Ich hetze Dir Gutachter auf den Hals- und Du bezahlst sie!
Seit wir Markus Müller kennen, ist er ein fleißiger, umtriebiger Gastronom, und, natürlich, selbstständiger Unternehmer. Markus ist Vater zweier Kinder und damit, so betrachten ihn deren Mütter, die Jugendämter und Gerichte, zuerst einmal Unterhaltszahler. Das Geld, das er sich Tag für Tag erarbeitet, soll fließen, das ist wichtig, wenn diese Leute an Markus denken.
Wenn es um Selbstständige geht, verengen sich die Augen in Jugendamt und Gericht sofort zu engen Schlitzen: „Denen könne man nicht trauen, die verstecken doch überall, wo sie können, Geld!“, verdächtigen sie ungesehen, fühlen sich berufen, Müttern den letzten Cent zu verschaffen, und behandeln dabei den Vater wie einen Untermenschen schon dadurch, dass sie weder ihm noch, nicht einmal, seinem Steuerberater auch nur ein Wort glauben.
Ganz, ganz, genau wollen Jugendamt und Gericht das Einkommen von Markus wissen, gläsern soll er sein, damit ja möglichst viel von ihm zu holen ist.
Markus‘ Steuerberater ist zu Ehrlichkeit verpflichtet, sonst wäre er seine Berechtigung los. Jedes Finanzamt glaubt, was dieser Experte über Markus‘ Finanzen peinlich genau auflistet. Somit wäre doch der Einkommenssteuerbescheid, welchen der Steuerberater für Markus abgibt, welchen das Finanzamt selbstverständlich als korrekt und glaubwürdig akzeptiert, gut genug für ein Jugendamt und für ein Gericht, um den Unterhalt zu ermitteln, möchte der vernünftige Mensch meinen – es sei denn, er kennt das Unterhaltsrecht und das Familienrecht in Österreich.
Markus ergeht es wie vielen Unternehmern: Das Jugendamt glaubt nicht einmal den Daten des Steuerberaters. „Alles Gauner, welche den armen Müttern das Hungertuch nicht gönnen, an dem sie nagen!“, wird es wohl gemeinsam mit dem Gericht zielsicher mutmaßen, und Jugendamt sowie Bezirksgericht ermitteln energisch gegen die Verdächtigen, indem sie etwas von dem ausführen, das sie am besten können: Sie bestellen einen Gutachter.
Der Gutachter wiederum führt jetzt dieselbe Arbeit noch einmal aus, welche der Steuerberater schon erledigt hat, und siehe da, die erwarteten zwei Ergebnisse treffen ein:
- Der Steuerberater hat korrekt gearbeitet, das Gutachten war umsonst. Gerade einmal 4 Euro mehr Unterhalt holt der Gutachter heraus, damit er nicht mit völlig leeren Händen von dannen zieht.
- Um Punkt 1 festzustellen, fallen Kosten von 5000 Euro an, denn die Arbeit war umsonst, doch natürlich nicht gratis.
Jetzt, liebe Leser, dürfen Sie raten: Wer bezahlt das Gutachten, das Markus nicht gewollt und andere bestellt haben, um aus ihm mehr Geld herauszuholen?
Die Jugendwohlfahrt? – Aber nicht doch…
Das Gericht – keinesfalls, wo denken Sie denn hin?
Die Mutter? – niemals, die gute Frau ist ja bloß „Stellvertreterin der Kinder“, welche selbstlos das Geld verwaltet, ach, die Gute…
Natürlich wird Markus zur vollen Bezahlung des Gutachters verpflichtet, für ein sinnloses Gutachten, das er niemals wollte.
Abschließend dürfen auch wir einmal träumen: Wir wollen auch eines Tages so handeln dürfen wie Gericht und Jugendwohlfahrt: Wir bestellen etwas richtig Teures, das uns vielleicht etwas nützt, vielleicht auch nicht. Doch bezahlen lassen wir jemand anderen, und zwar genau denjenigen, der den Schaden aus unserer Bestellung haben könnte.
Einmal Jugendamt oder Rechtspfleger sein, das wäre schön….
Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/
Männerservice-Report #72, veröffentlicht am 7. November 2017
Betroffene
Vater: Markus Müller*
Kinder: Tochter, 12 Jahre
Sohn, 8 Jahre
In der Verantwortung
Mütter der Kinder
Jugendwohlfahrten
Rechtspfleger, Bezirksgerichte
Ort und Zeitraum:
Wien und Niederösterreich, seit 2010 andauernd, bis jetzt