Die «Gemeinsame Obsorge» mit vorgehaltener Pistole

Als Jakob Förster mit Hera in einer Beziehung stand, ahnte er noch nicht, wie diese Frau sich entwickeln würde. Über die Geburt von Tochter Lara waren sie noch gemeinsam glücklich. Nun, 12 Jahre später, sieht Jakob Hera mit anderen Augen:

Von Jakob hat sie sich bald getrennt, und, wie es viele Mütter eben machen, ihren Koffer, ihre Taschen und natürlich das Kind eingepackt und ist so mit ihrem «Eigentum» von dannen gezogen. Diese Geschichte hat sich bei zwei anderen Männern wiederholt, und so ist Hera glückliche Mutter von drei Kindern dreier verschiedener, nicht so glücklicher, Väter.

Davon ist Hera jetzt aber völlig überfordert, daher braucht sie Unterstützung von Psychotherapeuten und der Jugendwohlfahrt, die sie natürlich bekommt, ebenso wie vom AMS. Viele tausend Mütter und Väter sind in der Lage, sich um drei Kinder und sich selbst zu kümmern, doch wer in Österreich sich selbst bemüht, seine Probleme zu lösen, wird links liegen gelassen. Hera hingegen darf alle Hilfe dieses Staates in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt wird.

Dabei scheint die Beziehung der Mutter zu Tochter Lara sehr konfliktbelastet zu sein. Es sieht so aus, als ob Hera bemerkt hat: Ihr könnten die Felle davonschwimmen, Lara könnte mit 14 zu ihrem Vater wollen, und dann ist es vorbei mit Unterhalt, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und weiteren Sozialleistungen, welche Hera für Lara erhält.

Hera will daher ihre Tochter in die Jugendpsychiatrie stecken. Sie ernähre sich falsch, meint die Mutter, welche die Ernährungsgewohnheiten ihrer Tochter von klein auf geprägt hat. Doch uns schwant Fürchterliches: Wenn Lara in der Psychiatrie steckt, ja dann könnte die Urteilsfähigkeit des Kindes in Zweifel gezogen werden, und genau damit könnte die Mutter verhindern, dass die Tochter aufgrund ihrer eigenen Entscheidung zum Vater darf. Wir hoffen sehr, dass unsere Befürchtung nicht zutrifft, doch leider überrascht uns nichts mehr in Österreichs Familienrecht.

Zum Glück, so meint Jakob Förster, hat er jedoch die Gemeinsame Obsorge. Er darf mitreden, ob seine Tochter in die Psychiatrie muss. Daher fädelt Hera die Aktion vorsichtig ein. Sie erzählt Jakob, Tochter Lara solle nur für ein paar Tage zu einer «gesamtheitlichen Untersuchung» ins Krankenhaus. Hilfsbereit fährt Jakob Tochter und Mutter zum Ort der Behandlung.

Dort erstarrt Jakob beinahe: Lara wird in die geschlossene Abteilung der Kinderpsychiatrie gebracht! Fassungslos stammelt er seine Fragen an den Oberarzt. Dieser jedoch versichert ihm: Laras Aufenthalt sei rein freiwillig. Sie könne jederzeit wieder gehen. Neben ihm steht Mutter Hera und nickt leise, obwohl sie und der Arzt genau wissen: Sie lügen dem obsorgeberechtigten Vater ins Gesicht!

Nach einer Woche, in der sich Lara immer wieder gegen Untersuchungen wehrte, einfach nur raus wollte und es ihr doch nicht erlaubt wurde, wird Jakob wieder gerufen, zu einer Besprechung über den «Verlauf der Untersuchungen».

Daraufhin fühlt er sich wie vor dem Tribunal: Oberarzt, Psychologin, Ernährungsberaterin, Oberschwester; eine Vertreterin der Jugendwohlfahrt, sogar eine Richterin und natürlich Mutter Hera, sie alle sind sich einig und haben sich schon längst abgesprochen: Lara bleibt in der Psychiatrie, geschlossene Abteilung. Weil Jakob jedoch die Gemeinsame Obsorge hat, geht das nur mit seiner Zustimmung.

Daher wird Jakob genötigt, zuzustimmen, unter der Drohung: Sollte er nicht brav «ja» sagen, werden sie alle gemeinsam veranlassen, dass er die Gemeinsame Obsorge verliert- ja, und dann passiert erst recht wieder, was diese bunte Truppe verlangt!

Stellen Sie sich vor, der Bürgermeister von Schilda erlässt das freie, gleiche Wahlrecht für alle in Schilda: Wer ihn, den Bürgermeister wählt, behält das Wahlrecht. Sollte jemand jedoch ihn nicht wählen, wird ihm das Wahlrecht sofort und rückwirkend entzogen! Dieses Wahlrecht in Schilda wäre dasselbe wie das Pseudo-Mitbestimmungsrecht für Väter in Österreich, mit dem verhöhnenden Titel: «Gemeinsame Obsorge». Doch Schilda ist erfunden, Österreichs Familienrecht ist leider echt.

Für Jakob gilt es nun, vorsichtig zu sein. Wir planen mit ihm die nächsten Schritte.


Männerservice-Report #127, veröffentlicht am 27. November 2018

Betroffene
Vater: Jakob Förster*
Tochter: Lara*, 12 Jahre

In der Verantwortung
Hera*, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt Salzburg
Salzburger Bezirksgericht
eine Salzburger Kinderpsychiatrie

Ort und Zeitraum:
Land Salzburg, September 2018

 

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