In den Mühlen der Kindeswohltäter

Vaclav Meir macht einfach alles falsch. Das hat er jetzt schriftlich, mit Brief und Siegel. Wie so oft hat ein Bezirksgericht einen Beschluss gefasst. Wie so oft wird alles, was der Vater beantragt hat, abgeschmettert. Natürlich braucht ein Beschluss eine Begründung, und die folgt gleich nach allen Ablehnungen. Ja, und die Begründung der Ablehnungen hätte die Mutter gleich schon selbst schreiben können. Denn ihrer Sicht der Dinge, ihrer Sicht der Geschehnisse wird zu hundert Prozent gefolgt. Der Vater, Vaclav Meir, hätte genauso mit der Wand reden können, statt stundenlang mit der Jugendwohlfahrt, der Familiengerichtshilfe und dem Richter.

Greifen wir nur ein Detail heraus: Dass die Mutter, Katharina, ihren Kindern die Trennung so schildert, wie sie aus ihrer Sicht ablief: Das wird nicht kritisiert. Sie können sich vorstellen, dass in Katharinas Version nur einer Schuld an der Trennung der Eltern sein wird: Der Vater!

Doch, als die „Hüter des Kindeswohls“ in Jugendwohlfahrt und Familiengerichtshilfe feststellen, dass Vaclav ebenfalls den Kindern seine Sicht der Trennung schildert, sind sie ganz schockiert: Damit brächte er die Kinder in Loyalitätskonflikt, das gehört sofort unterbunden!

Nun, tatsächlich ist es erstrebenswert, den Kindern zu ersparen, dass sie mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Eltern konfrontiert werden. Doch die Wohltäter unserer Kinder, die „Kindeswohltäter“ sozusagen, gehen nur gegen den Vater vor. Es darf wohl nur die Version der Mutter für die Kinder geben. Manche nennen das „Kindeswohl“. Wir nennen es klare Parteilichkeit auf Seiten der Mutter.

Der jüngste Gerichtsbeschluss fußt auf einer Menge solcher Einseitigkeiten, und, Sie werden sich wundern, wir nicht: Dem Standpunkt der Mutter wird voll und ganz recht gegeben. Vaclav soll seine Kinder nur mehr in der Besuchsbegleitung sehen.

Die „Besuchscafés“ wurden geschaffen, damit auch Straftäter oder schwere Problemfälle ihre Kinder sehen können. In Vaclavs Fall, dem eines unbescholtenen Vaters, wird es eingesetzt, damit er ganz, ganz genau kontrolliert werden kann, ja, und weil die Mutter Kontaktzeiten so mühselig wie möglich werden lassen will.

Wenigstens ist das Personal dort unserer Erfahrung nach das Einzige in Österreichs Familienrechtssystem, das nicht voll und ganz gegen Väter voreingenommen ist. Warum? Wohl, weil diese Sozialarbeiter sich mit den Vätern befassen, sie mit ihren Kindern erleben und die Realität mit den falschen Vorwürfen und Unterstellungen vergleichen können.

Doch Vaclav sieht nicht ein, warum er seine Kinder nur in Besuchsbegleitung sehen soll, und lehnt diese Art des Kontaktes zu seinen Kindern ab, wie er begründet, weil er kein Schwerverbrecher ist. Daher besteht er auf ganz normale Kontakte zu seinen Kindern, in Freiheit.

So kommt es, dass wir nun einen Gerichtsbeschluss in Händen halten, mit Verfassungsdatum 10. August 2018. Darin wird erst einmal jeglicher Kontakt Vaclavs zu seinen Kindern untersagt. Vaclav war nicht brav. Er habe nicht kooperiert.

Wie zum Hohn wird darin noch ein Antrag vom 28. Februar, der bis jetzt einfach nicht bearbeitet wurde, abgelehnt: Vaclav wollte seine Kinder eine Woche in den Ferien sehen. Als er fast sechs Monate später, nach Postweg bereits zum Ferienende, die Antwort in den Händen hält, stellt er fassungslos fest: Er darf seine Kinder in den Ferien, die gerade zu Ende gehen, also nicht sehen, wie er es vor sechs Monaten beantragt hat. Hat der Richter nur das „Ätsch“ zum Schluss vergessen, oder ist ihm nicht einmal bewusst, welche Farce er hier inszeniert?

Wie können wir Vaclav nun helfen? Was diesen Beschluss betrifft, ist es leider zu spät: Er kann nun begleitete Kontakte nicht mehr vermeiden, meinen wir. Besser, er lässt sich auf die Besuchsbegleitung ein und versucht später nochmals, unbegleitete Kontakte zu erreichen. Wir wissen: Es ist ungerecht, und er kann sich tatsächlich wie ein Straftäter fühlen – auf Bewährung. Doch dieses Familienrecht in Österreich wird ihn jetzt seine Kinder nicht sehen lassen.

Eine Lehre wollen wir auf diesem Weg ebenfalls mitgeben: Wenn Sie Ihre Kinder in den Ferien sehen wollen, obwohl die Mutter dies durch Verzögerung und Hinhalten verhindern will: Stellen Sie den Antrag nicht erst im Mai, nicht im April, nicht im März… Stellen Sie ihn ruhig bereits im Herbst des Vorjahres! Ein Dreivierteljahr vorher, dieser Zeitraum wird der Gleichgültigkeit und Langsamkeit der Familiengerichte gerecht.


Männerservice-Report #124, veröffentlicht am 6. November 2018

Betroffene
Vater: Vaclav Meir*
Kinder: Thomas*, 8 Jahre, und Nadja*, 9 Jahre
Verwandte: väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Katharina Meir*
Bezirksgericht, Jugendwohlfahrt und Familiengerichtshilfe

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, August 2018

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>