etwas zum Leben bleibt.

Am Beispiel ihres Sohnes kommt für Anna «die unerklärliche Gesetzgebung im Familienrecht immer mehr zum Vorschein.»

Der Unterhalt für seine drei Kinder wird ständig maximiert, und selbstverständlich wurde auch bei ihm hinterher ein «rückwirkender Unterhalt» eingefordert, also eine saftige, binnen 14 Tagen fällige Draufzahlung über drei Jahre bereits pünktlich bezahlten Unterhalt in schon damals ohnehin schon großer Höhe.

«Kein Handwerker kann 3 Jahre im Nachhinein eine höhere Rechnung fordern», vergleicht sie das Unterhaltsrecht mit echtem, alltäglichem, normalem Recht.

Dabei sei die Mutter der Kinder, Martha Grisch*, wahrlich «gut situiert»: Sie verdient selbst ihr eigenes Geld, was sie aber nicht zu eigener Geldleistung für die Kinder verpflichtet. Ihr neuer Ehemann trägt tüchtig zum gemeinsamen Einkommen bei, womit es endgültig nicht mehr zu rechtfertigen ist, warum Hans*, der Vater der Kinder, derart auf und unter die Armutsgrenze gedeckelt werden soll.

Dass Martha für die «Nichtkinderbetreuung» Geld von Hans kassieren darf, ist für Anna völlig ungerechtfertigt. An 90 Tagen im Jahr sind die Kinder bei ihm. Diese Betreuung und Versorgung wird nicht mit einem einzigen Cent angerechnet, für diese Tage bezahlt Hans Unterhalt an Martha und versorgt die Kinder auf eigene Kosten, oder, wenn es nicht mehr geht, auf Kosten der Rentnerin Anna.

Diese Großmutter hat verstanden, dass nicht normal ist, worüber viele gar nicht nachzudenken scheinen: Dass der Unterhalt nicht am Bedarf des Kindes, sondern an Prozenten des Einkommens des Vaters gerechnet wird.

Der Vater eines Kindes in Annas Verwandtschaft ist vor einiger Zeit tragisch verstorben. Wenn derselbe Staat, der großzügig mit dem Geld der Väter umgeht, selbst zahlen soll, nämlich in diesem Fall die Waisenrente, ja dann wird gespart: Dann hat das Kind mit einer Summe auszukommen, die auf der Basis eines «Regelbedarfs» ausgerechnet wird.

Für Annas Enkelkinder jedoch wird von Hans deutlich mehr verlangt, einfach weil hier der Vater belastet wird, nicht der Staat.

Zu Recht fragt Anna: «Ist nicht jedes Kind gleich zu behandeln in seinen Grundbedürfnissen?»

Das Unterhaltsrecht hat schon geantwortet, mit einen klaren «Njet!»

Wo könnte sie diese Themen «zu Gehör bringen», will Anna wissen.

Sie kennt bereits das klägliche Herumdrücken und Abwimmeln vieler Medien, wenn es um die Sorgen von Vätern geht, und natürlich der Großeltern väterlicherseits.

Einmal mehr sind die Männerservice-Reports das Medium, welches die Versäumnisse so mancher Redaktion ausgleicht, bis eines Tages wieder umfassende, vielfältige Berichterstattung gelebt wird. In der Zwischenzeit stehen wir den Medien weiterhin jederzeit auf Wunsch als Partner und Lieferant von Informationen zur Verfügung, und jedenfalls den Menschen in diesem Land, die zunehmend bemerken, was vor sich geht.


Männerservice-Report #383, , veröffentlicht am 24. Oktober 2023

Betroffene
Vater: Hans Franzer*
Drei Kinder im Teenageralter
Großmutter, Anna Franzer*

In der Verantwortung
Martha Grisch*, Mutter der Kinder
österreichisches Unterhaltsrecht
ein Grazer Gericht und eine Grazer Kinder- und Jugendhilfe («Jugendamt»)

Ort und Zeitraum:
Graz, Mai 2023

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