In Deutschland ist alles besser!

«In Deutschland ist das Familienrecht viel besser als bei uns», so meinen viele österreichische Väter. Umgekehrt hören wir von vielen deutschen Vätern: «Bei Euch ist doch das Familienrecht viel besser». Warum meint jeder, nur im eigenen Land sei das Unrecht so groß?

Weil jeder beim anderen Land nur die schmucke, falsche Fassade sieht, welche das Familienrecht ziert. Erst im eigenen Land, erst am eigenen Erleben erkennen die Menschen, welche Bruchbude sich hinter dieser Außenwand versteckt.

Martha Hammer und ihr Mann Hubert kennen seit Jahren das schrottreife Familienrecht – Nicht des eigenen, sondern das Nachbarlandes.

Martha beschreibt: Ein deutsches Gericht hat vor 15 Jahren festgestellt, dass Ihr Mann Hubert der Vater des damals kleinen Thomas sei. Hubert ist sich sicher, dass dies einfach nicht stimmt. Er hat die Vaterschaft daher niemals anerkannt, doch das hat niemanden interessiert. Wir nehmen an, dass eine Fristversäumnis Huberts zu diesem Urteil geführt hat, was bei den kurzen Fristen schnell geschehen ist. Wäre es heute noch für ihn hilfreich, hätten wir Hubert gebeten, alle alten Unterlagen hervorzukramen. Doch leider spielt das vor deutschen Gerichten keine Rolle mehr.

Hubert kann nämlich keinen Vaterschaftstest fordern, selbst, wenn er beweisen könnte, dass er nicht der Vater ist. Nadja, die Mutter des Kindes, lehnt den gerichtlichen Test nämlich ab. Warum wohl? Weiß sie, dass sie gelogen hat? Ein privater Test durch Hubert wäre gerichtlich nicht zulässig. Das nennt sich dann das «Recht des Kindes» auf Selbstbestimmung, wenn die Mutter bestimmen darf, dass ein Vaterschaftstest nicht in Frage kommt. Deutschland reiht sich somit gleich hinter Österreich in die Gruselkammer des geradezu primatenhaften Familienrechts ein: Das Kind als Eigentum der Mutter, und irgend ein Mann soll gefunden werden, welcher die Mutter dafür finanziert.

Denn dabei, beim Finanzieren, kennt Deutschland ebenso kein Pardon wie Österreich. Grenzüberschreitend kooperieren die Staaten hervorragend, wenn es um die Eintreibung von Unterhalt geht. Daher zahlt Hubert seit nunmehr 16 Jahren für ein Kind, das er nicht einmal kennenlernen konnte, und von dem er sicher ist, gar nicht der Vater zu sein.

Jetzt jedoch ist es Hubert Frau Martha zu viel. Sie bittet den Männerservice um Hilfe, denn das deutsche Jugendamt behauptet, ab sofort hätte Hubert zusätzlich zum Unterhalt noch die Krankenversicherung für Thomas zu bezahlen. Warum? Weil seine Mutter Nadja arbeitslos und daher angeblich nicht versichert sei.

In grenzüberschreitenden Fällen greifen wir auf unsere Netzwerkpartner zurück. Die bestätigen uns, was wir vermutet hatten: Schon an der Geschichte des Jugendamtes ist etwas faul. Doch deren Sachbearbeiterin besteht darauf: Hubert müsse die Versicherung zahlen, das sei rechtens so – die üblichen Drohungen des Jugendamtes angeschlossen, wie wir es von Österreich schon kennen.

Tatsächlich können wir helfen, indem wir ein einfaches Mittel empfehlen, welches in Deutschland wie Österreich Wunder wirken kann: Hubert und Martha sollen diese Bearbeiterin fragen, auf welcher Rechtsgrundlage denn der Mann die Versicherung dieses Jugendlichen auch noch zahlen soll. Die beiden folgen unserem Rat.

Darauf hin ist es auf einmal ruhig geworden um das Jugendamt vom nördlichen Nachbarn.

Ein halbes Jahr später schreibt uns Martha: Sie haben nichts mehr gehört, keinen Mucks mehr, von der früher so eifrig Druck ausübenden Jugendamtsmitarbeiterin.

Manchmal gleichen sich Deutschland und Österreich doch sehr: Hier wie dort gibt es Behörden, welche aus Vätern Geld herauspressen wollen, indem sie auf Recht und Gesetz hinweisen. Immer wieder stellt sich heraus, dass diese Mitarbeiter gelogen haben und sogar mehr verlangen, als rechtlich legitimiert ist. Dabei sind die tatsächlich rechtsgültigen Unterhaltsbeträge hier wie dort schon zumeist ungerecht und unverhältnismäßig, ebenso wie das Recht um Vaterschaftsanerkenntnis und –anfechtung, Kontaktrecht, Obsorgeregelungen und fehlender Schutz vor Kindesmisshandlung durch Elternentfremdung.

Immerhin konnten wir für Martha und Hubert eine weitere Verschlechterung verhindern helfen, und wir freuen uns, von Martha, die sich jetzt als «Männerservice-Fan» bezeichnet, zu lesen:

«Danke und weiterhin ganz viel Erfolg gegen das Unrecht!»


Männerservice-Report #139, veröffentlicht am 19. Februar 2019

Betroffene
Vater: Hubert Hammer*
Ehefrau: Martha Hammer*
Kind: Thomas Müller*, 16 Jahre

In der Verantwortung
Nadja Müller*, Mutter des Kindes
deutsches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Feldkirch, Vorarlberg, und Deutschland, Juli 2018

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