Eine Wegweisung zu viel?

Laufend melden sich beim Männerservice Betroffene, welche aus der eigenen Wohnung weggewiesen wurden. Jeder, der sich bei uns meldet, schwört Stein und Bein, er sei keine Bedrohung für die Frau, geschweige denn gewalttätig gewesen. Es mag sein, dass er oft nicht beweisen kann, dass er unschuldig ist. Doch sollte in einem Rechtsstaat nicht umgekehrt die Schuld nachgewiesen werden, bevor jemand seines eigenen Hauses, seiner eigenen Wohnung faktisch beraubt wird?

Der Männerservice wirft stets einen Blick in die Akten der Betroffenen. Jedes mal stellt sich heraus, dass bei unseren Fällen die Polizei und das Gericht zwar felsenfest behaupten, die Aussage der Frau sei ganz sicher richtig, ebenso felsenfest behaupten, dass der Mann natürlich im Gegensatz zur Frau gelogen hat. Doch eindeutige Beweise fehlen, und die Glaskugel, das Handlesen oder der Beweis, den Polizei und Richter aus dem Kaffeesatz lesen, wurden ebenfalls nie gezeigt.

Irgendwann schließlich, nach unzähligen Wegweisungen, in denen naheliegend ist, dass Sachbeweise fehlen, reicht es uns. Das könnte seit Mittwoch, dem 8. Februar 2017, anhand dessen, was Franz Hackspiel widerfahren ist, der Fall sein.

Seine Frau sei aggressiv geworden an diesem Tag, habe es richtig darauf angelegt, dass er sich provozieren lässt, schildert Franz. Die Tür habe sie geradezu eingetreten, hinter der er sich verschanzt hat, und irgendwann in der aufgeheizten Stimmung habe sie die Polizei gerufen.

Der Polizist erklärt dem fassungslosen Franz, so schildert dieser: Er müsse ihn jetzt wegweisen.

Fakt ist: Die Schlüssel werden ihm abgenommen, und schon wieder liegt dem Männerservice ein Wegweisungsformular vor: Hier wird Franz als „Gefährder“ bezeichnet.

Die Sachbeweise scheinen nicht eindeutig: Die eingetretene Tür (Polizeifotos), ein kleiner Schnitt am Fuß, den sich Sandra laut Franz an einer im Getümmel zerbrochenen Tasse zugezogen haben soll und die Frage offenlässt, welcher Gewalttäter seinem Opfer ausgerechnet am Fuß herumschnipseln würde, und am nächsten Tag erst stellt Franz bei sich ein Hämatom fest, das er sich zugezogen habe, als er im Getümmel über den Tisch geflogen ist. Doch alle diese Fakten können in jede Richtung gedeutet werden.

Noch einmal zur Klarheit: Wir behaupten nicht, dass keine Gewalt oder Bedrohung geschehen ist. Möglicherweise ist sie von beiden Seiten, oder überwiegend von einer Seite ausgegangen. Wir stellen nur fest: Wir wissen es ebenso wenig wie Polizei, Gewaltschutzstelle oder Gericht. Über 7.000 Personen in Österreich, hauptsächlich Männer, werden jährlich weggewiesen. In den Fällen, die wir kennen, fehlen eindeutige Sachbeweise, und nur auf Behauptung der Frau hin wird der Mann aus seinem eigenen Wohnbereich geworfen, sein Hab und Gut kann er gar nicht vernünftig mitnehmen, oft bezahlt er noch immer für Haus oder Wohnung weiter, obwohl er sich nicht einmal nähern darf. In der folgenden Scheidung steht er vorverurteilt und gebrandmarkt da: Als „Gefährder“, ohne Beweis, was jedoch niemanden jemals interessieren wird.

Sehr oft erkennen wir, dass die Frau längst vorbereitet und bestens beraten war, vermutlich mit unserem Steuergeld bezahlt, und der Mann keine Ahnung hatte, was vor sich geht, bis die Polizei klingelte.

