Keine Gnade mit dem schwerkranken Vater
Im Grunde ist Julia selbst ein Opfer: Sie hatte nie eine Chance, eine liebevolle Beziehung zu ihrem Vater Günther aufzubauen. Julias Mutter hat sie immer gegen ihren Vater aufgehetzt. Zahlreiche Männerservice-Reports berichteten bereits über diese seelische Gewalt. Diese Geschichte zeigt, wie weit eine Eltern-Kind-Entfremdung schließlich führt:
Günther H. sitzt beim Männerservice-Termin. Vor ihm sind viele andere Hilfesuchende an der Reihe, und Günther bemerkt: Die lange Wartezeit, welche sich abzeichnet, steht er nicht durch. Günther ist schwer krank. Die Wirkungsdauer seines Schmerzpflasters ist begrenzt, und er braucht bald wieder Ruhe. Doch bevor er sich auf den Heimweg machen will, unterbrechen wir und reihen ihn vor.
Günther erzählt von Julia, seiner Tochter, welche niemals zu ihm eine liebevolle Beziehung aufbauen durfte. Nun ist der Traum ihrer Mutter endgültig in Erfüllung gegangen: Julia lehnt jeden Kontakt zu Günther ab. Sie behandelt ihn genauso wie ihre Mutter: Als Geldquelle, nicht als Mensch.
Ausgerechnet mit ihrem Vater scheint Julia kein Erbarmen zu haben. Seine schwere Erkrankung scheint sie nicht zu interessieren. Ohne Worte erhält Günther einen Brief von Julias Anwalt: Obwohl er regelmäßig Unterhalt bezahlt, soll der Unterhalt massiv erhöht werden.
Und wenn Julia noch so entfremdet sein mag, und wenn sie lange Jahre noch so verletzend gewesen sein mag: Immer noch schmerzt Günther zu aller erst dieser eiskalte Umgang mit ihm. Und doch: Jetzt kann er sich nur um Begrenzung der Unterhaltserhöhung bemühen.
Unser Familienrecht ermöglicht es nämlich besonders den gegen den Vater aufgehetzten Kindern, schier endlos Unterhalt zu fordern, die eigene „Selbsterhaltungsfähigkeit“ so lange wie möglich hinauszuzögern, zumeist mit in die Länge gezogenen Studien und immer wieder vollführten Wechseln der Ausbildung. Ein Vater könnte dem nur mit einer Klage Einhalt gebieten, doch auf eigenes Kostenrisiko.
Der Männerservice versucht, gemeinsam mit Günther einen Betrag abzuschätzen, welcher vor Gericht wahrscheinlich beschlossen würde, sollte es so weit kommen. Die Kosten für seine notwendigen Gehhilfen, seine hohen Arzt- und Behandlungskosten und die Anrechnung der Familienbeihilfe sollten abzugsfähig sein. Die Summe, welche Julias Anwalt sich vorstellt, ist zu hoch.
Günther wird mit einem Vorschlag auf Julias Anwalt zugehen, welcher seine Krankheitskosten berücksichtigt, und versuchen, sich zu einigen. Wir werden sehen, wie sehr Julia doch noch auf die schwere Krankheit ihres Vaters Rücksicht nehmen wird.
Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/
Männerservice-Report #48, veröffentlicht am 23. Mai 2017
Betroffene
Vater: Günther H.*
In der Verantwortung
Julia*, Günthers Tochter, 19 Jahre
Julias Mutter
Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, Ostern 2017