Es hat sich gelohnt!

Werner Müller* schien es noch wie gestern, dass die Kinder in seinem Haus gelebt haben, dass in ihren Schlafzimmern noch der ahnungslose, kindliche, verspielte und verträumte Alltag herrschte. Doch mit einem Schlag befand sich seine Familie statt in seinem Wohnzimmer im am weitesten von ihm entfernten Fleck Österreichs, im Burgenland, 700 Kilometer entfernt.

Er weiß schon gar nicht mehr, wie das Ende der Ehe seinen Anfang genommen hat. Natürlich war für ihn spürbar, dass seine Frau Edith* immer unzufriedener geworden ist, mit ihm als Partner, mit dem Haus und den Lebensumständen, welche für viele andere paradiesisch gewesen wären.

Es ist allein Ediths Entscheidung, wenn es ihr einfach nicht mehr gefällt. Doch in Österreich ist es ebenfalls alleinige Entscheidung der Mutter, ob die Kinder beim Vater, im Familienhaus und am Wohnort der Familie bleiben – oder eben nicht, wenn die Mutter plötzlich andere Pläne hat, mit sich selbst –  und mit dem Gefolge, dass “zur Mutter gehört”, so ist Familie nämlich zu verstehen in Österreichs Familienrecht.

Also finden sich die Kinder zuerst einmal in einer kleinen Vorarlberger Wohnung wieder, mit der Mutter und ohne Vater. Wenigstens sind sie noch im Land, tröstet sich Werner leidlich…

Doch zum Pech aller anderen, der Kinder, des Vaters und der väterlichen Verwandten, verliebt sich Edith bald wieder – in einen Mann aus dem Burgenland.

Also ist es “normal” in diesem Familienrecht, dass sich alle nach der neuesten Wendung, welche die Mutter im Leben aller Beteiligten herbeiführt, richten: Die Kinder leben ab jetzt im Burgenland, fern von Verwandten und Freunden – und der Vater kann selbst sehen, was er sich einfallen lässt, damit er Kontakt zu seinen Kindern hält, die er bislang im Kinderzimmer neben sich besuchen konnte, statt sich über 700 Kilometer auf den Weg zu machen.

An diesem Punkt verlieren viele Väter den Kontakt zu ihren Kindern. Nicht jedoch Werner! Die Liebe zu seinen Kindern bewegt ihn zu einer Leistung, vor der wir heute noch den Hut ziehen:

Werner begibt sich jedes zweite Wochenende auf die lange Reise, um mit seinen Kindern Zeit zu verbringen. Selbst eine Wohngelegenheit in der Ferne, für die paar Tage im Monat, die er mit den Kindern verbringt, gelingt es ihm in seinem übermenschlichen Bemühen für seine Kinder zu organisieren. So vollbringt es dieser Vater, die Beziehung mit seinen geliebten Sprösslingen bestmöglich zu halten, trotz aller Entfernung, die Edith zwischen ihnen geschaffen hat, trotz der immensen Kosten, die sich Werner aufbürdet und um die er nicht entlastet wird – Schon gar nicht von Edith, welche zu Werners Wunsch, ihm doch etwas Unterhalt nachzulassen angesichts der Reise- und Zweitwohnungskosten, lakonisch meint: “Daran bist Du selbst schuld, wenn Du Dir das antust.”

Jetzt sind die Kinder groß. Werner ist über all die Jahre, statt wie ein Fremder zu werden, der vertraute, aus ihrem Leben nicht wegzudenkende Vater geblieben. Sein Sohn Lukas* ist zu ihm gezogen, wieder zurück nach Vorarlberg. Jetzt lebt er wieder im Familienhaus, aus dem er einst weggenommen wurde. Nun sucht er eine eigene Wohnung, in der Nähe, wird bald auf eigenen Füßen stehen. Der erste Besucher wird wohl sein Vater sein, doch diesmal reist der nicht mit Zug oder Flugzeug, sondern fröhlich mit dem Fahrrad oder gleich auf Schusters Rappen an.

Heute blickt Werner zufrieden zurück. Er darf stolz sein auf alles, das er für seine Kinder geleistet hat. Ihm ist bewusst: Edith hat nicht die allerletzten Register gezogen, nicht in die unterste Schublade gegriffen, sonst hätte er trotz seines Bemühens in diesem Österreich wohl trotzdem keine Chance gehabt. Daher kann er ihr nicht mehr böse sein, auch wenn er glaubt, dass sie seinen, ihren gemeinsamen Traum von Familie völlig unnötig zerstört hat. Der bittere Nachgeschmack an die Scheidung, die Art, wie er sich vor Gericht und von Dr. B** als kompromissloser Scheidungsanwältin in einer Zeit, in der Kompromisse so nötig gewesen wären, behandelt gefühlt hat, und an die anschließende Zeit der Kämpfe um das Kontaktrecht an einem burgenländischen Gericht, unter Ediths Gegenwehr, dieser Nachgeschmack verfliegt allmählich.

Denn Werner braucht nur kurz an seine Kinder zu denken, dann sehen wir ein ins Verzückte gehendes Lächeln.


Männerservice-Report #200, veröffentlicht am 28. April 2020

Betroffene
Vater: Werner Müller*
Kinder: Lukas Müller*, 21 Jahre, und Annalena Müller*, 19 Jahre
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Edith*, Mutter der Kinder
Dr. B**, Scheidungsanwältin
österreichisches Familienrecht, besser “Familienzertrümmerungsrecht”
Vorarlberger Landesregierung

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg und Burgenland, 2005 bis 2019


** Dr. B. ist die Dornbirner Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer. Sie hat den Obmann des Männerservice, Hannes Hausbichler, geklagt, weil er ihr schmutzige Tricks, Heimtücke und die Grenze zum Betrug vorgeworfen hat. Auch nach dem Prozess darf Hausbichler diese Vorwürfe im Allgemeinen veröffentlichen, mit Ausnahme dessen, dass sie Klientinnen anleitet, zu einer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt zu gelangen, dadurch verbunden ein niedrigerer Kindesunterhalt vereinbart wird – diese Ausnahme sei ihr durch ein Vergleichsangebot Hausbichlers zugestanden.
Sie selbst hat sich in ihrer Klagschrift als «kompromisslos» bezeichnet bei Scheidungen, genau in jenen Situationen also, in denen unserer Ansicht nach Kompromisse bitter notwendig wären. Die Vorarlberger Landesregierung vermittelt nachweislich Frauen zu dieser Anwältin, die nach Selbstbezeichnung keine Kompromisse zu suchen scheint.

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