Die Vollstrecker

Norbert Heim* will die Bildung seines Sohnes, Valentin*, so gut unterstützen, wie er nur kann. Als Valentin seine Ausbildungsrichtung nach gründlichem Überlegen und Abwägen gefunden hat, standen die Kosten zuerst noch als Hindernis im Raum. Nur, wenn der Teenager in einem Schülerwohnheim lebt, kann er seine Ausbildung in Angriff nehmen.

Für seine Mutter Petra* kam es nie in Frage, für die Kosten aufzukommen. Reflexartig verwies sie Valentin an seinen Vater, denn wir leben in einem Land, indem es selbstverständlich ist, dass ein Kind «zur Mutter gehört», aber alles Finanzielle zum Vater gehören zu scheint.

Norbert lebt von seinem Sohn seit vielen Jahren getrennt. Er bezahlt seit ebenso vielen Jahren Unterhalt, nicht an das Kind, sondern an die Mutter, welche mit diesem Geld machen konnte und kann, was sie will. Doch Petra kann sich auf eine Kultur stützen, in der die Frage gar nicht erst gestellt wird, ob sie jemals gedenkt, auch nur einen Cent des Geldes, das sie vorgeblich «nur für das Kind» bezieht, für dessen Bildung mitzufinanzieren. Wenn Norbert das Schülerwohnheim nicht bezahlt, zusätzlich zum Unterhalt, dann kann sich eben Valentin zur Schule nicht anmelden. Petra würde nur mit den Achseln zucken und Norbert trüge die Schuld daran, dass ihrem Sohn die gewünschte Bildung nicht zuteil wird.

Soweit, so verschoben ist die Sichtweise dieser Gesellschaft. Unverschämt werden die Umstände endgültig, wenn Petra Österreichs Unterhaltsrecht in all seinen skurrilen Blüten zu ihren Gunsten wuchern lässt:

Norbert willigt ein, zusätzlich zum Unterhalt, den er an Petra bezahlt, die Kosten des Schülerwohnheims zu tragen. Betrachten wir diesen Umstand menschlich, dann ist das sehr fürsorglich und liebevoll gegenüber seinem Sohn – oder «selbstverständlich» für Mütter wie Petra und dieses Unterhaltsrecht, also nicht menschlich betrachtet.

Betrachten wir diese Leistung Norberts rechtlich, so ist sie «nicht relevant», schließlich bezahlt er für das Schülerwohnheim ja freiwillig zusätzlich. Im Gegenzug dürfte er keinesfalls darauf pochen, dass er Petra keinen oder weniger Unterhalt zahlt, denn rein rechtlich gesehen trägt sie die volle «Betreuungslast», und wenn ihr Sohn noch so oft im Schülerwohnheim versorgt wird und sie dafür umso mehr Unterhalt «für ihren Sohn» selbst einstreichen darf.

Doch Petra hat selbst damit nicht genug: Sie erdreistet sich, schon wieder eine Unterhaltserhöhung «für Valentin» zu fordern. Was Petra nicht zu blöd ist, dafür sollte sich wenigstens jede Stelle der öffentlichen Hand genieren- doch das «Jugendamt» kennt diese Scham nicht.

So erdreistet sich Lars Hensler*, ein Bediensteter eines Jugendwohlfahrtsträgers, dazu, von einem Vater, welcher ohnehin schon die Schülerwohnheims- und somit auch Essenskosten für sein Kind trägt, sogar für eine Erhöhung der Summen, die er an die untätige Mutter überweisen soll, kosten- und bedenkenlos, dafür verbissen und engagiert, zu streiten.

Petra darf sich währenddessen zurücklehnen. Welche Probleme Norbert mit dem Jugendamt schon wieder hat, weil er nicht den «gesetzlichen Unterhalt» zahlen will… Einmal mehr unschuldig achselzuckend kann sie warten, bis die höheren Überweisungen eintreffen.

Wir hoffen, Norbert findet aus unseren Hilfsangeboten eine Linderung des Unrechts. Ganz abschaffen können wir dieses Unrecht nur gemeinsam, wenn wir dieser Politik und dieser Justiz zeigen, dass wir unsere Augen gegen dagegen öffnen und uns keine Trugbilder mehr vormachen lassen.


Männerservice-Report #299, veröffentlicht am 22. März 2022

Betroffene
Vater: Norbert Heim*
Sohn: Valentin*, 16 Jahre

In der Verantwortung
Petra*, Valentins Mutter
Lars Hensler*, Mitarbeiter einer österreichischen Jugendwohlfahrtststelle («Jugendamt») einer Landesregierung
österreichisches Unterhaltsrecht, geschaffen und stets weiter pervertiert von der Bundespolitik und der Justiz

Ort und Zeitraum:
Österreich, Herbst 2021

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