Franz meldet sich einen Tag zu spät beim Männerservice. Die Wegweisung ist schon geschehen, gleich darauf hat ihm ein Bekannter empfohlen, sofort beim Männerservice anzurufen. Ab jetzt werden wir exakt beobachten, was vor sich geht. Unsere Empfehlung, bei der BH zu beeinspruchen, begleiten wir mit der Warnung: Der Beamte wird wohl abwimmeln, ohne ihn anzuhören. Doch Franz ist gewappnet, mit dem Männerservice werden wir jede Handlung von Behörden und Gericht dokumentieren und an höchster Stelle reklamieren. Anhand dieses Falles werden wir live vor Augen führen, wie eine Wegweisung, das Betretungsverbot und die darauffolgende Verfügung ablaufen.

Männerservice-Report #34, veröffentlicht am 14. Februar 2017

Betroffene
Franz Hackspiel*
Sohn, 5 Jahre alt

In der Verantwortung
Sandra*, Ehefrau
Polizei
Gewaltschutzstelle
österreichischer Gewaltschutz, rechtsstaatswidrig gestaltet durch die österreichische Politik
Bezirkshauptmannschaft, Gericht

Ort und Zeitraum:
Sulzberg, Vorarlberg, 8. Februar 2017

Nachtrag am 20. Februar 2017:

Franz Hackspiel versuchte am 15. Februar, die Wegweisung gegen ihn zu beeinspruchen. Dabei eröffnete sich ihm der nächste Treppenwitz. Nur wenn die Frau mitkommt und die Aufhebung der Wegweisung wünscht, wird Franz Hackspiel das zukünftig immer über ihn schwebende Urteil, “Gefährder” zu sein, los werden. Fast scheint es uns, als ob die Frau, mit der er im Konflikt steht, als Streitpartei gleichzeitig wie als Richterin über ihn urteilen darf.

Die Unstimmigkeiten bleiben und scheinen währenddessen immer größer zu werden. Franz ist sich sicher, im Polizeiprotokoll angegeben zu haben, er sei über den Tisch gestürzt und habe sich verletzt. Doch dort ist nichts davon nachzulesen.

Die Vorgänge in den späten Stunden des 8. Februar steigen und steigen. Immer mehr Aussagen des Betroffenen widersprechen sich mit denen der Frau, und selbst möglicherweise fehlende Einträge im Polizeiprotokoll lassen sich weder nachweisen noch lässt sich beweisen, dass Franz die Unwahrheit sagt.

Sicher ist nur eines: Franz bleibt als „Gefährder“ stigmatisiert. Dabei scheint die gesamte Wegweisung nicht einmal notwendig gewesen zu sein. Nach den Geschehnissen der betreffenden Nacht hat sich Franz ohnehin entschieden, sich nicht noch einmal Sandras Launen auszusetzen. Er will sich ohnehin von ihr trennen. Doch diese Wegweisung will er korrigiert sehen. Er ist überzeugt, dass ihm Unrecht geschehen ist und sich dieses Unrecht in späteren familienrechtlichen Verfahren fortsetzen wird.

Doch währenddessen geschieht das Gegenteil. Franz wird umso mehr als Monster dargestellt. Kurz nach dem abgewiesenen Einspruch erhält Franz, was der Männerservice schon erwartet und vorausgesagt hatte: Sandra hat eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Ein halbes Jahr, wenn sie will mit noch einem halben Jahr Verlängerung, soll sich Franz Sandras Wohnung nicht nähern dürfen, wohl um den üblichen Umkreis von 50 Metern, sonst eilt die Polizei mit Blaulicht herbei, denn: Der „hochgefährliche Franz“ könnte bei Sandra, oder möglicherweise auch nur bei seinen früheren Nachbarn, klingeln – das darf nicht sein! Derselbe Staat, der bei zigtausenden Kontaktverweigerungen und Kindesentfremdungen träge zusieht und indirekt unterstützt, schreitet gegen Franz ein, immer noch ohne zu wissen, ob Franz wirklich jemals gefährlich war oder sein wird.

Der Männerservice fordert weiterhin für Franz und alle ähnlich Betroffenen, dass entweder Sachbeweise vorgelegt werden können oder ansonsten Wegweisungen, Betretungsverbote, einstweilige Verfügungen mit Bannmeilen und damit verbundenen Stigmatisierungen erst gar nicht vorgenommen oder schnellstens wieder aufgehoben werden.

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