Ein Virus namens Ängstlichkeit

Wer überbringt schon gerne schlechte Nachrichten? Doch was sollen wir diesem Vater, Sebastian Zeller*, jetzt sonst erklären? Sicher, eine Idee haben wir noch, welche ihm helfen könnte. Nichtsdestotrotz, zuerst gilt es einmal mehr, einem Vater reinen Wein einzuschenken darüber, wie gut doch in Österreich die Sabotage von Vater-Kind-Kontakt funktioniert – und zwar momentan besonders gut wegen des Corona-Virus. Doch dieser braucht, wie bereits bekannt sein dürfte, eine Grunderkrankung, damit er gefährlich wird. Diese Vorerkrankung in Österreichs Familienrecht heißt Mutlosigkeit. Das grassierende Virus der Ängstlichkeit hat den Boden bereitet, ohne dass je ein «Maßnahmenpaket» gegen ihn verkündet wurde.

Für den Richter, Andreas Gegenhofer*, und für die Bediensteten der Tiroler «Kinder- und Jugendhilfe» hat sich in den letzten Monaten ein klares Bild gezeigt: Cornelia* will mit allen Mitteln verhindern, dass ihre Söhne Lukas* und Rafael* ihren Vater Sebastian sehen können. Die Reaktionen dieser Mutter auf jeden Vorschlag sind bei Gerichten und Jugendämtern allzu sehr von ähnlichen Fällen bekannt: Ständig fällt ihr ein neuer Grund ein, warum sie einen Vorschlag ablehnt – und wenn Sebastian, Richter oder Sozialarbeiterin auf ihren Ablehnungsgrund eingehen, sich den Kopf zerbrechen, bis sie eine Lösungsidee gefunden haben, welche auf Cornelias Ablehnungsgründe Rücksicht nehmen würden, dann ertappen sie diese Mutter oft, wie sie erst einmal sprachlos ist. Sie überlegt, während sie alle dunsten lässt, bis sie doch wieder flugs den nächsten Vorwand gefunden hat.

Selbstverständlich sind Vorwürfe gegen den Vater dabei eine willkommene, letzte Ausflucht. Doch Sebastian wirkt so, dass die Anwürfe unglaubwürdig sind. Er, der Mann, der für Cornelia in ein anderes Bundesland gezogen ist, sich so sehr auf und über die Kinder gefreut hat, der trotz der plötzlichen und für ihn so überraschenden, schmerzlichen Trennung gleich nach der Geburt des zweiten Kindes sich so kompromissbereit gezeigt hat: Er scheint eher zu nachgiebig statt zu «böse» für Cornelia zu sein.

Das dürften wohl der Richter ebenso wie das Jugendamt so sehen, daher hat Sebastian bei ihnen das Gefühl: Sie schenken ihm mehr Glauben als Cornelia, deren Auftreten destruktiv wirkt.

Mit Unterstützung und Druck der Kinder- und Jugendhilfe und des Richters entstand daher eine Vereinbarung, vor nicht einmal vier Monaten: Der damals zweijährige Lukas und sein Bruder Rafael sollen dreimal in der Woche zu ihrem Vater, Sebastian. Cornelia konnte nicht anders als zuzustimmen. Die Optik wäre zu schlecht gewesen. Doch in ihr hat es wohl gegärt…

«Wenn nichts mehr hilft, dann ist es eben Missbrauch», so hat eine Sozialarbeiterin einmal einem unserer Freunde, zufällig auch in Tirol, ihre Erfahrungen geschildert. Sobald eine Mutter, die den Kontakt der Kinder zum Vater sabotieren will, keine Idee mehr hat, dann erfindet sie eben Kindesmissbrauch. Die meisten auf Gericht und Ämtern wissen das genau, doch sie gestehen es nur hinter vorgehaltener Hand ein – um nur ja nichts Schlechtes über Mütter gesagt zu haben.

So erfährt Sebastian den Schock seines Lebens: Im März lässt ihm die Staatsanwaltschaft ausrichten, dass Cornelia ihn des sexuellen Missbrauchs seiner Söhne Lukas und Rafael angezeigt hat!

