Liebe Grüße, Deine Enttäuschung

Seit acht Jahren hat Jakob Manninger* keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter Fabienne*. Dessen Mutter, Andrea*, hat das Kind gegen den Vater aufgehetzt und vollkommen entfremdet.

In all den Jahren hat das Kind nur das Schlechteste über seinen Vater zu hören bekommen. Ob all diese Anwürfe stimmen oder nicht, konnte das Kind nicht überprüfen. Jetzt will es die Wahrheit nicht mehr wissen. Es behandelt den Vater so, wie es das von der Mutter übernommen hat: Voller Hass, und zugleich unter dem Selbstverständnis, von genau dieser gehassten Person ständig Geld zu fordern.

Vor zwei Jahren hatte Fabienne noch kurz und knapp an ihren Vater geschrieben, dass sie die Schule abgebrochen habe, und schloss mit Lieben Grüßen der anderen Art:

Liebe Grüße,
Deine Enttäuschung

Wer hier von wem enttäuscht sein mag, bleibt ebenso dahingestellt wie die Frage, was an diesen Grüßen lieb sein soll. Auf diese lieblose Nachricht hin hatte Jakob seine Unterhaltszahlungen eingestellt. Er ist davon ausgegangen, dass Fabienne jetzt wohl selbst einer Arbeit nachgehen wird.

Was Jakob jedoch zu wenig beachtet hatte: In den letzten beiden Jahren war der gerichtliche Unterhaltsbeschluss immer noch gültig. So ein Beschluss ist jederzeit pfänd- und exekutierbar.

Jetzt ist Fabienne 19 Jahre alt. Wie eine Initiation, wie der Schritt vom Kind zum Ebenbild der Mutter, ist jetzt die erste Handlung der Exekutionsantrag gegen den Jakob.

Nun liegt es an Jakob, schnellstmöglich zu beweisen, dass Fabienne gar nicht unterhaltsberechtigt wäre. In der Sache ist sie tatsächlich nicht mehr unterhaltsberechtigt. Rechtlich hingegen schon.

Jakob hat sich zwei Jahre zu spät an uns gewandt. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung, während der Exekutor wohl schon auf dem Weg zu Jakob ist.

Wir sind der Ansicht: Es ist menschenunwürdig, jemanden zu zwingen, einen Anderen mit dem Einkommen seiner eigenen Arbeit zu unterhalten, wenn er vom Geldempfänger nicht nur undankbar, sondern sogar beleidigend behandelt wird.


Männerservice-Report #191, veröffentlicht am 25. Februar 2020

Betroffene
Jakob Manninger*

In der Verantwortung
Tochter Fabienne*, 21 Jahre
Andrea*, Fabiennes Mutter
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, November 2019

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