Einschüchterung und tiefe Sorgen

Einmal mehr erlebt Andreas Kestranek* eine Farce. Dabei will er doch nur verlässlich für seine Tochter Bianca* da sein!

Vor nicht allzu langer Zeit war Bianca jedes Wochenende bei ihrem Vater. Ihre Mutter, Kimberley*, wollte das jedoch nicht mehr zulassen, und so fehlt der Kleinen der oftmalige Kontakt zur neuen Familie ihres Vaters, wie sie manchmal herzergreifend bedauert, bevor sie von Andreas wieder zur Mutter gebracht wird.

Daher steht Andreas einmal mehr vor Gericht und erklärt, wie sehr der regelmäßige und häufige Kontakt doch dem Kindeswohl entspräche. Doch dieses Kindeswohl ist für ein Gericht weniger ein Problem, sondern er, der Vater, ist es plötzlich, das Problem.

«Bei mir bekommen Sie kein Kontaktrecht jedes Wochenende», blockt Richterin Simone Harsch* von vorneherein. Als Andreas beharrlich bleibt, wird er von allen Seiten eingeschüchtert:

Die Richterin droht, dass er sonst eben einen Beschluss bekommt, der ihm «nicht passen würde», wenn er nicht «freiwillig» zustimmt. Andreas soll also freiwillig unterschreiben, was gegen sein Begehr ist, sonst wird eben beschlossen, was gegen sein Begehr ist. So oder so, er hat zu akzeptieren, was ihm vorgelegt oder sonst eben auferlegt wird!

Warum soll er dann überhaupt unterschreiben? Weil er sonst zusätzlich eine Elternberatung aufgedrückt bekommt, so hat die Richterin schnell die nächste Drohung parat – ja und wenn er diese nicht absolviert, oder sie ihm zu teuer ist, dann dürfe er eben seine Tochter gar nicht mehr sehen.

Die Familiengerichtshilfe assistiert mit der schnellen Feststellung von ein paar angeblichen, persönlichen Defekten bei Andreas, nur weil der sich nicht fügen und immer noch seine Tochter oft sehen will. Zuletzt droht sie sogar, Bianca in eine Pflegefamilie zu stecken, weil er erklärt, wie dringend das Kind eine Alternative zur für ein Kind belastenden Zeit bei der Mutter braucht, und offenbar diese Alternative einfach nicht der Vater sein darf.

Endlich unterzeichnet Andreas die Vereinbarung, die ihm auf den Tisch geknallt worden ist, und wie ein Hund nach seinem Kunststück erntet er ein Lob von der Richterin, halbhoch über ihm sitzend: Er habe eine tolle Vereinbarung getroffen, ja, und wahrlich das Richtige für seine Tochter getan.

Andreas ist wegen dieser «Vereinbarung» gezwungen, seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen zu reduzieren. Ihm wurden Zeiten aufgezwungen, die ihm bei der jetzigen Arbeit nicht möglich sind. Nur der Mutter, Kimberley*, wären sie möglich gewesen.

Doch kurz, bevor diese triumphiert, versetzt sie ein Gedankenblitz in tiefe Sorge:

Wenn Andreas jetzt, wegen der neuen Kontaktzeiten, die Arbeitszeit zu verringern hat, ja, gute Frau Richterin, bedeutet das etwa, dass sie weniger Unterhalt von Andreas bekommt?

Richterin Harsch kann Kimberley beruhigen. Vor Andreas’ Ohren beteuert sie der guten Mutter: Sollte Andreas eine Herabsetzung beantragen, ja dann würde er einfach «angespannt», also auf das Gehalt, das er mit seinem 100 Prozent-Job verdienen würde, auch, wenn er diesen Verdienst aktuell nicht hat.

So scheinen alle glücklich für dieses Familienrecht: Die Eltern haben sich „ganz einvernehmlich“ geeinigt, die Mutter bekommt weiterhin das maximale Geld vom Vater und jener, der Vater, soll seine Sorgen für sich behalten.

Daher lesen Sie diesen Männerservice-Report: Weil Sie und immer mehr andere Menschen sich für die Sorgen von Vätern und Kinder interessieren – bis das eines Tages auch diese Familienrecht zu interessieren hat!


Männerservice-Report #380, veröffentlicht am 3. Oktober 2023

Betroffene
Vater: Andreas Kestranek*
Kind: Bianca*, 7 Jahre alt
Andreas’ neue Familie

In der Verantwortung
Kimberley*, Biancas Mutter
ein Wiener Bezirksgericht, Richterin Simone Harsch*
eine Wiener Jugendgerichtshilfe
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, Frühling 2023

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