Es ist vorbei.

Sie haben es von Klaus selbst wohl nicht akzeptieren und weiterstreiten wollen. Daher schreibt sein Anwalt noch einmal, in allergrößter Deutlichkeit:

Der Vater seiner Töchter Renata* und Christiana* will nicht mehr! Er macht nicht mehr mit: Bei dem zermürbenden Kampf um den Kontakt zu seinen geliebten Töchtern, beim ständigen sisyphosartigen Entkräften der Vorwürfe gegen ihn, auf persönlichster Ebene.

Leidenschaftliche Diskussionen sind vorangegangen zwischen uns und Klaus: Er weiß nun um unsere Erfahrungen, er weiß, dass für seine Töchter das Bild entstehen wird, möglicherweise sogar geschürt wird, er sei es, der seine Töchter verlasse. Er weiß, dass es seine Kinder sein könnten, die ihm diesen Schritt nie verzeihen.

Doch er kennt auch die schwere Belastung für ihn und seine Kinder, unter all den heftigen Erschwernissen sich überhaupt sehen zu können, unter dem ständigen Druck, der auf sie lastet und jede gemeinsame Freizeit ein Stück weit vergällt.

«Ich will meinen Kindern diese Belastung ersparen.» So begründet Klaus schließlich den bitteren, letzten Schritt. Offenbar haben das Bonnie oder Anwältin Dr. B* anders verstanden. Daher stellt Klaus Spenders Anwalt noch einmal, schriftlich und unmissverständlich klar. Doch diese Klarstellung liest sich fast schon wie ein letzter Versuch, ein letzter Appell an die Gerechtigkeit:

Dass Klaus auf gut deutsch als gestört hingestellt wurde, so normal solche Anwürfe im Familienrecht auch sein mögen: Der Versuch alleine ist schon bezeichnend. Dass sich einmal mehr ein Gutachter findet, der bei diesem Spiel mitmacht, ist ebenfalls bezeichnend. Ebenso, wie dieser Gutachter, Dr. Niederschlössner*, bereits mündlich seine «Diagnose» über Klaus vor Gericht in den Raum stellt, ohne bisher ein schriftliches Gutachten nachzureichen, in dem nachzulesen ist, wie in aller Welt er denn zu diesem vernichtenden Urteil gelangt, seit Monaten nicht. Einmal mehr befindet ein Gutachter über einen Vater, ohne diesen jemals eingehend getestet zu haben, so kritisiert der Anwalt verständlicherweise.

Dass Klaus gleich zwei angesehene, unabhängige Experten hintereinander auf eigene Kosten engagiert hat, welche das Gegenteil beweisen, dass er nämlich voll erziehungsfähig sei, und das unter Verweis auf jeweils vollständige und professionell erstellte Gutachten – dieser Umstand wird von seinen Gegnern heftig bestritten.

Einmal mehr jedoch erhalten vor Gericht letztlich die unbewiesenen Vorwürfe, welche den Kontakt zum Vater zerstören wollen, gegen die Experten ihr Recht – denn Klaus streicht die Segel.

Wenigstens den einen, unbestreitbaren Beweis hat Klaus sicher deponiert – in den Gerichtsakten, welche seine Kinder eines Tages selbst lesen können und hoffentlich auch werden: Er hat sich um seine Kinder bemüht, und das mit außergewöhnlichen Engagement. Er hat sie nicht verlassen, er hat die Liebe zu ihnen nicht aufgegeben – nur diesen aussichtslos scheinenden Kampf.

Aus diesem Grund, liebe Leserinnen und Leser, treten wir für ein bedingungsloses Kontaktrecht zwischen Eltern und Kindern ein: Damit Väter nicht zu kämpfen gezwungen sind, damit Kinder nicht in Konflikt kommen, dafür brauchen wir ein durchsetzbares, unverbrüchliches Recht von Eltern und Kinder auf Zeit miteinander – egal, wer sich daran stören mag. Um dieses Recht sollen weder Väter noch Kinder kämpfen müssen. Es ist Aufgabe dieser Republik!


Männerservice-Report #175, veröffentlicht am 29. Oktober 2019

Betroffene
Vater: Klaus Spender*
Kinder: Renata*, 10 Jahre, und Christiana*, 8 Jahre

In der Verantwortung
Bertram*, väterlicher Großvater
Bonnie*, Mutter der Kinder
Dr. B**, Scheidungsanwältin, Dornbirn
Dr. Niederschlössner*, psychologischer Gutachter
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, und Oberösterreich, Mai 2019


** Dr. B. ist die Dornbirner Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer. Sie hat den Obmann des Männerservice, Hannes Hausbichler, geklagt, weil er ihr schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug vorgeworfen hat. Auch nach dem Prozess darf Hausbichler diese Vorwürfe im Allgemeinen veröffentlichen, mit Ausnahme dessen, dass sie Klientinnen anleitet, zu einer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu gelangen, dadurch verbunden ein niedrigerer Kindesunterhalt vereinbart wird – diese Ausnahme sei ihr durch ein Vergleichsangebot Hausbichlers zugestanden.

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