Die Trickshauptmannschaft

Da versteht Christof Kiener* die Welt nicht mehr: Ständig hat Horst Knall* sich so gegeben, als ob er es sein, der Kraft seiner Amtsgewalt berechnen und bestimmen dürfe, wie hoch seine Unterhaltsbelastung ist. Fast schon alle Jahre wieder hat er Christof zu sich zitiert, sich die Lohnausweise zeigen lassen, dann stumm in seinen Computer getippt und schließlich einen Zettel auf den Tisch gelegt, mit der nächsten, und stets mit einer noch höheren Summe als letztes Mal.

Nun hat Christof ein neues Familienglück gefunden. Ihm und seiner Frau Nadja* sind zwei Kinder geschenkt worden. Selbstverständlich will er für seine Familie bestmöglich sorgen.

Durch seine zusätzlichen Sorgepflichten, so weiß Christof, würde sich doch die Unterhaltsbelastung, die er an Heike*, der Mutter seiner älteren Kinder, zu überweisen hat, ein Stück verringern. Aus seiner Perspektive ist es völlig selbstverständlich: Derjenige, der sich immer so gegeben hat, als ob er den Unterhalt «festlegen» könne, na, das wird ja wohl derselbe sein, der jetzt einen neuen, niedereren Unterhalt «neu berechnen» wird, wer denn sonst?

Als Christof jedoch zaghaft mit der Bitte vorspricht, dass Horst Knall doch eine neue, geringere Unterhaltsbelastung bestimmen solle, schüttelt dieser bedauernd den Kopf: Nur die Mutter könne sich bei ihm beraten und den Unterhalt berechnen lassen, meint er mit vorgeschobenem Bedauern. Er könne also leider nichts machen…

Ja wie in aller Welt, fragt der ratlose Christof, soll er denn nun den Unterhalt herabsetzen lassen? Heike will auf keinen Cent verzichten, man stelle sich vor! Sie wird also nicht den Unterhalt herabsetzen lassen, und der, welche sich als Zuständiger gibt, Horst Knall, darf dies nur auf das Geheiß der Mutter tun, nicht auf Christofs Bitte hin?

Dieses bisherige Geschehen lässt sich mit zwei Sätzen beschreiben, welche sich zu widersprechen scheinen:

Erstens hat Horst Knall kein einziges Mal die Unwahrheit gesagt, wenn wir jede seiner Aussagen wörtlich und pedantisch genau betrachten.

Zweitens jedoch hat Horst Knall diesem Vater, wie so vielen, seit Jahr und Tag das Gegenteil der Wahrheit vorgespielt und ihn absichtlich immer im falschen Glauben gelassen.

Hat nun Horst Knall gelogen? Formaljuristisch niemals, doch nach vernünftigem, menschlichem Ermessen ständig und wohl böswillig! Wie ist ihm dieses Kunststück gelungen?

Ein «Jugendamt», so der landläufige Name, hat seinen Sitz in einer Bezirkshauptmannschaft oder in einem Magistrat. Jeden Briefkopf dieser Dienststelle ziert also eine behördliche Adresse. Der gelernte Österreicher vermutet daher, dass so eine Stelle die Vollmacht hat, Gesetze zu exekutieren, also Strafen zu erlassen oder sonstwie Anordnungen an die Bürger zu erlassen.

Bedienstete wie Horst Knall nützen diesen Irrglauben und legen sich zusätzlich ein bestimmendes, herrisches Gehabe zu, sobald sie mit Vätern zu tun haben. Wenn ein Vater nicht spurt, dann spricht der Bedienstete etwas aus, das wie eine Drohung klingt: «Dann geht es eben vors Gericht!» So sind die Meisten endgültig eingeschüchtert, denn daraus verstehen Sie, dass sie verklagt würden, einen Anwalt benötigen und mit hohen Prozesskosten belastet würden, zudem ihnen am Ende eine Strafe drohen würde.

Jeder von Horst Knalls folgenden Sätzen stimmt. Und doch nutzt er bewusst den Umstand, dass diese falsch verstanden werden:

Richtig, wenn Christof sich im Fall einer Unterhaltserhöhung weigert, Horst Knalls Willen zu folgen, dann «geht es vor das Gericht». Im Falle eines Angestellten oder Arbeiters wäre derjenige, den dieser Gang zu Gericht zuallererst ärgern würde, allerdings Horst Knall selbst. Er hätte zig mal so viel Arbeit mit dieser Unterhaltssache, hätte Anträge zu schreiben, Zeit mit Gerichtsverhandlungen und mehrfacher Aktenbearbeitung zu verbringen, und am Ende wäre der Unterhalt vielleicht sogar niederer als jener, zu dem er den betroffenen Vater nötigen wollte.

Richtig, er ist dafür da, für die Mutter den Unterhalt zu berechnen. Doch er hat nie behauptet, dass er selbst Christof dazu anweisen darf, diesen Unterhalt auch zu bezahlen. Dafür braucht er entweder doch das Gericht, oder bekommt von Christof durch den Druck, den er auf ihn ausübt, das, was er wirklich will: Eine rein rechtlich gesehen «freiwillige» Unterschrift Christofs, von der er nie wieder zurücktreten kann.

Und richtig, für den Wunsch eines Vaters, den Unterhalt einmal zu reduzieren, statt ihn wie sonst immer zu erhöhen, ist er «nicht zuständig». Ihn Wahrheit ist er jedoch ohnehin nicht zuständig dafür, über Christof einen Unterhalt zu verfügen. Auch das darf nur ein Gericht.

Die bösesten Lügen sind jene, die niemals direkt ausgesprochen werden, sondern durch Schein, Gehabe und absichtliches in dem Irrglauben Lassen, der dem Gegenüber gerade vorgemacht wurde.

Christof kann jederzeit bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Doch genau das hat ihm Horst Knall verschwiegen. Er hat ihn im Glauben gelassen, bei ihm sei Endstation, und er dürfe ja keinen Unterhalt herabsetzen.

Dabei weiß Horst Knall mit Sicherheit: Jeden Monat, in dem Christof in diesem Unwissen lebt, ist ein Monat mit ungerechtfertigt hoher Unterhaltsbelastung, und dieses hart erarbeitete und an sich bitter für seine Familie benötigte Geld bekommt er nie wieder rückerstattet, wenn er später erfährt, dass er hintergangen worden ist.

Welche Worte finden Sie für dieses Verhalten, das in Österreichs «Jugendämtern» Tag für Tag gezeigt wird?

Einmal mehr zeigt sich hier, wie wichtig eine unabhängige Informationsquelle für Betroffene des Familienrechts ist. Der Männerservice füllt diese Lücke, bis diese Republik endlich zu fairer Informationspflicht steht.


Männerservice-Report #402, veröffentlicht am 5. März 2024

Betroffene
Christof Kiener*
zwei Kinder im Mittelschul- bzw. Volksschulalter
Nadja*, Christofs Ehefrau, und zwei gemeinsame Kleinkinder

In der Verantwortung
Horst Knall*, Bediensteter einer «Kinder—und Jugendhilfe», genannt «Jugendamt», an einer Bezirkshauptmannschaft
Heike, Mutter der älteren Kinder

Ort und Zeitraum:
Österreich, Januar 2024

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