Keine Lust, Frau Richterin!

Jana Prank hat gelernt, was eine gerichtliche Anordnung für eine Mutter in Österreich bedeutet: Ein schönes Stück Papier, dass man auf der Rückseite beschrieben und bemalen, oder kunstfertig falten, je nach Heizung im Winter wärmend verfeuern kann – mehr ist das Papier nicht wert. Sie hat es selbst probiert und zu ihrer Freude erlebt: Als Mutter in Österreich ist so manche Anordnung eines Familiengerichts so etwas wie ein „unverbindlicher Vorschlag“. Sie entscheidet, ob sie sich daran zu halten gedenkt.

So erlebt Martin Prank, selbst ausgebildeter Jurist, wieder einmal sein blaues Wunder mit Österreichs Familienrecht. Selbst, wenn es um das Wohl seiner Tochter Lea geht, darf Jana machen, was sie will.

Wenigstens hatte er es geschafft, dem Gericht endlich einmal klarzumachen, dass Jana mit ihrem Verhalten der kleinen Lea tiefes Leid zufügt. Doch Gerichte greifen nicht gerne ein, wenn Mütter durch ihre Feindseligkeiten gegen den Vater ihren Kindern Leid zufügen. So hat das Gericht Jana im Februar 2015 nur zu einer Erziehungsberatung verpflichtet, mehr nicht. Doch Jana scheint selbst darauf keine Lust zu haben. Sie erfüllt die Anordnung einfach nicht.

Im Oktober 2016 verlangt das Gericht endlich einmal, lustlos, wie es scheint,  einen Nachweis von der Mutter, dass sie sich in den letzten eineinhalb Jahren beraten lassen hat und damit der gerichtlichen Anordnung gefolgt ist. Jana jedoch verliert einfach keine Worte darüber, den Nachweis bringt sie schlichtweg  nicht. Dasselbe Gericht, das bei vielen Vätern knallhart und konsequent wäre, wenn nur ein Euro an Unterhalt fehlte, nicht lange fackelt, pfändet, exekutiert und sogar Väter dafür sofort ins Gefängnis steckt, dasselbe Gericht hat bei Jana große Geduld und lässt sich zum Narren halten.

Mitte Februar 2017 kommt die Erziehungsberatung wieder zu Sprache. Jana erzählt von Terminen bei „Pro Mente“ und „Die Boje“ – doch beide bieten gar keine passende Beratung an. Da hat Jana wohl irgendwelche Vereine genannt, die ihr gerade eingefallen sind. Jana hat also gelogen, und der Nachweis fehlt natürlich immer noch. Doch, warum soll sie sich bemühen? Jana weiß, dass sie alle Freiheiten genießt – und Jana genießt weiter:

Ihre „Informationspflicht“, also Martin wenigstens die Schulzeugnisse des Kindes zu kopieren, hält sie ebenfalls nicht ein. Was glauben Sie, hat die gerichtliche Beschwerde Martin gebracht? Lesen Sie bitte niemals das Familienrecht und glauben Sie ernsthaft, die dortigen Gesetze müssten auch eingehalten werden. Diese sind, so wissen viele Mütter, eher „freibleibende Empfehlungen“ für sie.

Gerade als Jurist ist für Martin der Unterschied zwischen Familienrecht und „echtem Recht“ unglaublich: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht täglich eine Farce nach der anderen.

Männerservice-Report #49, veröffentlicht am 30. Mai 2017

Betroffene
Vater: Martin Prank*
Kind: Lea*, 7 Jahre alt

In der Verantwortung
Jana*, Mutter des Kindes
Republik Österreich

Ort und Zeitraum:
Wien, Innere Stadt, seit 2015

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