Gut geschätzt!

Wieder einmal begann der Leidensweg eines Hilfesuchenden mit einer Wegweisung: Vor zwei Jahren stand Paul Zuckmayr* von einer Minute auf die Nächste vor der Tür, trotz seiner Beteuerungen, weder gewalttätig noch gefährlich zu sein.

Paul ist selbständig. Sein Büro mit allen seinen Unterlagen befindet sich in seinem Haus. Der Zutritt ist ihm verwehrt geblieben, während seine Frau Petra* sofort alles daran setzte, Unterhalt von Paul zugesprochen zu bekommen.

Noch immer jedoch verhält es sich in Österreich so, dass eine Frau nur dann vom Mann Unterhalt bekommt, wenn sie selbst kein überwiegendes Eheverschulden begangen hat. Dieses «Verschuldensprinzip» mag noch so bitter beklagt und bekämpft werden. Doch gäbe es das nicht, wäre selbst eine gewalttätige Frau, oder auch eine Frau, welche durch Ehebruch die Ehe zerstört hat, unterhaltsberechtigt.

Tatsächlich hat Petra Ehebruch begangen. Also wäre sie nicht unterhaltsberechtigt – wenn unsere Justiz nicht auf ihrer Seite stünde. Viele Richter setzen leider alles daran, geltendes Recht zu ignorieren oder zu beugen, nur um ein Ziel zu erreichen: Die Frau mit Unterhalt zu versorgen, den Mann somit lebenslang zur Versorgung der Frau zu verpflichten.

Richterin Sieglinde Held* scheint jedes Mittel recht gewesen zu sein, um Unterhalt für Petra zu sichern. Der Scheidungsprozess ist nun vorüber, und trotz Petras klarem Eheverschulden hat sie den Mann schuldig gesprochen und ihn somit zu lebenslänglich, was Unterhalt betrifft, verurteilt.

Dass die üblichen Gewaltunterstellungen, welche aus finanziellen Gründen bei Scheidungen oft erhoben werden, dieses Urteil befeuert haben, können sich Leser der Männerservice-Reports ebenso denken, wie dass das tatsächliche Motiv für die Wegweisung darin verborgen sein könnte.

Doch dieses Scheidungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Paul hat die nächste Instanz angerufen. Bedeutet das nun, dass Paul vorerst keinen Unterhalt zu bezahlen gezwungen ist? Einmal mehr erinnern wir Sie: Mitnichten, wir sind nämlich in Österreich und sprechen vom Familienrecht!

Stellen Sie sich vor, Sie klagen jemanden auf eine Summe. Bevor der Richter ein Urteil gesprochen hat, ja mehr noch, ab dem Tag Ihrer Klage bekommen Sie dieses Geld schon! Sie brauchen es auch nicht zurückzahlen, selbst wenn Sie den Prozess verlieren! Undenkbar? Im Familienrecht keineswegs, da ist das Bizarre normal.

Petra hatte ab Beginn der Scheidung «einstweiligen Ehegattenunterhalt» verlangt. Richterin Held hat ihr diesen ohne Zögern zugesprochen. Nur die Frage, wie hoch dieser Unterhalt sein soll, hat sie kurz beschäftigt. Dafür hätte sie Pauls Einkommen wissen sollen. Doch Paul hatte seine Unterlagen nicht griffbereit, sie erinnern sich: Er wurde ja aus Haus und somit Büro gewiesen.
Naiv und wohl zu gutgläubig hatte Paul seinen Umsatz geschätzt, im Glauben, sein Angebot, jederzeit seine Bücher offenzulegen, würde später noch angenommen. Von dieser Summe hatte Richterin Held kurzerhand die Mehrwertsteuer abgezogen, und, zack-zack-zack hatte sie daraus den Unterhalt berechnet, beschlossen und verkündet.

