Kinder versichern verboten!

Was will ein Versicherungsfachmann beim Männerservice? Seine Fassungslosigkeit ausdrücken! So drängt es Gregor Wiener, dem Männerservice einen Missstand zu melden, der ihm bisher nicht bewusst gewesen ist.

Thomas Helfer zählt zu seinen langjährigen Kunden. Seit Kurzem lebt Thomas von seinen Kindern getrennt, doch er will für sie trotz der schwierigen Umstände ein fürsorglicher, liebevoller Vater sein.

Er meint es gut mit seinen Kindern, als er, auf eigenen Wunsch und zusätzlich zu seinen monatlichen Unterhaltsleistungen, die Kinder besonders gut versichern will. Daher spricht er mit Gregor: Er will wissen, mit welchen Personenversicherungen er seinen Kindern, besonders für deren späteres Leben, etwas Gutes tun kann.

Eine zusätzliche Krankenversicherung würde, wenn er sie jetzt für die Kinder schon früh abschlösse, ihnen für ein ganzes Leben sehr niedrige Versicherungsprämien bescheren. Ähnlich verhielte es sich mit einer früh abgeschlossenen Versicherung über Pflege oder einer Zusatzrente. Die Kinder könnten ein Leben lang profitieren, davon, dass sich ihr Vater jetzt schon so liebevoll um ihre spätere Zukunft sorgt.

Doch leider stellen Gregor und Thomas fest, dass der Vater seinen Kindern gar nicht diese wertvollen Grundlagen für ihre späteres Leben mitgeben darf. Denn es gibt einen einzigen Menschen auf der Welt, den es stört, wenn Thomas seine Kinder zusätzlich versichern will, und dabei handelt es sich leider auch um den einzigen Menschen auf der Welt, der sein Veto einlegen darf, wenn ein Trennungsvater seine Kinder zusätzlich versichern will: Die Mutter der Kinder.

Thomas würde die Zustimmung der Mutter benötigen, damit er seine Kinder zusätzlich versichern darf. Und diese Mutter verweigert.

Nun dürfen Sie sich selbst fragen, welche Gründe, in aller Welt, jemand haben könnte, zu verhindern, dass die eigenen Kinder solche Vorteile und Zuwendungen fürs ganze Leben erhalten. Wir glauben, dass es nun einmal viele alleinerziehende Mütter gibt, welche nicht zulassen wollen, dass die Kinder dem Vater nur ein einziges Mal dankbar sind. Nur der Mutter sollen sie dankbar verbunden sein, und keinesfalls dem Vater, der für sie ein Konkurrent um die Gunst der Kinder ist, statt ein gleichwertiges Elternteil.

Natürlich schadet diese Mutter somit ihren Kindern, wie viele von Ihnen richtigerweise einwenden werden. Doch wir bitten Sie, wir sind in Österreich! Hier ist es ein Recht einer Mutter, ihren Kindern zu schaden, wenn sie will, und wenn das noch so aus Bindungsintoleranz oder Eifersucht geschieht.

Thomas wird nun also seine Kinder nicht versichern dürfen. Diese werden erst viel später in ihrem Leben ermessen können, wie viel ihnen die Versicherungen gebracht hätten, welche ihre Mutter verhindern durfte, aufgrund des herrschenden Familienunrechts in Österreich.

Somit sehen Sie, liebe Leserinnen und Leser, einen weiteren guten Grund, warum unser Familienrecht von Grund auf zu verbessern ist.


Männerservice-Report #137, veröffentlicht am 5. Februar 2019

Betroffene
Vater: Thomas Helfer*
Kinde: 2 Söhne. minderjährig
Gregor Wiener*, Versicherungsfachmann

In der Verantwortung
Mutter der Kinder
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Oberland, 24. Oktober 2018

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