Falsche «Hilfe» – Nein Danke!

Manfred ist ein Arbeiter, der zumeist im Auslandseinsatz seinen Dienst leistet. Er kann selten zu Hause am Computer arbeiten, Bürotätigkeiten ist er zudem einfach nicht gewohnt. Solche Menschen werden besonders schnell und gründlich überfahren, von den Behörden mit wohlklingenden Namen wie der «Kinder- und Jugendhilfe» in Oberösterreich.

Seit knapp mehr als drei Jahren lebt Manfred nun schon von seinen Kindern Stefan* und Anna* getrennt. Kleinkinder sind sie noch gewesen, damals. Dass die Eltern einmal zusammengelebt haben, ist ihnen nicht einmal bewusst. Sie sind es gewöhnt, dass sie jedes zweite Wochenende von ihrem Vater versorgt werden und er in der Zeit dazwischen aus ihrer Welt wie verschwunden sein muss.

Wie so oft flattert nun auch bei Manfred, fast pünktlich drei Jahre nach der Trennung, ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft ins Haus. Bei dieser Behörde hatte er damals einen Unterhaltsbetrag unterschrieben, welchen die dortige Stelle der «Kinder- und Jugendhilfe» als «rechtlich vorgegeben» erklärt hatte. Damit, so glaubte Manfred, wäre wenigstens Klarheit geschaffen. Mit den 450 Euro Unterhalt für beide Kinder hatte er fortan monatlich kalkuliert , seine eigenen Lebenshaltungskosten eingeteilt, und natürlich seine Ausgaben für die Kinder, wenn sie bei ihm Zeit verbringen.

Bitte vergessen Sie an dieser Stelle nicht, bevor wir fortfahren: Mutter Irene* standen stets deutlich mehr als 450 Euro für die Kinder zur Verfügung. Mit Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zusammen liegt sie bei 850 Euro monatlich für zwei kleine Kinder, und Sozialleistungen wie der Mietkostenzuschuss sind einer Alleinerziehenden sicher.

Jetzt will diese «Kinder- und Jugendhilfe» Irene zu eine gesalzenen Einmalzahlung verhelfen: Monat für Monat rückwirkend will sie mehr Unterhalt als abgemacht verlangen. Den Anfang sollen 584 statt 450 Euro im November 2016 darstellen, und so steigen die Beträge bis auf 700 Euro für die Monate im Jahr 2019.

In Summe ganze 7.000 Euro soll Manfred nachträglich an Unterhalt überweisen. Dieser Vater ist völlig ratlos: Woher soll er auf einmal solche Summen nehmen?

Die Republik Österreich lässt zu, dass eine Mutter den Unterhalt rückwirkend bis auf 3 Jahre erhöhen lassen kann. Die Justiz behauptet allen Ernstes, die Mutter habe diese Summen drei Jahre lang vorfinanziert und dieses Geld für die Kinder verwendet. Der Vater hingegen kann keinen Cent, den er möglicherweise einmal zu viel bezahlt hat, von der Mutter zurückfordern, nicht einmal von einer Summe, die er erst gestern überwiesen hat. Dieses habe die Mutter, wir zitieren das Unterhaltsrecht, flugs in «Gutem Glauben verbraucht». Die Justiz kann sarkastisch sein, ohne dass sie es bemerkt.

Wir prüfen die Forderungen, welche dieses Jugendamt stellt. Monat für Monat ist Manfreds Einkommen zusammenzurechnen. Von seinen Taggeldern, die er wegen seiner höheren Kosten im Ausland ausbezahlt bekommt, wollen die «Kinderfreunde» der BH auch noch Unterhalt berechnen. Es wäre strittig, wie viel dem Arbeiter überhaupt davon genommen werden dürfte, und doch: Das Unterhaltsrecht genehmigt im Grunde sogar diesen Zugriff auf Geld, das als Kostenersatz gedacht ist.

Ein paar Monate war Manfred arbeitslos in den letzten drei Jahren. Die Art, wie die Behörde von seinen AMS-Geldern Unterhalt berechnet und selbst für diese Zeit eine Nachforderung stellt, lässt die Frage aufkeimen: Kann dieses Amt denn nicht ein einziges Mal menschliches Entgegenkommen zeigen?

Der Männerservice verschafft sich eine Übersicht über die Unterlagen. Zu diesem Zeitpunkt ist es erst einmal besser, nicht jedes kleinere Detail, das später vor einem Gericht strittig sein könnte, durchzugehen, sondern im Großen und Ganzen abzuschätzen, welcher ungefähre Betrag vor Gericht überhaupt beschlossen würde. Und wieder einmal stellen wir fest: Die «Kinder- und Jugendhilfe» hat Summen errechnet, welche sie selbst bei Gericht gar nicht durchbringen könnte. Schon wieder versucht diese Behörde, einen Vater eine Summe zahlen zu lassen, die zu hoch ist.

Zudem reichen die Forderungen weiter zurück, als sie realistischerweise durchsetzbar wären, denn bei einer Klage wären ein paar Monate der Dreijahresfrist schon verjährt. Warum hat die Kinder- und Jugendhilfe dann nicht sofort geklagt, um keine Rückforderungsmonate zu verlieren? Weil sie weiß, dass sie mehr holen kann, wenn sie bloß mit dem Gericht droht, statt wirklich zu klagen, und dabei zu hohe Summen nennt, die rechtlich gar nicht haltbar sind. Vielleicht unterschreibt der Vater ja…

Zu guter Letzt verschweigt das Amt mit dem Wort «Hilfe» im Namen, was die meisten Betroffenen erst durch den Männerservice erfahren: Selbst bei einwandfreier Berechnung rückwirkenden Unterhalts kann ein Vater wie er die Nachzahlung zum Teil aufheben lassen, wenn er nachweisen kann, dass er in all diesen Jahren für seine Kinder in der gemeinsamen Zeit, an den Wochenenden und in den Ferien, Geld ausgegeben hat. «Natürlich» gilt dieser Passus nur bei Nachforderungen, für die Zukunft hat ein Vater wie Manfred den höchstmöglichen Betrag an Irene zu bezahlen, egal, wie oft er die Kinder selbst versorgt.

Und doch werden Irene und ihre «Kinder- und Jugendhilfe» wohl einen großen Teil ihrer Geldforderungen nicht durchsetzen können. Sie werden ihre Einmalzahlung, so ungerecht sie ist, bekommen, doch mit unserer Hilfe könnte Manfred die Aufnahme von Schulden nur für diesen Zweck erspart bleiben.


Männerservice-Report #193, veröffentlicht am 10. März 2020

Betroffene
Vater: Manfred Derflinger*
Kinder: Stefan*, 5 Jahre, und Anna*, 4 Jahre

In der Verantwortung
Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich («Jugendamt»)
Irene* Mutter der Kinder
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, November 2019

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