Liebe Frauen: Was Ihnen Ihre Anwältin zum Unterhalt nicht erzählt

„Achten Sie darauf, dass Sie Unterhalt für sich selbst herausschlagen, nicht nur für die Kinder!“ So raten viele Anwältinnen und Anwälte Frauen, welche sich scheiden lassen wollen. „Wenn sie Anspruch auf Unterhalt haben, dann bekommen Sie, wenn Sie im Pensionsalter sind, von der Rente des Mannes einen Teil für sich, und wenn er dann gestorben ist, beziehen Sie Witwenrente. All dieses Geld bleibt Ihnen im Alter verwehrt, falls Sie jetzt auf Ehegattenunterhalt verzichten.“ So machen Anwältinnen den Frauen nicht nur das Geld schmackhaft, sondern spielen mit der Angst der Frauen, im Alter mittellos dazustehen.

Der Männerservice meint dazu: Die beste Altersvorsorge ist einfach eigene Arbeit, und das ist die einzige Form der Altersvorsorge, welche nicht auf Kosten der anderen, der Männer oder der Steuerzahler, geht.

„Sehen Sie zu, dass Sie die Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt loswerden und gar nicht erst eingehen. Diese belastet Sie ein Leben lang, und ganz besonders im Rentenalter“ – So warnen wir im Männerservice die Männer wiederum.

Anhand eines Fallbeispiels recherchieren wir wieder einmal in unserem gemeinsamen Netzwerk der unabhängigen Rat- und Hilfe-Einrichtungen, welche auf Seiten der Männer stehen, und in diesem Zug listet uns Josef Maitz vom befreundeten Verein INEV, der Frauen ebenso mit Rat und Tat zur Seite steht, so treffend die Schattenseiten des Ehegattenunterhalts für Frauen auf, dass wir diese gerne wiedergeben, nicht nur zum Wohle der Männer in Österreich, sondern ebenfalls vieler Frauen.

Liebe Frauen, welche auf Ehegattenunterhalt beharren. Hat Ihnen ihre Anwältin gesagt, dass:

– Der normale Verdienst und besonders die normale Pension eines Mannes in Österreich nicht reicht, damit Sie selbst sich Ihre Existenz sichern können? Eigener Verdienst bleibt Ihnen sowieso nicht erspart.

– Alle Sozialleistungen in Österreich, ob Mindestsicherung, Notstandshilfe, Wohnbeihilfe etc., welche Sie jemals brauchen könnten, reduziert werden, nämlich um genau den Betrag, welchen Sie vom Mann als Unterhalt holen können? Sie werden also meist gar nicht mehr Geld für sich haben, sondern dasselbe Geld statt vom Staat zum Teil vom Mann einzutreiben haben.

– Wenn Sie jedoch das Geld vom Mann nicht eintreiben können, weil er nicht zahlen kann, dann stehen sie schlechter da als ohne Unterhalt. Den fehlenden Unterhalt können Sie nämlich selbst auf eigenes Kostenrisiko vom Mann zu exekutieren versuchen. Zu diesem Zeitpunkt wären Sie endgültig froh, wenn Sie gleich schon das Geld von der öffentlichen Hand hätten.

– Wenn Sie sich auf das Einkommen durch Unterhalt verlassen, sind Sie noch gar nicht krankenversichert. Dazu jedoch sind Sie verpflichtet. Wenn Sie nicht berufstätig sind, zahlen Sie Ihre Krankenversicherung selbst, und flugs ist ein Teil Ihres Unterhalts schon wieder weg.

– Wenn Sie als Mindestpension Anspruch auf die Ausgleichszulage hätten, ist das bei üblichen Verdienstsummen besser, als Unterhalt von der Pension des Mannes zu beziehen, und auch die Witwenpension stellt Sie oftmals nicht besser.

– Selbst das AMS stellt Sie schlechter, wenn Sie das Recht auf Ehegattenunterhalt haben. Wollen Sie ein Beispiel? Einer Frau wurde die Finanzierung von AMS-Kursen verweigert. Warum? Sie hat ja Anspruch auf Ehegattenunterhalt, also wird sie als „bereits versorgt“ betrachtet.

– Wenn Sie ein Leben lang vom Exmann Unterhalt eintreiben, kann es natürlich niemals wieder zu einem ungezwungenen Verhältnis zwischen Ihnen kommen, was glauben Sie denn?

Liebe Frauen, beim Ehegattenunterhalt wird es, wie bei Vielem im Leben, einen Gewinner und einen Verlierer geben. Dieser Verlierer wäre der Mann, das ist sicher.
Die Gewinnerin sind jedoch höchstwahrscheinlich nicht Sie. Nur eine Gewinnerin ist sicher in diesem schmutzigen Spiel: Ihre Anwältin.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich den Verzicht auf Ehegattenunterhalt zu überlegen und Ihrer Anwältin nicht alles zu glauben, und der Republik Österreich empfehlen wir die sofortige Abschaffung des unseligen Ehegattenunterhalts. Jeder Tag bis zur überfälligen Abschaffung erzeugt nur weiteres Unrecht und weitere Not.

Männerservice-Report #90, veröffentlicht am 13. März 2018

Betroffene
hunderttausende Männer in Österreich
Kinder
Verwandte und Partnerinnen

In der Verantwortung
österreichisches Familien- und Sozialrecht
Gier in den Augen so mancher Scheidungsfrau und -anwältin

Ort und Zeitraum:
Österreich, hier und heute

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