Laut Paragraph Power-Point

Viele Rechtspfleger in diesem Land bestehen darauf: Väter sollen prozentual von Geld, das sie gar nicht haben, Unterhalt bezahlen.

Schon längst geht es bei der Maximierung des Geldbetrags, den Väter gezwungen werden, an Mütter zu überweisen, nicht mehr nach Maßhaltigkeit, dem Bedarf des Kindes oder gar logischer Argumentation. Sonst würden sich Possen, wie sie Fabienne Hirn* an einem Tiroler Gericht bietet, gar nicht abspielen.

Gernot Lampert* ist einfacher Arbeiter, der im Schichtbetrieb seinen Lebensunterhalt verdient. Selbstverständlich soll er nicht nur von seinem Normallohn, sondern von Schicht- und anderen Zulagen Geld an Carina*, der Mutter seines Sohnes Tobias*, überweisen. Doch wo noch mehr zu holen sein könnte, fordert Carina unablässig weiter, und die Rechtspflegerin Fabienne Hirn stürzt sich beflissen wieder ins nächste Verfahren, die nächste Unterhaltserhöhung.

Gernot ist Pendler. Die hohen Fahrtkosten gibt er nicht zu seinem Vergnügen aus, sondern, damit er überhaupt seinen Beruf ausüben kann. Wenigstens von diesen Kosten, die er mit der einen Hand als Lohn einnimmt, um sie mit der anderen Hand wieder für den Arbeitsweg auszugeben, will er keinen zusätzlichen Unterhalt berechnet haben, und das wäre sogar geltendes Recht hierzulande – wäre…

Doch in diesem Unterhaltsrecht verhält es sich so: Wenn ein Rechtspfleger, das sind Gerichtsbedienstete, welche Unterhaltsangelegenheiten bearbeiten, schlicht nicht verstanden hat, was geltendes Recht wäre, dann beschließt er einfach sachlich falsch, nachweislich und unbestreitbar, zu Lasten des Vaters zumeist – und oftmals deckt ihn die nächste Instanz.

Also ist Schlamperei oder Desinteresse der Gerichte oft letztlich das Problem der Betroffenen.

Dem Männerservice fällt auf, dass in Tirol ein Cluster an Rechtspflegern besteht, welche bei der Fahrtkostenanrechnung immer denselben Fehler begehen. Sie meinen, dass sie Unkosten bis zu 140 Euro monatlich gar nicht anzurechnen haben. Als Begründung nennen sie einen Höchstgerichtsspruch, der, wenn er richtig gelesen wird, genau das Gegenteil besagt, nämlich dass dem in diesem Urteil betroffenen Vater 140 Euro zu- statt aberkannt wurden.

Ganz offensichtlich beschließt dieser illustre Kreis an Rechtspflegern also falsch, weil irgend einer dieser Beamten ein Urteil falsch verstanden und das anderen weitererzählt hat – oder eine andere Vermutung trifft zu:

Wenn Sie von Rechtspflegern ganz genau wissen wollen, nach welchen exakten Rechtsgrundlagen sie denn bestimmte Punkte berechnen, so können sie Ihnen diese oft gar nicht nennen. Sie hätten die hinterfragte Berechnung eben in einem Seminar so gelernt. Kein Paragraph also, oder kein Präzendenzfall – Nein, eine Power-Point-Folie schafft manchmal die Rechtspraxis in Österreich.

Dann hoffen wir also für die Väter in Österreich, dass der Vortragende keinen Tippfehler begeht, selbst frei von allen Irrtümern und Missverständnissen ist, und wenn doch, werden wir nie erfahren, woher massenhaft falsche Beschlüsse kommen, denn das Power-Point bleibt intern, während wirkliche Rechtsgrundlagen in einem Rechtsstaat jederzeit niederschwellig einsehbar sein sollten.

Hoffen wir weiters, dass wir gemeinsam Fabienne Hirns unhaltbare Begründungen kräftig ins Wanken bringen können.


Männerservice-Report #292, veröffentlicht am 1. Februar 2022

Betroffene
Vater: Gernot Lampert*
Sohn: Tobias*, Volksschulalter

In der Verantwortung
Fabienne Hirn*, Rechtspflegerin an einem Tiroler Bezirksgericht
Carina Krall*, Mutter von Tobias

Ort und Zeitraum:
Tirol, Herbst 2021

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