Drohgebärden

«Zahlen Sie sofort, sonst pfänden wir Sie!» Diese Drohung wirkt, vor allem, wenn Sie ein Magistrat der Stadt Wien schreibt.

Walter Rehsöfter erschaudert, als er diese Drohung liest. Jetzt sofort soll er 765 Euro überweisen, und zukünftig jeden Monat weitere 360 Euro. Warum droht ein Amt der Stadt Wien dem dreifachen Vater so einschüchternd?

Walter und Monika haben drei Kinder. Sohn Matthias und Tochter Tina lebten bei ihm, bis vor drei Monaten Tina wieder zur Mutter gezogen ist. Dort, bei der Mutter, lebt schon Tochter Silvia. Nun, was meinen Sie, wie sehen die gegenseitigen Unterhaltszahlungen der Eltern aus, für die jeweiligen Kinder, die nicht bei ihnen wohnen?

Walter, der Vater, ist seit langem zu 290 Euro Unterhalt für Tochter Silvia verpflichtet. Im Gegenzug zahlte Monika für die beiden Kinder, welche beim Vater wohnten, lächerliche 50 Euro pro Kind! Also versorgte Walter zwei der drei Kinder bei sich zu Hause und wurde trotzdem gezwungen, mehr Unterhalt an die Mutter zu bezahlen, als er umgekehrt gutgeschrieben bekommt.

Wie war das noch, mit den Stehsätzen «Beim Unterhalt geht es ja nur um die Kinder, ganz und gar völlig unabhängig von Elternteil?» Der Männerservice kennt Fälle zu genüge, welche beweisen: Eine Mutter wird fast immer zu deutlich weniger Unterhalt verpflichtet, als dies bei einem Vater der Fall wäre. In Monikas Fall genügt, dass sie einfach nicht arbeitet. Walter umgekehrt ist gezwungen, zu arbeiten, damit er die Kinder erhalten kann – die, welche bei ihm wohnen, und jene, welche bei der Mutter sind und daher von ihm zu finanzieren sind.

Bei Vätern würde sofort die «Anspannung» angewandt, um einen nicht arbeitenden Vater de facto zum Vollzeitverdienst zu zwingen. Für Monika gelten andere Regeln.

Nun jedoch will das MA11, das Magistrat für Jugendwohlfahrt in Wien, oder zumindest in diesem Fall wohl mehr für Mütterwohlfahrt, das doppelte an Kindesunterhalt, was Walter bisher finanzieren konnte. Würde das MA11 tatsächlich das Wohl aller Kinder vertreten, so hätte es wenigstens das geringste Interesse daran, dass Sohn Matthias ja ebenso Geld zum Leben braucht. Doch Kinder, die beim Vater leben, sind Jugendämtern wie dem MA11 weniger wert, ebenso wie vielen Gerichten und natürlich der Politik, wie diese Geschehnisse beweisen.

Doch die Drohung einer Pfändung bewegt sich an einer Grenze, jener der Realität, oder möglicherweise sogar jener der Legalität. Weder Hinz noch Kunz und auch nicht das MA11 darf Sie, werte Leser, einfach so pfänden, wie es dieser Behörde gefällt. Nur ein Beschluss oder ein Vergleich, welcher ausdrücklich pfändbar ist, kann ihm ermöglichen, den Lohn seines Opfers einzuziehen.

Doch gegen Walter gibt es überhaupt keinen gültigen Beschluss über den Unterhalt, der zusätzlich wegen der zur Mutter gezogenen Tochter Tina gefällt wurde. Das MA11 hat einfach einen alten, schon längst nicht mehr gültigen Unterhaltsbeschluss aus der Schublade gezogen, gründlich abgestaubt und aus den gerade noch lesbaren Zahlen einen Unterhalt herausgelesen.

Dann hat das MA11 ausgestossen, was es am Besten kann in Unterhaltsfragen: Drohungen, welche einschüchtern sollen. Dahinter ist einmal mehr, wie oft bei Jugendamts-Drohungen, nicht viel.

Der Männerservice empfiehlt Walter, wie vorzugehen ist. Ein Resultat daraus: Walter schreibt uns, dass die Sachbearbeiterin des MA «kleinlaut zugeben musste, dass der Beschluss seit 5 Jahren rechtsunwirksam ist».

Jugendämter in ganz Österreich gehen oft auf diese oder ähnliche Weise vor. Informieren Sie sich und geben Sie unsere Warnungen weiter. Helfen Sie mit, gegen einen derartigen Umgang mit Menschen aufzustehen.

Währenddessen steht der Männerservice Walter weiter zur Seite, damit er einen Weg durch den Dschungel dieses Unterhalts- Unrechts findet.


Männerservice-Report #186, veröffentlicht am 21. Januar 2020

Betroffene
Vater: Walter Rehsöfter*
Kinder: Matthias* (13 Jahre), Tina* (11 Jahre), Silvia* (10 Jahre)

In der Verantwortung
Monika*, Mutter der Kinder
MA 11, Jugendwohlfahrtsträger in Wien

Ort und Zeitraum:
Wien, September 2019

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