Im Zweifel

Sicher ist aus unserer Sicht nur eines: Bald wird Jochen Landner* eine Haftstrafe antreten. Mehr als drei Jahre soll dieser Mann ins Gefängnis.

Aus dem Vergewaltigungsprozess gegen Jochen Landner liegen uns zum einen die Dokumente vor, welche von seiner Seite, übermittelt durch Elfi Engler*, die Jochen tatkräftig zur Seite steht, stammen: Unter anderem eine umfassende Recherche eines für gerichtliche Zwecke befugten Detektivs, den Jochen beauftragt hat, und eine gründliche Auflistung Elfis, welche Aussagen, Indizien und Beweise für Jochens Entlastung sprechen.

Zum anderen liegt uns die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor. Doch auf diese hätten wir verzichten können. Das Urteil des Landesgerichts übertrifft die Anklageschrift bei Weitem. Darin kommen all die entlastenden Aussagen, welche uns erst Elfi aufgelistet oder der Detektiv protokolliert haben, kaum vor, und wenn doch, werden sie vom Richter im selben Zug als «unglaubwürdig» bewertet. Hätten wir Elfis Unterlagen nicht, so sähe der Fall eindeutig aus, und genau darin liegt die Crux.

Wir versuchen, in Kürze zusammenzufassen:

Im Sommer 2022 trommelte Sandra Vilmer*, mit blutigen Wunden, an der Haustür von Hans Lang*. Der erschrockene Bewohner rief sofort die Polizei. Die Frau schilderte aufgelöst, ihr Freund Jochen* habe soeben versucht, sie zu vergewaltigen.

Jochen wird währenddessen wegen eines gebrochenen Nasenbeins behandelt.

Sandra schildert in ihrer Aussage, wie sie auf einer Fahrt über eine Landstraße vom wütenden Jochen mit dem Tod bedroht worden sei, sie aus dem fahrenden Auto springen wollte und wegen einer Vollbremsung Jochens gegen die Windschutzscheibe gekracht sei. Dann habe er sie aus dem Auto gezerrt und versucht sie zu vergewaltigen. Sie habe ihm bei der Gegenwehr das Nasenbein gebrochen, sei geflohen, blutend in ein gestopptes Auto einer fremden Frau gesprungen, dort wieder hinaus geworfen worden und habe daher beim nächsten Haus, bei Hans Lang*, Einlass gesucht.

Jochen schwört hingegen, während der Fahrt in seinem Auto habe ihn die vor Eifersucht rasende Sandra attackiert und ihm das Nasenbein gebrochen, worauf er vor Schreck scharf gebremst habe. Daraufhin habe sich die nicht angeschnallte Sandra verletzt und sei rasend vor Wut auf und davon gelaufen.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wissen Sie und wissen wir daraus, was wirklich geschehen ist? Wir maßen uns diese Behauptung nicht an.

Nun lesen wir die Aussage von Hans Lang: Tatsächlich ist die Frau in Tränen aufgelöst und blutend vor der Tür gestanden, und tatsächlich hat sie von einer versuchten Vergewaltigung erzählt.

Doch in Elfis Unterlagen und jenen des, zur seriösen Ermittlung verpflichteten, Detektivs lesen wir zahlreiche Aussagen, welche uns zu denken geben: So sei Sandra an diesem Abend gemeinsam mit Jochen in einer Gaststätte gewesen, unter vielen Zeugen. Sandra sei sehr stark betrunken gewesen und habe Jochen in rasender Eifersucht beschimpft. Eine Zeugin meint, Sandra habe geschätzt eineinhalb große Flaschen Jägermeister getrunken. Dann, so schildern sogar zwei Zeuginnen unabhängig voneinander, habe Sandra diese beiden Frauen tatsächlich sexuell belästigt, sei einer ins WC gefolgt, um sie zu begrapschen, die andere habe sie im Lokal unsittlich berührt.
Ebenso belegen mehrere Zeugenaussagen, dass sie auf Jochen eingeschlagen habe, ganz offen im Lokal, aus einem Eifersuchtsanfall heraus.

