Draussen bleiben und Wohnung weiterzahlen!

Martin hätte sich lieber auf einen Feierabend zu Hause gefreut, statt gleich wieder nach draußen in die Novemberkälte zu stürmen. Doch der ständige Streit mit Renate ist schon wieder unerträglich geworden. Um zu deeskalieren, wie die Polizei selbst später schriftlich zugeben wird, ist es Martin, der weicht, nach einem langen Arbeitstag, gleich wieder hinaus in die Nacht. Wenn er zurückkehrt, wird es hoffentlich wieder auszuhalten sein zu Hause.

Als Martin jedoch die Tür aufschließt, bleibt ihm fast das Herz stehen: Die Polizei steht in der Wohnung, seine Frau weint und zittert, zuckt vor den Augen der Beamten theatralisch zusammen, als sie ihn sieht. Er kann sich denken, was nun geschieht, und wir können uns denken, was im Protokoll der polizeilichen Wegweisung stehen wird, nämlich dasselbe wie immer.

Wenn eine Polizei jemanden wegweist, soll sie das aufgrund einer Gefährdungsprognose tun. Wie jedoch, so ganz ohne Glaskugel, können Polizisten vorhersehen, ob ein Mann gefährlich wird? Nun, die Polizisten sind ja intensiv geschult worden. Von wem? Selbstverständlich ganz neutral und objektiv, nämlich von Feministinnen, in diesem Fall wohl von der „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt“. Diese Frauen wissen genau, was in Männern vorgeht, und erklären den Polizisten geduldig, was sie als „Merkmale für eine erhöhte Gefährlichkeit“ des „Gefährders“, als der steht im Vorhinein der Mann fest, eintragen sollen. Und nachdem alle Männer bekanntlich die Gleichen sind, sind bei jeder Wegweisung, deren Protokoll wir gelesen haben, auch die Merkmale für eine Gefährdung immer so identisch wie jede Glaskugel rund ist. Sehen wir uns diese Merkmale anhand von Martins Wegweisung doch einmal an:

Eskalation ist ein Merkmal, dass Martin besonders gefährlich sein soll. Wenn eine Frau also die Lage eskalieren lässt, dann ist ihr Mann als besonders gefährlich einzustufen und zur Sicherheit der Frau einfach aus seiner eigenen Wohnung zu werfen.

Kontrollverhalten will die Polizei jedes Mal feststellen und als Grund für eine Wegweisung anführen. Festgestellt wird „Kontrollverhalten“ natürlich nur aufgrund der Aussage der Frau, und wenn diese wiederum ihn kontrolliert, ist das kein Grund für eine Wegweisung einer Frau.

Aktuelle Stressoren wollen Polizisten spätabends ebenfalls zielsicher feststellen können. Wenn ein Mann also unter Stress steht, ist das ein Grund, ihn wegzuweisen. Welche Stressoren sind das nun, welche zur Wegweisung des Mannes führen können? Die Polizei führt sie brav und ohne nachzudenken sogar noch auf: Arbeitslosigkeit oder Scheidung sind Stressoren, welche „Merkmale für eine erhöhte Gefährlichkeit“ eines Mannes seien und zu einer Wegweisung berechtigen.

Der Männerservice stellt immer wieder klar: Die Wegweisung dient massenweise Frauen dazu, den Mann vor einer Scheidung aus dem Haus werfen zu lassen, um sich Wohnung oder Haus zu sichern. Wie gut passt das „Gefährdungsmerkmal“ Scheidung dazu? Perfekt natürlich!

Wenn eine Frau, wie in diesem Fall Renate,  also die Scheidung will, dann kann sie gleich die Polizei rufen und ihr erklären: Ab jetzt ist ihr Mann besonders gefährlich, weil eine Scheidung bevorsteht, und flugs ist der Mann aus der Wohnung geworfen, ehe er so ein langes Wort wie „Rechtsstaatswidrigkeit“ sagen kann.

Die schon erwähnte „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt“ hat Renate wohl vorher schon längst beraten, und diese öffentlich bezahlte Stelle zeigt in einem Antrag ans Gericht am 9. Januar 2018 einmal mehr, wozu Wegweisung und nachfolgende Verfügung in Wirklichkeit da sind: Sie verlangt, dass es Martin verboten wird, die Mietwohnung, in der er jetzt nicht mehr wohnen darf zu kündigen.

Martin soll also gerichtlich gezwungen werden, die Miete einer Wohnung weiter zu bezahlen, aus der er weggewiesen wurde. Der Männerservice sieht sich seine Unterlagen an und empfiehlt sofortigen Einspruch gegen diese Unverfrorenheit.


Männerservice-Report #92, veröffentlicht am 27. März 2018

Betroffene
Vater: Martin Elsässer*
4 Kinder

In der Verantwortung
Renate Elsässer*
Bezirksgericht Floridsdorf
Stadtpolizei Wien Floridsdorf
„Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt“
Wiener Landesregierung
österreichisches Gewaltschutzsystem

Ort und Zeitraum:
Wien Floridsdorf, seit November 2017

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