Herzerwärmend

Weil sie beruflich so oft unterwegs gewesen ist, hat Konrad Samer* erst spät, zu spät, seine Partnerin Patricia* richtig kennengelernt, so meint er heute.

Erst als sie schwanger und daher öfter als früher zu Hause gewesen ist, trat ihre Gewalttätigkeit zutage.

Sein Arzt hatte ihn, den gerade frisch Verprügelten, gewarnt: Geradezu mitschuldig würde er werden, wenn er in dieser Beziehung verbliebe. Während es selbstverständlich ist in dieser Gesellschaft, dass der Mann geht, wenn er der Gewalt auch nur beschuldigt wird, ist das Resultat dasselbe, wenn der Mann selbst geschlagen wird, ebenfalls völlig selbstverständlich: Der Mann muss gehen. Was zudem noch folgt, ist nur in einem komplett der Menschlichkeit entrücktem Familienrecht möglich:

Konrad hatte sich neuerlich um Kontakt zu Patricia bemüht. Es geht ihm um seine Tochter, daher überwindet er sich, will Patricia sogar nach der Geburt helfen. Als sie neuerlich auf ihn einschlägt, gibt er die Versuche auf, mit Patricia gemeinsam eine Lösung zu finden, seine Tochter beim Aufwachsen erleben zu können. Er wendet sich verzweifelt an das Wiener «Jugendamt», das MA 11.

Dort legt er Beweise über Patricias Gewalttätigkeit vor und wird prompt wieder weggeschickt. Ob er denn nichts Gutes über die Mutter erzählen wolle?, so halten Konrad die Zuständigen dem Ungläubigen entgegen. Diese unerhörte Einseitigkeit deckt sich mit unseren Erfahrungen. Wenn eine Mutter auch noch so haarsträubende Taten begeht: Der Vater, der dies meldet, wird bloß als Mann, der die arme Frau schlecht machen will, betrachtet.

Umgekehrt jedoch scheint jedes Anschwärzen, das Patricia gegen Konrad ausbreitet, auf offene Ohren zu stoßen. Nach einem neuerlichen Gewaltausbruch, diesmal sogar in der Öffentlichkeit, der von der Polizei bagatellisiert wird, deutet sie sogar an, der Vater ihres Kindes könnte ein Kinderschänder sein, nur damit der sein Kind nicht zu oft sehen kann. Im Gegensatz zu Patricia wird Konrad von der Polizei sehr wohl vernommen, bis zuletzt die offensichtlich aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen wie in Vergessenheit zu geraten scheinen.

Mittlerweile arrangiert sich Patricia nämlich doch damit, dass Konrad seine Tochter, Cora*, sehen kann –  allerdings nur, wenn Konrad jedes Mal separat Zahlungen an Patricia leistet, also zusätzlich zum monatlichen Unterhalt pro einzelnen Kontakt nochmals Geld an die Mutter, als, ja, wie nennen wir das jetzt…? Vermittlungsgebühr? Kinderverleihgebühr? Oder doch Erpressungsgeld?

Eines Tages wird es Konrad zu viel: Er versucht, Kontaktrecht unabhängig von den Repressalien durchzusetzen, und tatsächlich: Sachverständige stellen fest, dass Patricia zur Gewalttätigkeit neigt, jetzt hat er es schwarz auf weiß!

Gerade hatte sich Konrad so sehr gefreut: Endlich darf Cora zu ihm nach Hause und dort, frei vom Terror der Mutter, eine unbeschwerte Zeit mit ihm verbringen!

Doch diese Familienunrecht bietet ungeahnte Möglichkeiten für Mütter: Als Konrad zum erstem Mal sein Kind zu einer befreiten, gemeinsamen Zeit abholen will, mit aller Vorfreude, erlöst und hoffnungsfroh, wird er bleich: Die Wohnung ist leer. Patricia ist spurlos verschwunden, und selbstverständlich hat sie Cora mitgenommen.

Was bei einem Vater als Kindesentführung gewertet würde, ist bei einer Mutter legal: Patricia ist nach Südamerika getürmt, ganz offensichtlich nur, um den freien Kontakt ihrer Tochter zum Vater zu verhindern.

Jetzt, vier Jahre später, ist Patricia plötzlich wieder in Wien aufgetaucht. Sie bietet Konrad an, dass er seine Tochter sehen dürfe. Sie wolle nur vorher mit ihm sprechen.

Dieses Gespräch endet zuerst einmal mit einer hohen Unterhaltsvereinbarung. Das erste Geld ist gesichert, dann, endlich nach all den Jahren, findet das herzerwärmende Wiedersehen zwischen Vater und Tochter statt, nachdem sich Patricias Herz erst einmal aufgewärmt hat mit dem ersten Geld. Doch Patricias Herz ist noch nicht erwärmt genug:

Jetzt fordert die «Gute Mutter» nämlich, dass Konrad rückwirkend den Unterhalt für die Zeit, in der sie die Tochter über die halbe Welt von ihm ferngehalten hat, bezahlt. Sie will mehrere zehntausend Euro!

Was würden Sie meinen, liebe Leserinnen und Leser? Soll diese Mutter Geld für ihre Verhalten, wir meinen vielmehr für ihre seelische Gewalt der letzten Jahre, noch wie als Belohnung bekommen?

Das Familienrecht jedenfalls ist anderer Meinung als jener, die wir bei Ihnen vermuten. Rechtlich hat Patricia tatsächlich den Anspruch auf den absurden sogenannten «rückwirkenden Unterhalt».

Einmal mehr erkennen wir also gemeinsam Grund genug, die komplett entmenschlichte Realität in diesem Familien- und somit auch Unterhaltsrecht anzuprangern.


Männerservice-Report #342, veröffentlicht am 17. Januar 2023

Betroffene
Vater: Konrad Samer*
Kind: Cora*, 11 Jahre
Verwandte väterlicherseits

In der Verantwortung
Patricia*, Coras Mutter
MA 11, Wiener «Jugendamt»
österreichisches Familien-Unrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, Südamerika, seit 2015

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