Unterhalt darf nur vom tatsächlichen Nettoeinkommen weg berechnet werden. Der überrumpelte Paul stellte erst hinterher fest: Diese Richterin hat von seinem Bruttoeinkommen weg gerechnet, ohne seine Einkommenssteuer und alle Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, und das noch von einem leider zu hoch geschätzten Gesamtbetrag Pauls.

Wieder erlebt Paul, wie schief die Waage Justitias hängt: So schnell der zu hohe Unterhalt beschlossen war, so langsam wird sein Antrag auf Richtigstellung bearbeitet. Paul bleibt bei einem zu hohen einstweiligen Ehegattenunterhalt hängen. Jetzt lässt sich das Gericht auf einmal Zeit, wenn es darum geht, den Unterhalt zu reduzieren. Bei Erhöhungen oder beim Geld eintreiben, wenn Paul nicht zahlen könnte, wäre dasselbe Gericht plötzlich schneller als der Blitz.

Geradezu eine Verhöhnung scheint es Paul, als er feststellt: Durch seinen Einspruch gegen das Scheidungsurteil ist der Unterhalt, der dort beschlossen wurde, zwar aufgehoben. Doch bis die zweite Instanz urteilt, tritt eben der einstweilige Ehegattenunterhalt wieder in Kraft, der damals ganz ohne Klärung des Verschuldens einfach festgelegt worden ist.

Paul kann machen, was er will: Er wird immer zur Kasse gebeten. Wie meinte einmal eine Anwältin zu einem Mann: «Es geht hier nicht um Gerechtigkeit. Es geht um Geld.»

Ja, es geht um Geld. Um Pauls Geld, das er sich erwirtschaftet hat. Durch den Unterhalt wird Paul jetzt an den Rand des Ruins getrieben. Was geschieht mit einem Unterhaltsverpflichteten, der fast am Boden liegt?

Unsere Justiz steigt erst recht auf ihn drauf: Augenblicklich überlegt das Gericht, wie es Paul noch stärker unter Druck setzt, oder, wenn nichts mehr geht, eben das Letzte aus ihm herausholt.

Entweder soll Paul jetzt einen Sachwalter für sein Unternehmen bekommen. Es wäre wie in einer schlechten Ehe: Paul soll die Einkommen erwirtschaften, darf jedoch nicht entscheiden, was mit dem erwirtschafteten Geld geschieht. Der Sachwalter würde möglichst viel vom Ertrag der Firma an Petra abführen, und einmal mehr wie zum Hohn dürfte dieser Sachwalter für sich selbst auch noch Geld überweisen, dass Paul verdient hat.

Die Alternative ist kaum besser für Paul: Das Gericht überlegt, andernfalls die Firma zu exekutieren, also alles zu verkaufen und versteigern, was Paul aufgebaut hat, damit Petra Geld davon kassieren darf.

Alle diese Zwangsmaßnahmen, alle diese staatlich getragenen Eigentumsdelikte, geschehen nur auf der Basis des «einstweiligen Unterhalts». Möglicherweise ist Pauls Firmeneigentum schon versteigert, wenn sich dann herausstellt, dass Petra gar nicht unterhaltsberechtigt ist. Doch keine Sorge, Petra: Du zahlst deshalb sicher keinen Cent an Paul zurück. Das ihm widerfahrene Unrecht ist und bleibt sein Problem.

Wir hoffen für Paul auf eine faire Chance in der zweiten Instanz, damit der Schaden begrenzt wird, denn zerstört haben diese Justiz und diese Republik bereits genug.


Männerservice-Report #187, veröffentlicht am 28. 1.2020

Betroffene
Paul Zuckmayr*

In der Verantwortung
Petra Zuckmayr*
Sieglinde Held*, Bezirksrichterin
Susanne Bauer*, Bezirksrichterin

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, August 2019

Schreiben Sie einen Kommentar

Your email is never published nor shared. Pflichtferder sind mit * markiert

HTML: You can use these tags: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>