Die Spitze des Eisbergs

Berthold Labrant* ist froh, über den Männerservice «gestolpert» zu sein, meint er. Helfen können wir ihm nicht mehr, stellen wir sogleich fest. Doch «seinen Beitrag zu Gleichberechtigung» will Berthold leisten, in dem er schildert, was bei ihm nur die «Spitze des Eisbergs» gewesen sei und immer noch ist – der kleine, sichtbare Teil des Riesenungetüms, das im bedrohlich tief im dunklen Untiefen schwimmt, und sich «Unterhaltsrecht»  nennt.

Seine Söhne, Andreas* und Lukas*, sind noch klein gewesen, als Berthold  von sich aus Unterhaltszahlungen von gesamt 800 Euro angeboten hat. Wem das immer noch zu wenig scheint, weil er Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag und allfällige Sozialleistungen unterschlägt, der darf sogleich getröstet werden.

Zusätzlich hat Berthold nämlich tüchtig, das Unterhaltsrecht würde es «Naturalunterhalt» nennen, geleistet für seine Kinder: Laufende Zusatzausgaben wie ständig neue Ski und Bekleidung, wenn die Kinder wieder aus dem Alten herausgewachsen sind, oder sonstige «Bespaßung», meint Berthold, wenn er sich etwa an das Motocrossmotorrad inklusive Helm und Bekleidung erinnert, das sich einer der Jungs so sehr gewünscht hatte.

Leider haben wir auch Mütter in diesem Land, welche sich nicht für die Kinder freuen, wenn der Vater sie direkt beschenkt. Warum? Weil die Kinder dann dem Vater dankbar sind, und nicht ihr. Dann werden großzügige Väter manchmal sogar angefeindet, hinter dem Rücken. Ein beliebtes Beispiel gefällig? „Kaufen“ würde der Vater die Kinder, der Spaßvater, der … ja,  tatsächlich wird so aus dem Wort «Spaßvater» ein Vorwurf gestrickt.

Conny*, der Mutter der Kinder, waren die Großzügigkeiten des Vaters gegenüber den Kindern wohl auch ein Dorn im Auge. Zahlen soll der Vater die Geschenke für die Kinder schon – doch an die Mutter, damit sie jene ist, die schenkt und Dankbarkeit erntet.

Conny nutzt die großzügigen Möglichkeiten des Unterhaltsrechts, und wir erahnen Berechnung, denn sie wartet erst einmal ein paar Jahre, lässt den Vater für die Kinder weiter Geschenke kaufen und weiter immer wieder zusätzliches Geld zum Unterhalt leisten.

Als sie später plötzlich die unterhaltsrechtlich legale Perversion namens «rückwirkender Unterhalt» einklagt, wusste sie genau, dass sie auf 3 Jahre nachberechnen lassen kann, und fordert ganze 18.000 Euro auf einen Schlag!

Sein Anwalt kann Bertholds Naturalunterhaltsleistungen wenigstens teilweise geltend machen. So erhält Conny «nur» eine Einmalzahlung von 6.500 Euro. Berthold steht vor dieser hohen, binnen zwei Wochen zahlbaren, oder sonst natürlich sofort pfändbaren, Zahlung, und seine Anwaltsrechnung kommt ja auch noch…

Berthold bleibt zutiefst enttäuscht von diesem Unterhaltsrecht, von diesem Familienrecht und dieser Politik und Justiz, welche diese Zustände geschaffen haben. Nicht einmal irgendjemand bei Gericht hatte es interessiert, dass er Conny schon bei der Trennung seine Hälfte des Familienhauses geschenkt hatte. Trotzdem werden eiskalt und haarklein gerechnet immense Summen nachgefordert.

Berthold konnte diese unterhaltsrechtliche Unverschämtheit nur durch einen neuen Kredit finanzieren.

Dieser Mann und Vater kann bis heute nicht verstehen, warum vergangene Abmachungen mit seiner Exfrau einfach in den Wind geworfen werden dürfen, warum alle Vergehen der Kindesmutter, ihr, wie er sagt, betrügerisches Verhalten zwar vom Gericht eindeutig gesehen worden ist, und doch abgewimmelt, und mit dem Vorwand des «Wohls der Kinder» letztlich doch immer das Wohl der Mutter beschlossen worden ist.  «Man läuft da gegen Wände», zieht Berthold eine triste Bilanz.

Der «Kindesunterhalt», den Conny zu einem großen Teil wohl für sich selbst bezogen haben dürfte, beträgt  mittlerweile aufsummierte 300.000 Euro, zusätzlich 150.000 Euro hatte Berthold ihr vorher, in der Erwartung auf Vernunft und Entgegenkommen beim Unterhalt, in Form des halben Hauses einfach geschenkt.

Die Kinder sind zwar erwachsen, doch Conny hat nie mehr vor, Vollzeit zu arbeiten. Zu 20 Stunden pro Woche ist sie bereit, denn sie will auch Zeit für ihren Garten haben, den eigenen und den von Berthold geschenkten, und sie weiß ja: Einen Vollzeitverdienst hat sie gar nicht notwendig.

Zwar bezahlt Berthold endlich, erleichtert und freiwillig, pro Kind  700 Euro, weil er jetzt direkt an die Söhne geht. Doch Conny ist es gewohnt, die Hände aufzuhalten: Sie bezieht weiterhin die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für beide, gesamt 488 Euro, du kassiert von den Kindern einen Beitrag von je 300 Euro zu den Wohnkosten – für einen Wohnraum, der zur Hälfte Berthold  gehört hatte.

Berthold währenddessen entspannt sich nicht im Garten. Er hat einen Herzinfarkt hinter sich, der seiner Einschätzung nach auf die «ewigen Überstunden und Nachtdienste» zurückzuführen ist, während Conny sich bei ihrer Arbeit nicht überanstrengt, ausgerechnet auf dem Magistrat, das andere Mütter dabei unterstützt, den nächsten Vater beim Unterhalt bestmöglichst auszuquetschen.

Berthold fragt sich abschließend, wir zitieren wörtlich, «welches geisteskranke Hirn solche Gesetze beschließt», und fordert ebenso wie wir die notwendigen Gesetzesänderungen, welche die Vernunft  gebietet und nicht die Gier.


Männerservice-Report #369, veröffentlicht am 18. Juli 2023

Betroffene
Vater: Berthold Labrant*
Kinder: Andreas*, 24 Jahre, und Lukas* 18 Jahre

In der Verantwortung
Conny*, Mutter der Kinder
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, Februar 2023

 

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