Nun geht es nicht darum, Sandra zu denunzieren. Doch von all dem lesen wir nichts im Urteil, obwohl es wichtig wäre, die Glaubwürdigkeit und Zurechnungsfähigkeit der Frau einzuschätzen, welche schon von vorneherein, bevor jeder Beweis gewürdigt und jeder Zeuge gehört worden ist, gerichtlich als Opfer bezeichnet im Gerichtssaal sitzt. Es geht nicht darum, Sandra vorzuwerfen, dass sie gelogen habe. Es geht darum, dass sie sich möglicherweise im Streit und Vollrausch rachsüchtig in Vorwürfe hineingesteigert hat, von denen sie nicht mehr zurück kann, und dass jedenfalls die widersprechenden Aussagen hinterfragt werden sollen, bevor Jochen ins Gefängnis geschickt wird.

Doch Richter Siegfried Kneisser* hat offenbar im Gerichtssaal jedem das Wort entzogen, welcher Sandras Zurechnungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit in Zweifel ziehen wollte, allen voran Jochen. Wozu dann diese ganze Gerichtsverhandlung, fragen wir uns, wenn der Angeklagte sich nicht verteidigen darf?

Wie es nun einmal in vielen Gerichtsverfahren der Fall ist, gehen die Aussagen ins Persönliche, den Charakter und das Emotionale, vor allem, wenn nicht über Sachbeweise gesprochen werden kann.

Sandras Mutter ist die einzige Zeugin auf deren Seite, und von ihr lesen wir, dass Ihre Tochter seit dem Vorfall völlig anders sei. Wir verstehen die Aussage so, als ob Sandra traumatisiert sei seit dem Sommer 2022.

Zwei Zeugen wollen Jochen entlasten. Doch im Gegensatz zu Sandras Mutter schreibt der Richter im Urteil, diese seien wegen des Naheverhältnisses zu Jochen nicht glaubwürdig. Warum der Richter das bei Sandras Mutter, die ihr näher steht als Jochens Zeugen ihm, anders sieht, wird nicht erklärt.

Tief ins Persönliche reichen die Aussagen, welche der Detektiv später erfasst hat. Viele, wirklich nicht im Naheverhältnis zu Jochen Stehende, wie der frühere Exfreund Sandras und dessen Mutter, schildern ein schweres Alkohol- und Drogenproblem Sandras, und ganz besonders ihre krankhaften und aggressiven Eifersuchtsanfälle, während denen ihr alles zuzutrauen sei.

Zugleich bezeugt eine Exfreundin Jochens, dass er in all den Jahren niemals aggressiv, gewalttätig oder sexuell übergriffig gewesen sei, ja, dass sie all das Jochen beim besten Willen nicht zutraut.

Endlich lässt sich eine Aussage finden, welche nicht die Personen im Fokus hat, sondern einen zweifelerregenden Sachverhalt: Jene Autofahrerin, welche in der jedenfalls schrecklichen Nacht von Sandra angehalten wurde. Sie trifft vor dem Detektiv die Aussage, dass Sandra völlig unverletzt gewesen sei, als sie zu ihr ins Auto gestiegen ist, also das Gegenteil von Sandras Aussage über den Zeitpunkt ihrer Verletzung im Zuge des von ihr beteuerten Vergewaltigungsversuchs. Im nächsten Ort hatte Sandra auszusteigen gewünscht, mit Jochen telefoniert und sich von ihm abholen lassen, statt bei Hans Lang zu läuten.

Das ist eine schwere Unstimmigkeit in Sandras Aussage. Warum lesen wir im Urteil nichts davon? Sind weder Richter Siegfried Kneisser*noch Jochens Anwalt dieser Spur nachgegangen? Was sagen wohl die Protokolle? Wurde Sandra nicht einmal mit diesem schweren Widerspruch in ihrer eigenen Aussage konfrontiert?

