Ich muss draußen bleiben!

«Ich muss draußen bleiben», so kennen wir die Schilder vor den Eingangsbereichen der Supermärkte, in denen ein fröhlich lächelnder Hund abgebildet ist. Ein «Ich muss draussen bleiben», doch mit einem Vater auf dem Bild: Dieses Schild würde zu vielen Einrichtungen in Österreich passen, in diesem Fall zum SOS-Kinderdorf in Dornbirn. Markus Götzner hatte bloß Glück, dass er nicht angeleint wurde, als er seinen Platz vor der Tür zugewiesen bekam.

Vor einem Jahr ist Markus Vater geworden, doch schon während Simones Schwangerschaft waren große Schwierigkeiten zwischen den werdenden Eltern abzusehen. Der Männerservice hat Markus damals empfohlen, die ganze Energie auf das Wichtigste zu setzen: Den Kontakt zu seinem Sohn Tobias. Unnötige Verzögerungen durch Anträge auf Gemeinsame Obsorge, auf momentan von uns als chancenlos eingeschätzte Anträge zur Obsorge überhaupt waren zu diesem Zeitpunkt fehl am Platz. Und tatsächlich konnte Markus nicht mehr als begleitete Besuche erreichen. Er, der Vater, wurde als wohl «möglicherweise nicht gut für das Kind» verdächtig, dafür soll ja eine Besuchsbegleitung da sein.

Wie schnell jedoch kann sich das Blatt wenden! Auf einmal ruft Simone Markus’ Mutter Silvia an und gesteht: Die Jugendwohlfahrt hat ihr das Kind weggenommen. Simone ist nicht erziehungsfähig. Was Markus niemand geglaubt hätte, zumeist nach dem Motto, was wisse schon ein Vater und unter dem Verdacht, ein Vater wolle einer Mutter bloß eins auswischen, das hat die Jugendwohlfahrt nun endlich selbst bemerkt.

Doch was auf die Kindesabnahme folgt, ist ein Skandal mehr in einem Land, das laut seinem eigenen Landeshauptmann «stets nur nach Maßgabe des Kindeswohls» handelt:

Der kleine Tobias wird sofort von der Mutter weg, über eine Auffanggruppe des SOS-Kinderdorfes Dornbirn, zu einer Pflegefamilie gebracht. Weder Jugendwohlfahrt noch das SOS-Kinderdorf denken daran, das Kind zum Vater und seiner Familie zu geben, oder ihn wenigstens zu informieren! Offenbar werden einfach Tatsachen geschaffen, bevor der Vater reagieren kann.

Offiziell erfährt der Vater erst durch ein Schriftstück davon, dass sein Kind fremd untergebracht wurde und niemand auch nur im Geringsten vorhat, das Kind beim Vater aufwachsen zu lassen – ein Schriftstück zur wohl für das Land Vorarlberg einzigen Angelegenheit, welche einen Vater überhaupt etwas angeht: Geld! Die Jugendwohlfahrt informiert ihn, dass er den Unterhalt brav weiter an sie zahlen soll. Schließlich kostet die Fremdunterbringung ja auch etwas, und die wird natürlich allein vom Geld des Vater gezahlt, die nicht erziehungsfähige Mutter wird mit keinem Cent belastet.

Während der Vater erste Adresse ist und bleibt, wenn es ums Geld geht, und die Mutter aus unerfindlichen Gründen ausgeklammert wurde, dreht sich dieses Missverhältnis, wenn es um Besuche beim Kind geht:

Selbstverständlich dürfen Mutter Simone und Oma Silvia den kleinen Tobias besuchen, in der Auffanggruppe des SOS-Kinderdorfs. Doch gleichzeitig teilt dieses dem Vater mit: Er darf seinen Sohn nicht besuchen.

Solange Väter in einem Land leben, das Väter derart ungleich behandelt und Kinder lieber bei Fremden statt beim Vater aufwachsen lassen will, sind wir der Meinung: Der Landeshauptmann darf sich die Beteuerungen gerne überdenken, wie sehr das von ihm geführte Land das Kindeswohl im Fokus habe. Wir helfen gerne beim Überdenken, der baldige Wahlkampf wird ja für die notwendige, hoffentlich diesmal weniger kurze Offenheit so mancher Politiker sorgen.

Währenddessen ist für Markus Götzner jedenfalls der Zeitpunkt gekommen, tatsächlich die Obsorge zu beantragen, und das mit Nachdruck.


Männerservice-Report #134, veröffentlicht am 15. Januar 2019

Betroffene
Vater: Markus Götzner*
Kind: Tobias*, 1 Jahre alt
Verwandte: Silvia Götzner*, Großmutter väterlicherseits

In der Verantwortung
Simone*, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
SOS-Kinderdorf, Dornbirn
Vorarlberger Landesregierung, LR Katharina Wiesflecker und LH Markus Wallner

Ort und Zeitraum:
Dornbirn, 26. September 2018

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