Ladies Only, Men Out!

Dass Daniel Gau* sehr gut über Sportmedizin Bescheid weiß, als Profi eben, lesen wir staunend aus seinen detaillierten Ausführungen, warum er gerne seine Adduktoren und Abduktoren trainieren will:

Sie gehören zu den Muskelgruppen, welche für eine gesunde Rückenhaltung verantwortlich sind, stabilisieren das Becken, schützen und helfen dem gesamten Körper, auch zusätzliches Gewicht zu stützen – deren Training ist unersetzlich als Ergänzungsübung, versichert uns Daniel. Jeder, der viel sitzt, kann auf diese Muskelgruppe nicht verzichten, und Daniel will für seine Gesundheit trainieren. Daher bucht er in einem Wiener Fitnessstudio und bezahlt seinen Jahresbeitrag.

Selbstverständlich beläuft sich dieser Jahresbeitrag für alle Mitglieder auf dieselbe Summe. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung. Bis zum Kassieren der Mitgliedsbeiträge behandelt das Fitnessstudio somit alle Mitglieder gleich.

Österreichs Politik hat ein sogenanntes «Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht» geschaffen. Dieses schreibt jedoch mehr fest, als dass nur die Kosten jeder Dienstleistung für Menschen jedes Geschlechts, jeder Herkunft oder sonstiger Zugehörigkeit gleich sein müssen. Selbstverständlich dürfen sich die Leistungen ebenfalls nicht unterscheiden, bei gleichen Kosten.

Wir wissen, gemeinsam mit vielen Menschen in dieser Gesellschaft, schon intuitiv aus dem Auftreten der Feministen, die sich als alleinzuständig in punkto Gleichbehandlung sehen und welche dieses «Gleichstellungsrecht» geschaffen haben, was damit wirklich beabsichtig ist: Die Bevorzugung von Frauen, Nachteile für Männer werden zumindest in Kauf genommen. Hier ein kleiner Beweis:

Daniel Gau* begutachtet voller Vorfreude die Trainingsgeräte in seinem Fitnessstudio, dessen Neukunde er nunmehr ist. Doch wo sind nur die Geräte für das Training der Adduktoren? Endlich, nach eingehender Umschau, entdeckt er die heiß ersehnten Apparate. Doch sie sind fest von ihm verschlossen, hinter einer Glaswand mit der Aufschrift «Ladies Only».

So soll sich Daniel nur mit einem Teil der Geräte begnügen, und ein für ihn und seine Gesundheit wertvolles Gerät bleibt ihm vorbehalten. Da stehen die beiden Geräte, leer und verlassen, doch er darf sie nicht benutzen – nicht, weil er die Gebühr nicht bezahlt hat, nicht, weil sie besetzt sind, nein, er dürfte nicht einmal darauf warten, bis sie frei würden. Weil er keine Frau ist, erhält er weniger Leistung für dieselben Kosten.

Der schlechtere Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist Teil unserer Kultur, und je nachdem ist er ein Rechtsbruch oder eine «Gute Sache», je nachdem, ob eine Benachteiligung von Frauen oder Männern vorherrscht.

So sprießen nur für Frauen zugängliche Ladies-Only-Bereiche in Saunen wie aus dem Boden, während sich Männer in besonders frequentierten Zeiten oftmals in deutlich verkleinerten gemischten Saunen zusammendrängen dürfen, und immer wieder sind Schwimm- und Wellnessbäder sogar stolz darauf, dass sie eigene Bereiche oder Zeiten schaffen, die für Männer verboten sind, um nur Beispiele zu nennen.

«Ladies-Only» und somit «Mens-Out»-Bereiche gelten, im Unterschied zu anderen Maßnahmen, welche Menschen selektieren, separieren und letztlich diskriminieren, als «Gute Sache». Warum?

Zum einen wohl, weil der Zeitgeist seit jeher auf einem Auge blind gewesen ist. Zum anderen dienen wieder einmal, wie in den vielen und wachsenden Feldern des Unrechts gegen Männer, dieselben gleichen Stereotype und Pauschalvorwürfe an Männer als Begründung, die nicht einmal ausgesprochen zu werden brauchen:

Jeder Mann sei ein potentieller Belästiger einer Frau, und jede Frau ein potentielles Belästigungsopfer. Daher sei Unrecht gegen Männer legitim, als notwendiger Schutz von Frauen.

Für Daniel ist die Verweigerung von Trainingsgeräten der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Er will klagen. Wer klagt, sucht im Grunde Hilfe. Was hat er zu erwarten, und vor allem von wem?

Das Fitnessstudio blockt Daniels Beschwerde kategorisch ab.

Die Gleichbehandlungsstelle, das hat er bei seiner Beschwerde sofort erkannt, ist eine feministische Stelle. Chance hat Daniel hier nicht die Geringste.

Ein Gericht in Österreich, sollte der Richter tatsächlich unbefangen und objektiv, somit mutig, urteilen wollen, hat sich an Höchstgerichtssprüchen zu orientieren, und was würde Daniel erwarten, wenn er zum Obersten Gerichtshof oder zum Verfassungsgerichtshof gelangte?

Österreichs Höchstgerichte haben beispielsweise geurteilt, sie selbst bezeichnen ihre Urteile ja durchaus abgehoben als «Erkenntnisse», dass das unterschiedliche Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen nicht, jawohl nicht, dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspräche. Die sinngemäße Begründung zeigt schonungslos, das diese «Erkenntnis» die Bezeichnung Wunschdenken verdient: Ein Verfassungsgerichtshof meinte nämlich, zu «erkennen», dass ausgleichende Ungerechtigkeit bestünde, und dass, jenseits jeder Vernunft und Rechtsstaatlichkeit, ausgleichendes Unrecht plötzlich Recht sei, wie zu Zeiten, als Revanchismus statt Recht herrschte.

Im selben Sinn haben sämtliche Höchstgerichte und selbst der Europäische Gerichtshof natürlich nicht die geringsten Bedenken, wenn ausschließlich Männer von der Wehrpflicht, bis hin zum prinzipiell jederzeit möglichen Kriegsdienst, betroffen sind. Klagen dagegen wurden sogar spitzfindig abgewimmelt, also die Bearbeitung schlicht verweigert.

Sämtliches offen zutage liegendes Unrecht im Familienrecht oder weitere, aus den unzähligen Männerservice-Reports nachgewiesenen Rechtsstaatsbrüche wurden schließlich von den Höchstgerichten nicht nur gebilligt. Sie haben diese aktiv mit gestaltet.

Daraus lässt sich abschätzen, wie weit Daniel mit seinen berechtigten Beschwerden und Klagen kommen dürfte. Unsere Unterstützung hat er. Wir sind auf die Lektüre der Antworten gespannt, denn auch scholastische Spitzfindigkeiten und Sophismen sind bei bemühter, gewissermaßen kunstfertiger Ausführung fesselnd.


Männerservice-Report #289, veröffentlicht am 11. Januar 2021

Betroffene
Daniel Gau*

In der Verantwortung
Ein Fitnessstudio im 12. Wiener Gemeindebezirk
österreichische Höchstgerichte: Verfassungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof
österreichische Regierungsparteien über mehrere Jahrzehnte

Ort und Zeitraum:
Wien, November 2021

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