Nach der Anzeige im Juli 2022 wegen versuchter Vergewaltigung trat ein niederösterreichisches Gewaltschutzzentrum auf den Plan. Ganz offensichtlich hatte es Sandra bei ihren Aussagen beraten, und wir pflichten Elfi in der Vermutung bei, dass dieses Gewaltschutzzentrum eine weitere Anzeige gegen Jochen herbeigeführt haben dürfte, welche es in sich hat:

Plötzlich soll Jochen Sandra tatsächlich vergewaltigt haben, und zwar wann genau? In einer Nacht im Dezember 2021. Das genaue Datum wird nie genannt. Was nun bewirkt diese Anzeige?

Zum einen ist es Jochen nicht möglich, diesen Vorwurf zu widerlegen. Bei einem konkreten Datum zum Vorwurf könnte Jochen, mit Glück, sogar einen Gegenweis aufbieten, sollten er oder Sandra gar nicht zu Hause gewesen sein beispielsweise. Doch bei einem ganzen Monat als möglichen Zeitraum ist eine Verteidigung nicht möglich, und wie Sie weiter unten sehen werden, wären tatsächlich Beweise für Jochen nötig gewesen, damit er von diesem Vorwurf freigesprochen würde.

Zum anderen besteht durch diese zweite Anzeige der perfide Umstand, dass Jochen auf jeden Fall schuldig gesprochen würde – wenn nicht wegen der versuchten Vergewaltigung, dann wegen des Vergewaltigungsvorwurfs, der hier nachgesetzt wurde.

Werden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, jetzt einwenden: Für eine Verurteilung müsse doch die Schuld des Angeklagten einwandfrei bewiesen werden, statt dass ein Angeklagter seine Unschuld beweisen müsse? Genau das hat dessen Anwalt, Andreas Baff*, auch gemeint. Er kommt aus dem Wirtschaftsrecht, kennt als das Sexualstrafrecht und den Gewaltschutz offenbar schlecht…

Für diesen zweiten Vorwurf, der Vergewaltigung im Dezember 2021, wurden nämlich überhaupt keine Beweise gesammelt. Wie denn auch, nach all der Zeit? Richter Kneisser* hat Beweise offenbar niemals als notwendig erachtet, mögliche Zeugen wurden ebenfalls weder verlangt noch gefunden – außer Sandra: Sie gilt vor Gericht als die einzige Zeugin zu dem Vorwurf, den sie selbst erhoben hat. Kritische Schlüsse und Fragen, wie dass Sandras Mutter ihre Tochter nach dem Sommer 2022 traumatisiert gefunden haben soll, nicht schon im Dezember 2021, und dass es daher schlecht zusammenpasst, dass sich ein Trauma aus einem späteren Versuch entwickelt, statt aus einer lange vorher geschehenen tatsächlichen Tat, wurden nicht gestellt.

Besonders in der Verurteilung zum Vergewaltigungsvorwurf vom Dezember 2021 zeigt sich in der Urteilsbegründung, was für Richter Siegfried Kneisser* die entscheidende Basis für eine Haftstrafe gegen den Mann gewesen ist:

Alle Aussagen Sandras behandelt er als Tatsachen. Er bezeichnet sie mehrmals im Urteil als authentisch, lebensnah und glaubwürdig. Die «subjektive Tatseite» könne er aus seiner „allgemeinen Lebenserfahrung“ beurteilen, schreibt er über sich und die von ihm gelenkten Schöffen. Also auf gut deutsch: Er weiß einfach, dass Sandra die volle Wahrheit spricht, irgendwie aus seiner Lebenserfahrung, von der wir allerdings nichts Näheres erfahren dürften. Wir dachten immer, die Lebenserfahrungen jedes Menschen weichen in großem Maße von anderen ab und könnten kein objektiver Maßstab sein.

