Extrem normal
Von «wahnsinnigen Schwierigkeiten», welche «die Ex», Heike*, ihrem Lebensgefährten, Gustav* bereitet, erzählt Martha Gingl*. Warum? Weil Heike das gemeinsame Kind, Olivia, manipuliere, gegen den Vater aufbringen wolle und natürlich gegen Martha, weil Heike alles boykottiere und nur Steine in den Weg lege.
Diese Frau sei extrem, so kann es Martha einfach nicht fassen, wie in aller Welt eine Mutter denn so sein könne?
Viele Väter wagen es nicht einmal, so deutlich das Verhalten der Mutter ihrer Kinder zu bewerten. Frauen, welche miterleben, wie unfassbar die Narren- und Täterfreiheit von Müttern in dieser Gesellschaft gewährt und geschützt wird, sind da schon deutlicher.
In Summe wissen letztlich einfach zu wenig Menschen von der Häufigkeit des Verhaltens vieler «Residenzelternteile», um einmal die geschlechtsneutrale und familienrechtlich zutreffende Bezeichnung des Machtelternteils, das von dieser Justiz bestimmt und ernannt wird, zu beschreiben. «Extrem» im Sinne von außergewöhnlich selten ist es leider nicht, was Martha beschreibt.
So hintertreibt Heike den Kontakt Olivias zu ihrem Vater dermaßen, dass das Kind seinen Vater nur in Besuchsbegleitung sehen darf, eine Kontaktform, welche an sich nur für schwerkriminelle und hochproblematische Väter gedacht gewesen ist. Mittlerweile, viele Betreuer gestehen es hinter vorgehaltener Hand ein, ist es offensichtlich, dass diese Besuchsbegleitung zum allergrößten Teil von Müttern nur deshalb benutzt wird, um den Kontakt zwischen Vater und Kind höchstmöglich zu vermiesen.
Dafür greift Heike natürlich zu Gewaltunterstellungen, mit denen sie Gustav ständig anpatzt. Das ist ebenso üblich in diesem Familienrecht, wie geflissentlich übergangen wird, dass Heike selbst Gewalt anwendet für das, was sie Erziehung nennt, und das sogar offen eingesteht. Die wirklich Gewalttätige darf den höchstwahrscheinlich falsch Beschuldigten in die Besuchsbegleitung zwingen, zum vorgeblichen «Schutz des Kindes», und nimmt das Kind nachher wieder mit, vielleicht zur nächsten «Gesunden Watschen» zu Hause.
Wir erklären Martha, was verständlicherweise schwer hinzunehmen ist, weil die Menschen über die Schieflage des Familienrechts einfach nicht informiert sind: Dass der Vater sein Kind nicht schützen kann und darf, wenn keine gröberen Verletzungen nachzuweisen sind, dass er bei Anzeigen ohnehin bloß als «böser Vater, welcher der armen Mutter eins auswischen wolle», dastünde, dass er seiner Tochter nur im Kleinen Gutes tun und für sie da sein könne und dürfe. Das Wichtigste ist, möglichst viel und vor der Mutter geschützte Zeit, von Vater und Kind gestaltet, unabhängig und frei von Druck und Kontrolle der Mutter, zu ermöglichen.
Dafür ist ein Schwimmen gegen den Strom notwendig, sicherlich, doch daher umso kräftiger, für unbegleitete Kontaktzeiten, so gut geregelt, dass nach einem Gerichtsbeschluss keine späteren Diskussionen und Spielchen entstehen können.
Allerdings beschleicht uns schon eine Ahnung, wenn eine Partnerin statt des Vaters selbst um Hilfe anfrägt. Viele Väter glauben, trotz aller Aggression von solchen Müttern immer noch, statt sich nur und allein um die Zeit mit dem Kind zu bemühen, sich um eine Art Gunst und Gnade der Mutter bemühen zu müssen.
Tatsächlich will Martha daraufhin wissen, wie es denn Gustav gelingen könne, dass alles ruhig und friedlich ablaufe, endlich, mehr wolle er doch nicht!
Zum einen sind wir mit jedem Trennungsvater zusammen einfach nur froh, wenn beide Eltern ein Gutes Einvernehmen finden, miteinander gut reden und Lösungen finden können.
Doch wir warnen einmal mehr: Es ist doch aus Heikes jahrelangem Verhalten erkennbar, dass hier auch durch noch so bemühtes Kuschen der Terror niemals enden wird! Was ist der Traum Gustavs? Dass Heike sich ändert? Will er darauf warten bis zu seinem letzten Tag?
Mütter wie Heike sollen für Betroffene endlich nicht mehr das Thema an sich sein. Hier geht es um Zeit mit Olivia. Wenn sich Heike mit jeder Faser ihres Körpers dem entgegen stellt, so darf es eben überhaupt nicht mehr um Heike gehen, dann hat sie sich beim Eintreten Gustavs um Zeit mit seiner Tochter selbst ins Aus gestellt statt ins Rampenlicht.
Jetzt ist die Republik Österreich aufgerufen. Wie sehr wird sie sich bei einem Vater bemühen, dass ein Kind, dessen Vater und seine Verwandten ihre grundsätzlichsten Menschenrechte wie das Recht auf familiäre Beziehungen wahrnehmen können?
Der Männerservice hilft mit Wegen, die Selbsthilfe bedeuten können, wenn die Betroffenen den notwendigen Paradigmenwechsel zu vollziehen bereit sind.
Männerservice-Report #346, veröffentlicht am 14. Februar 2023
Betroffene
Gustav Rieder*
Tochter Olivia*, 7 Jahre
Martha Gingl*, Gustavs Partnerin
In der Verantwortung
Heike*, Olivias Mutter
österreichisches Familien-Unrecht, hier vertreten durch ein niederösterreichisches Gericht mit beauftragtem Gutachter, und durch eine niederösterreichische «Kinder- und Jugendhilfe»
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, seit 2019