Daraufhin verlässt alle der Mut: Die Kinder- und Jugendhilfe meint, ihr seien die Hände gebunden, bis sich «die Vorwürfe geklärt hätten». Richter Gegenhofer reagiert zwar wenigstens schnell. Er beauftragt eine «Besuchsmittlung» – das ist in diesem Fall völlig sinnlos, weil Cornelia destruktiv ist, und das wird Andreas Gegenhofer genau wissen. Doch er ist verpflichtet dazu. Wir halten ihm zugute, dass er wenigstens gleichzeitig sofort Kontakt zu den Kindern in der Besuchsbegleitung veranlasst hatte, dem «Besuchscafé», wenn auch nur für einmal alle paar Wochen, statt ein paarmal in der Woche Vater-Kind-Kontakt zu beschließen wie bisher.

Die Staatsanwaltschaft hingegen lässt sich, wie immer bei solchen Vorwürfen, viel Zeit und unternimmt wenig. Vorwürfe des Missbrauchs im Zuge von Kontaktrechtskonflikten: Jeder Staatsanwalt weiß, wohin das meistens führt –  In eine Niederlegung des Verfahrens, irgendwann in zwei Jahren. Bis dahin wird ermittelt, auch wenn sich zeigt, dass keiner der Vorwürfe konkret wird.

Einen Vater, der so allerhöchstwahrscheinlich falsch des Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde, wie das nach der vielfachen Erfahrung der Ämter der Fall ist, während der ewig lange schwebenden Anzeige die Kinder nur in der Besuchsbegleitung sehen zu lassen: Das ist der Mutlosigkeit geschuldet. Was nun folgt, ist dem Corona-Virus geschuldet: Die Volkshilfe Tirol, in der Rafael und Lukas ihren Vater wenigstens in den für so kleine Kinder gefühlten alle paar Ewigkeiten kurz sehen hätten können, ist geschlossen. Wie lange? Immer länger und länger, wenn wir die niemals konkret enden wollenden Massnahmen der Regierung betrachten.

Wenn es doch nur einer beiden Viren wäre, die diese Kinder von ihrem Vater trennen: Der Corona-Virus würde sie von Spielplätzen fernhalten, doch sehen könnten sich Vater und Kinder bei ihm zu Hause. Der Virus der Ängstlichkeit, von dem unser Familienrecht befallen ist, würde ihnen wenigstens noch den spärlichen Kontakt in der Besuchsbegleitung lassen.

Doch diesem familienrechtlichen Multiorganversagen ist mit juristischer «Medizin» nicht mehr beizukommen, der Bazillus verfehlter Politik hat den Organismus jahrzehntelang zu sehr geschwächt.

Einen letzten Strohhalm können wir Sebastian noch weisen: Richter und Jugendamt brauchen von Sebastian irgendein Angebot, das sie hoffentlich Mut fassen lässt, trotz allem doch noch Vater-Kind-Kontakt zu beschließen: Manchmal wird eine private Begleitperson statt der «Besuchscafés» akzeptiert.

Unser letzter, dringender Hinweis zur Wahl der Begleitperson zeigt auf bedenkliche Weise, wie sehr die Geschwüre der Vorurteile unsere Gesellschaft zerfressen haben: Wir empfehlen ihm, wen auch immer er als Begleitperson anbietet: Es hat auf jeden Fall eine Frau zu sein! Ein Mann wäre sofort unter Generalverdacht, als möglicher «Komplize» und «Kinderschänder».


Männerservice-Report #196, veröffentlicht am 31. März 2020

Betroffene
Vater: Sebastian Zeller*
Kinder: Lukas*, 3 Jahre, und Rafael*, 1 Jahr
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Cornelia*, Mutter der Kinder
Bezirksrichter Andreas Gegenhofer*
Kinder- und Jugendhilfe, Tirol («Jugendamt»)
Staatsanwaltschaft Innsbruck

Ort und Zeitraum:
Tirol, 27. März 2020

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