Also lesen wir weiter die für viele wohl ehrfurchtsgebietenden Ausführungen des Richters: Weitere Sachbeweise findet er nicht notwendig für die Verhängung einer Gefängnisstrafe.
Er scheint sogar Sandras Schilderungen im Urteil mit Emotionalisierungen zu übertreffen, geht, als ob der dabei gewesen wäre, auf Details wie Jochens damalige Erektionszustände ein und führt diese lang und breit in einem schriftlichen Urteil aus, und einmal greift er sogar ganz offen zu Vorurteilen, welche ein Gerichtsurteil untermauern sollen, wenn er das Jochen unterstellte Verhalten bei der von ihm so felsenfest bestätigten Vergewaltigung beschreibt, wir zitieren: «geradezu typisch für (wie hier subjektiv) enttäuschte oder betrogene, aggressive Männer im Zuge der Beziehungsbeendigung ist und noch einmal eine klare Machtdemonstration darstellen soll.»

So sind sie also typischerweise, die Männer. Diese beängstigende Expertise über «die Männer» lesen wir von einem Richter, der objektiv sein soll, und endlich erfahren wir tatsächlich etwas über die Lebenserfahrungen des Richters: Offenbar nur schlechte mit den Männern, all den anderen außer ihm.

Jochen wiederum sei laut Richter Kneisser untergriffig gegenüber Sandra, weil er in seiner Verteidigung sie als so aggressiv bezeichnet, wie es viele andere Zeugen bestätigen, und weil er ihr vorwirft, dass sie lüge. Ja, mit dieser Bewertung von Reaktionen des Angeklagten auf die Vorwürfe gegen ihn hat eine Verteidigung des Angeklagten keinen Sinn, umso mehr, wenn Jochens Anwalt zurückgewiesen wird, sobald er bei Sandras Zeugenaussage auf Widersprüche befragen will. Sandra beginnt zu weinen, als die Fragen des Anwalts sie in die Enge treiben, und daraufhin bricht der Richter die Zeugenbefragung an Sandra einfach ab. So hat also nicht einmal die anwaltliche Verteidigung des Angeklagten Sinn. Die Verhandlungsführung eines Richters kann einen Prozess eben entscheidend beeinflussen.

Viele Menschen sind sich, ähnlich wie Anwalt Baff es gewesen ist, sicher, dass in Österreichs Justiz eisern der Grundsatz gilt: «Im Zweifel für den Angeklagten», oft nicht korrekt als «Unschuldsvermutung» bezeichnet. Dieser Report zeigt Zweifel daran auf.

Tatsächlich liegt diesem Urteil der Zweifel zugrunde. Jedoch hat hier der Zweifel zu einer Verurteilung geführt, statt zu einem Freispruch. Das, liebe Leserinnen und Leser, ist das Ergebnis von jahrelangem politischen und medialen Druck auf die Justiz, aber auch festgefahrenen Vorurteilen von Richtern.

Die bestürzte Elfi bestätigt uns diesen Eindruck mit ihren Worten: «es gibt viele Verurteilungen ohne wirkliche Beweise, weil die Gerichte aufgrund Druck durch Medien und diverse Frauenbewegungen eine gewisse Quote erfüllen müssen.», und:

«Egal mit wem wir sprechen, Anwälte, Detekteien,… Jeder sagt uns so einen offensichtlich falsch beurteilten Fall mit so massiven Fehlern haben sie noch nie gesehen.»

Wir nehmen an, diese Experten haben selten Sexualstraftaten vor sich, so wie Andreas Baff*. Unserer Erfahrung nach sind solche Verfahren und Urteile normal.

Wir wünschen Elfi und Jochen viel Glück beim Versuch einer Wiederaufnahme. Diesen Report schreiben in Erfüllung des Wunsches der beiden, in die Medien zu gehen.


Männerservice-Report #390, veröffentlicht am 12. Dezember 2023

Betroffene
Jochen Landner*

In der Verantwortung
Sandra Vilmer*
Richter Siegfried Kneisser*
Schöffen (Laienrichter)
ein niederösterreichisches Gewaltschutzzentrum
Österreichische Justiz und das durch sie praktizierte Sexualstrafrecht
Andreas Baff*, Jochens Rechtsanwalt in erster Instanz

Weitere Beteiligte
Elfi Engler*
zahlreiche Zeuginnen und Zeugen
Hans Lang*, Bewohner eines Hauses in einem Weinviertler Dorf

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, zwischen Weinviertel und Mostviertel, im November 2022

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