Ganz schön über den Tisch gezogen!

„Oje, da hat sich wieder jemand über den Tisch ziehen lassen!“, entfährt es Josef, einem befreundeten Familienrechtsexperten, als wir uns über Friedrich Zerlauths Unterlagen beraten. Mittlerweile ist das dem betroffenen Mann selbst klar, doch wie in aller Welt kommt er jetzt wieder aus der Falle heraus, die vor einem Jahr ohne sein Wissen über ihn zugeschnappt ist?

Als die Scheidung über ihn hereinbrach, steckte Friedrich in einer schweren Krise. So vieles war jetzt ungewiss, und über all dem schwebte die größte Angst eines Vaters: Wie soll seine Beziehung, sein Kontakt zu seiner geliebten Tochter Linda, sich jetzt entwickeln? Wird es ihm gehen wie vielen anderen, die er kennt? Wird er seine Tochter ganz verlieren, wird er nicht mehr Vater für Linda sein können?

Wie in so vielen anderen Fällen vermittelt ihm Sandra, die Mutter seines Kindes, geschickt mit Zuckerbrot und Peitsche, dass sie es ist, die bestimmt, wie gut der Kontakt zwischen Vater und Kind sein wird. Geldforderungen gegen Zeit mit dem Kind: Nur mit Entführungen und Erpressungen sind solche Scheidungen zu vergleichen.

Sandra achtet kühl auf ihren Vorteil. Sie nimmt einen Anwalt und redet Friedrich ein, ihrem eigenen Rechtsvertreter zu vertrauen. Dieser Anwalt nutzt die Lage ebenso eiskalt aus wie Sandra und setzt für sie eine Scheidungsvereinbarung auf, die sich gewaschen hat: Die gemeinsamen Schulden werden einfach nicht aufgeteilt und behauptet, es existierten keine Schulden. Friedrich bleibt alleine auf seinen Schulden sitzen. Seine Anzahlung von 12.000 Euro für eine Wohnung darf Sandra behalten, das Wohnungsinventar sowieso ohne jede Auszahlung, die Kosten für genau den Anwalt, der Friedrich über den Tisch zieht, soll der Mann übernehmen und das Schlimmste ist natürlich wie immer bei einer Scheidung der Ehegattenunterhalt – ein finanzielles „Lebenslänglich“ ohne Entrinnen.

Friedrich hatte ein mulmiges Gefühl damals, er spürte richtiggehend Angst vor seiner eigenen Unterschrift, die er setzen sollte. Doch da waren noch Sandras Versprechungen, dass sie dann schon ein Auge zudrücken wird. Den Ehegattenunterhalt solle er einmal ein Jahr zahlen, dann könne er ja damit aufhören, und überhaupt könnten sie sich ja über jede Knebelklausel dieser Scheidungsvereinbarung danach noch einmal reden  -nachdem er unterschrieben hat.

Männer wie Friedrich stehen im Dilemma: Sie sollen verbindlich hohe Verpflichtungen an ihre Frau unterschreiben und gleichzeitig darauf vertrauen, dass die Frau sie später aus diesen Verpflichtungen entlässt. Doch was, wenn sie der Frau erklärten, sie wollten nicht auf ihre Versprechen vertrauen?

Dann gäbe sie sich tief verletzt und enttäuscht, und das hätte Auswirkungen, denn Friedrich ist von ihrem Wohlwollen abhängig, wie sie ihm glauben macht, unter Verweis auf das Familienrecht, das hinter ihr steht. Schließlich will er ja sein Kind sehen, und das, so meint er, hängt von Sandras Wohlwollen ab.

Seit einem Unfall ist Friedrich jetzt im Krankenstand, und endlich wendet er sich an den Männerservice, weil ihm sage und schreibe 280 Euro pro Monat zum Leben bleiben, während Sandras Anwalt immer noch penetrant Unterhalt auf den letzten Cent berechnen will.

Wir überschlagen kurz die tatsächliche Unterhaltsverpflichtung und stellen fest, dass die Beträge nicht annähernd stimmen. Der Anwalt soll aufhören, mit dem Gericht zu drohen, eine Unterhaltsklage gegen Friedrich wäre jetzt ein Glück für diesen, denn der Unterhalt würde sinken. Wir werden die Möglichkeiten ausloten, ob diese Scheidung angefochten werden kann, und geben im Sinne Friedrichs die Empfehlung:

Wenn Ihre Frau Ihnen Wohlwollen und gute Stimmung noch so sehr zum Kauf, gegen Ihr Geld, anbietet: Ziehen Sie mehr denn je eine klare Grenze und machen Sie sich nicht erpressbar! Lassen Sie nicht zu, dass der Kontakt zum Kind als finanzielles Druckmittel genutzt wird, und bedenken Sie: Die Angst vor einer strittigen Scheidung führt allzu oft in eine Unterschrift, welche Sie lebenslang bereuen!


Männerservice-Report #95, veröffentlicht am 17. April 2018

Betroffene
Friedrich Zerlauth*
Kinder: Linda*, 8 Jahre alt
Samuel*, 2 Jahre alt
Tina*, Lebensgefährtin und Samuels Mutter

In der Verantwortung
Sandra Zerlauth*, Lindas Mutter
Osttiroler Rechtsanwalt
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Osttirol, Salzburg, Januar 2018, zurückreichend bis Anfang 2016

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