Ein Kind zahlt dem anderen Unterhalt
Vorab: Manche werden den Titel dieses Reports überspitzt finden. Doch ein Stück ist immer noch dran: Das Kind, das beim Vater lebt, zahlt dem Kind, das von ihm getrennt lebt, indirekt Unterhalt. Tatsächlich stellt die Republik Österreich Alleinerziehende besser als Frauen, die zur Partnerschaft mit dem Vater ihrer Kinder stehen, und wenn es um Trennungskinder geht, billigt er auf Kosten der Väter zumeist Summen zu, welches einem Kind, das mit dem Vater zusammenlebt, nicht gelassen werden.
Dieser Aberwitz zeigt sich besonders am Beispiel der Familie Fischer*. Im heillosen Chaos, das durch die schlampige Einführung des Familienbonus von Sebastian Kurz und die unfassbare Interpretation der Jugendämter entstanden ist, wird von Peter Fischer *schon wieder eine Unterhaltserhöhung gefordert. Das MA11, das bei weitem unverschämteste Wiener Magistrat, möchte Birgits* Wünsche, der Mutter seines Sohnes Fabian*, allzu gern erfüllen.
Weil Peter seit Anfang 2019 für seine Kinder den halben Familienbonus bekommen kann, sendet ihm das Magistrat eine Rechnung, die es in sich hat:
Der Unterhalt wird im Prinzip aus Prozenten des Nettolohns gerechnet. Doch das MA 11 serviert eine Rechnung, in der es seinen Lohn einfach erhöht, damit es einen höheren Prozentanteil als Unterhalt erhält:
Peters Verdienst wird erst einmal um 62,50 Euro höher gerechnet, weil er ja den halben Familienbonus für Fabian bekommt. Sie werden sich möglicherweise fragen: Warum bekommt ein Vater einen Familienbonus als Steuererleichterung, wenn ihm dann doch wieder, wie hier, 19% als Unterhalt abgezogen werden sollen?
Doch die nächste Zeile wird endgültig inakzeptabel: Das MA11 rechnet nämlich nochmals 62,50 Euro auf Peters Lohn drauf. Warum? Weil das der halbe Familienbonus für seinen Sohn Alexander, der bei ihm lebt, ist!
Somit will das MA 11 auch von dem Familienbonus Unterhalt wegnehmen und an Fabians Mutter Birgit zahlen, den Peter für seinen Sohn Alexander, nicht für Fabian, bekommt.
Welche Logik steht denn hier dahinter? Wenn schon für das Kind ein Teil des Familienbonus vom Vater gefordert wird, was wir ohnehin ablehnen: Warum darf die Mutter des getrennten Kindes einen Teil des Familienbonus einstreichen, den der Vater für das Kind erhält, das bei ihm lebt?
Oder, anders betrachtet: Würde sich Peters Frau Martha* von ihm trennen, dann, ja dann würde Martha für Alexander auch einen Anteil des Familienbonus als Unterhalt erhalten. So jedoch nicht. So bekommt Birgit nach Logik des MA 11 mehr Unterhalt, und zwar für einen Teil des Familienbonus ihres Sohnes und für einen Teil des Familienbonus des Sohnes einer anderen Mutter.
Somit ist erwiesen: Peters Familie verliert an Fabians Mutter mehr Geld, als ihr selbst für ihren Sohn Alexander zur Verfügung steht. Was den Familienbonus betrifft, ist das hiermit belegt, und obendrein hat das MA11 sogar die Frechheit, von Alexanders Familienbeihilfe, die Magda bezieht, Unterhalt zu fordern. Die Betrachtung, dass Alexander seinem Halbbruder Fabian praktisch auch Unterhalt zahlt, durch das Geld, das er und seine Familie verlieren, mag provokant sein. Doch sie hat etwas Wahres an sich.
Das ist verrückt? Nein, das ist Familienrecht, liebe Leser. Unsere Politik hat wieder einmal so weit gedacht, wie eine Plakatwand dick ist, und dahinter öffnet sich ein Vakuum. In diesem Leerraum führen sich die Ämter und die Justiz auf, wie sie wollen.
Eines Tages wird es Höchstgerichtssprüche geben, die Klarheit schaffen. Dann entscheiden andere, Richter, die wir nicht gewählt haben, was tatsächlich mit dem Familienbonus passiert. Je nachdem, welche Richter diese Urteile fällen, wird die Richtung eine völlig andere sein.
Der Männerservice wirkt durch seine Bewusstseinsarbeit mit allen Kräften darauf hin, dass der Familienbonus zu dem wird, als das er den Wählern versprochen wurde: Als Steuerentlastung für beide Eltern.
Männerservice-Report #165, veröffentlicht am 20. August 2019
Betroffene
Peter Fischer*
Kinder: Fabian*, 10 Jahre, und Alexander*, 7 Jahre
Martha Fischer*, Alexanders Mutter und Peters Gattin.
In der Verantwortung
Birigit*, Fabians Mutter
Magistrat MA 11, Jugendwohlfahrtsträger in Wien
österreichisches Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Wien, März 2019