Ehegattenunterhalt: Du wirst niemals frei sein!
Richards Scheidung ist schon lange her. Damals hatte er noch Verständnis dafür, dass seine Frau Ehegattenunterhalt verlangt. Schließlich wollte er, den Kindern zuliebe, nicht, dass Amalie Berufstätigkeit nötig hat. Doch viele Männer meinen es gut mit der Frau und den Kindern und unterschätzen die Auswirkungen für sich selbst.
Amalie hat nämlich die unbeabsichtigte Botschaft verstanden: Sie nimmt sich das Recht heraus, ihr gesamtes Leben auf Richard Unterhaltszahlungen aufzubauen. Sie wird nie wieder arbeiten. Richard wird ein Leben lang für Amalie zu arbeiten gezwungen sein, und selbst von seiner Pension wird Amalie mitnaschen können. Sollte sie Richard überleben, so wird Amalie eben von der Witwenpension ihr Auskommen finden.
Selbst als die Kinder schon längst erwachsen sind, lässt Amalie regelmäßig gerichtlich überprüfen, ob Richard eine Gehaltserhöhung oder Überstundengeld erhalten hat, und schöpft stets das Maximum ab. Aus Richards guter Absicht, seine Frau auch nach der Scheidung versorgt wissen zu wollen, ist eine Falle geworden, aus der er sein Leben lang nicht entrinnen wird.
Amalie darf sich auf Österreichs Obersten Gerichtshof stützen. Dieser hat entschieden, dass selbst einer 40-jährigen Frau keine Berufstätigkeit mehr zuzumuten sei, wenn sie schon bisher von der Arbeitskraft des Mannes gelebt hat, denn diese Formulierung trifft es auf den Punkt: Vom Unterhalt eines anderen zu leben, bedeutet zumeist nicht einfach, das Geld eines anderen zu bekommen, als ob dieses endlos da wäre. Von Unterhalt eines Mannes zu leben, bedeutet, dass dieser gezwungen wird, täglich einen guten Teil seiner Zeit für jemand anderen arbeiten zu gehen, nicht für sich selbst.
Erkennen Sie diese Beschreibung von einem anderen Begriff? Richtig: Auch und nur die Begriffe Zwangsarbeit und Sklaverei haben mit der Unterhaltsverpflichtung die Gemeinsamkeit, dass Menschen gezwungen werden, für andere umsonst zu arbeiten. So gesehen ist Unterhaltsverpflichtung nichts anderes als Teilzeitsklaverei, denn im Unterschied zu anderen Fürsorgepflichten kann der Mann nicht darüber bestimmen, wofür das Geld, das er sich selbst erarbeitet hat, ausgegeben wird oder wo zu seiner Entlastung auch einmal gespart werden könnte, und ein noch so leises „Danke“ der Unterhaltsberechtigten ist uns in keinem einzigen Fall bisher bekannt geworden.
Unterhaltsverpflichtung bedeutet ein großes Stück Unfreiheit im Leben eines Menschen, daher sollte mit dieser Verpflichtung sparsam und vorsichtig umgegangen werden.
Eines Tages spricht Richard Amalie an, ob sie es denn richtig findet, wenn sie ihn bis zum Letzten ausplündert. Die Antwort Amalies ist bezeichnend: „Ich habe diese Gesetzte nicht gemacht“, meint sie, Richard kann sich also bei der Republik Österreich beschweren. Damit hat sie allerdings Recht.
Selbstverständlich rechtfertigt Amalie ihre penetranten Unterhaltsforderungen mit dem Stehsatz: „Das steht mir zu“. Doch irgendwann stellt sich auch beim Bestmeinendsten die Frage: Wofür denn? Dafür, dass sie keine Lust auf eigene Arbeit hat?
Wie sehr eine Unterhaltsverpflichtung persönliche Unfreiheit bedeutet, bemerkt Richard, als er sich beim Männerservice erkundigt, ob er beruflich reduzieren kann. Sein Arbeitgeber würde es ihm genehmigen, er selbst würde mit weniger Geld auskommen, doch: Amalie hat ein faktisches Vetorecht darüber, ob Richard sein Arbeitspensum reduzieren darf. Wenn Richard nämlich für sich weniger verdient, darf Amalie über die unterhaltsrechtliche „Anspannung“ verweigern, dass sich ihr Unterhalt prozentual ebenso reduziert. Nur aufgrund des Umstandes, dass Amalie von einem fiktiven Vollzeitgehalt weiter Unterhalt bekäme, egal, ob er in Wahrheit nur ein Teilzeitgehalt hat oder nicht, kann sich Richard eine Teilzeitanstellung nicht leisten.
Richard wird also durch die Republik Österreich und Amalie so lange zu einer Vollzeitarbeit gezwungen, bis er nicht mehr kann.
Der Männerservice empfiehlt daher dringend: Gehen Sie niemals freiwillig eine zeitlich unbegrenzte Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt ein.
Männerservice-Report #61, veröffentlicht am 22. August 2017
Betroffene
Richard Rietzer*
In der Verantwortung
Amalie Rietzer*, Richards Exfrau
österreichisches Unterhaltsrecht
Ort und Zeitraum:
Burgenland*, Frühjahr 2017