Ende nie!

Die bereits erwachsene Nadine*hat nach ihrer Berufsausbildung niemals in einem Vollzeitverhältnis gearbeitet. Sie ist höchstens in geringfügigem Ausmaß beschäftigt gewesen, und ein höheres Arbeitspensum wird sie wohl nie ergreifen.

Wie will diese junge Frau wohl ein Leben lang ihren Unterhalt bestreiten?

Leider kann sie sich zu diesem Zweck eben jenes Unrechts bedienen, das sich «Unterhaltsrecht» nennt.

Seit Nadines Ausbildungszeit ist ihr Vater, Karlheinz*, mit 420 Euro Unterhalt belastet, jederzeit sofort pfändbar, ohne Rücksicht darauf, wie es um seine eigene augenblickliche finanzielle Lage gerade steht.

Karlheinz sieht schon längst nicht mehr ein, warum sie nicht arbeitet und endlich auf eigenen Beinen steht. Nadine wohnt noch immer bei ihrer Mutter, Klara*, deren neuer Partner den Haushalt tüchtig mitfinanziert. Sie trägt geringe Lebenshaltungskosten und könnte selbst voll verdienen. Warum belastet sie ihn immer noch?

So sucht dieser Vater Rat bei einem Anwalt, Heinz Rauter*. Dieser dürfte wohl seine Schwerpunkte im, nennen wir es «normalen Recht» haben, denn offensichtlich geht er mit Hausverstand an ein gegenteiliges Thema, nämlich ein familienrechtliches. Er solle die Unterhaltszahlungen einfach stoppen, rät der Anwalt –  damit Nadine endlich etwas unternimmt.

Doch wie bereits geschrieben, wir sind im Familienrecht, im Unterhaltsrecht. Wenn sich hier etwas bewegt, dann zumeist in eine unfassbar absurde Richtung. Nadine lässt nämlich kurzerhand ihren Vater pfänden und jene Beträge, die er nicht pünktlich bezahlt hat, eintreiben.

Bei Unterhaltsverpflichtungen wird zuerst geschossen und erst danach gefragt – mehr noch, die Justiz prüft einfach überhaupt nicht, ob die Unterhaltsbeträge denn überhaupt rechtens wären, welche sie eintreibt. Der Vater wird zur Zahlung gezwungen, eine Rechtmäßigkeit der Forderung darf gar nicht geprüft werden während der Exekution. Wer uns das nicht glauben will, der glaubt immer noch an Rechtsstaatlichkeit im Familienrecht, und wenn er es selbst erlebt und dann immer noch daran glaubt, möglicherweise auch immer noch an das Christkind und den Osterhasen.

Nach diesem schlechten Rat ist also das Kind in den Brunnen gefallen, meint Karlheinz. Wenigstens will er für die Zukunft erreichen, dass seine Unterhaltsbelastung zugunsten Nadines aufgehoben wird. Doch seine Tochter legt ein Attest vor, dass sie seelisch so erkrankt sei, dass sie niemals in vollem Ausmaß arbeiten könne.

Daher bezieht diese erwachsene Frau nun noch sehr lange sogar eine erhöhte Familienbeihilfe und zusätzlich zu ihrem geringfügigen Einkommen Unterhalt von Vater. Wie lange?

Viele meinen immer noch, der Unterhalt eines Vaters für ein Kind ende mit einem gewissen Alter. Liebe Leserinnen und Leser, wir schrieben doch schon: Wir sind im Familienrecht! In diesem abnormen Rechtssystem gilt kein Enddatum für Unterhalt. Nadine hat sich bescheinigen lassen «nicht selbsterhaltungsfähig» zu sein. Das genügt, um lebenslang von ihrem Vater jederzeit pfändbare Zahlungen zu fordern.

Diese Frau wird, so lange sie will, in Summe höhere Bezüge haben als viele andere tüchtige Menschen in diesem Land. Das Unterhaltsrecht lässt möglich werden, was jeden selbständigen Bürger dieses Landes befremdet.

Daher demaskieren die Männerservice-Reports den falschen Schein dieses Familien- und Unterhaltsrechts.


Männerservice-Report #341, veröffentlicht am 10. Januar 2023

Betroffene
Karlheinz Schuster*

In der Verantwortung
Tochter Nadine*, 21 Jahre
Klara*, Nadines Mutter
Heinz Rauter*, Rechtsanwalt
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, Oktober 2022

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