Ein Mann darf nicht Vater sein.
Der Franzose Bernard Atlas ist verzweifelt. Er hatte mit Maria eine kurze Beziehung, und nun ist er sicher: Ihr Kind, Sebastian, ist sein Sohn. Doch Maria will nicht, dass Bernard als Vater anerkannt wird. Den Grund versteht er nicht.
Bernard lebt nun wieder in Paris, doch die Entfernung kann nicht so groß sein, dass ihm die quälenden Gefühle und Gedanken erspart bleiben. Er will zu seiner Vaterschaft stehen, er will nicht, dass seinem Sohn die Beziehung zu seinem Vater verboten wird und umgekehrt.
Der Männerservice hilft ihm gerne: Ein kurzer Antrag auf „Feststellung der Vaterschaft“ sollte genügen. Das Verfahren beginnt in Kürze.
Doch der Männerservice hat Bernard über alle Chancen und Folgen aufgeklärt, denn wer noch nie mit dem Familienrecht zu tun hat, glaubt es kaum:
Auch, wenn Bernard als Vater anerkannt wird, die Chance, sein Kind zu sehen und eine Beziehung aufzubauen, ist sehr gering. Eine Mutter, welche sogar die Vaterschaftsanerkenntnis verweigert, wird alles daran setzen, den Kontakt zum Vater zu verhindern. Gesetz, Ämter und Gerichte dulden dies in vielen Fällen, besonders, wenn ein Kind so klein ist wie Sebastian und der Vater-Kind-Kontakt vor der Trennung nie eine Chance bekommen konnte.
Ebenso ist Bernard durch den Männerservice bewusst: Dieselbe Mutter, welche die Vaterschaftsanerkenntnis bis zum letzten Moment nach Kräften verhindert hat, kann sofort vom gerade als Vater ihres Sohnes anerkannten Mann Unterhalt verlangen, und zwar rückwirkend bis zu Sebastians Geburt.
Für die Zeit, in der Bernard nicht Vater sein durfte, soll er also nachzahlen! Das Gesetz will es so, die Gerichte vollstrecken es brav und ohne jede Kritik am Gesetz.
Bernard lässt sich jedenfalls nicht abhalten: Was auch immer auf ihn zukommen mag, es ist besser, als wenn Sebastian ohne Wissen über seinen Vater aufwachsen würde!
Männerservice-Report #13, veröffentlicht am 20. September 2016
Betroffene
Vater: Bernard Atlas
Kind: Sohn Sebastian, 1 Jahr alt
In der Verantwortung
Maria, Mutter des Kindes
Republik Österreich
Ort und Zeitraum:
Paris
Pongau, Salzburg
Bildquelle: Pezibaer Petra auf pixabay.com