Die geklauten Corona-Zulagen

«Unter den ärgsten Umständen» hatte Walter Rangger* gearbeitet, so blickt er auf die Corona-Zeit zurück. Dabei gehört er ohnehin zu den unerkannten Helden unserer Zeit: Nach seiner Ausbildung als Handwerker hatte er sich umschulen lassen und arbeitet seither als Krankenpfleger – beileibe nicht, weil er gut verdient, sicher nicht wegen angenehmer Arbeitszeiten, erst recht nicht wegen einer Arbeit, die leicht fällt, sondern einfach nur aus Liebe zur Hilfe an anderen Menschen. Daher bleiben ihm nicht nur die Mühen und Erschwernisse der Corona-Zeit, sondern auch die seelische Belastung seiner Patienten aus Isolation und Krankheit damals im Gedächtnis eingebrannt.

Als bescheidene Entschädigung hatte er in der Corona-Hochblüte Zulagen erhalten, die eigens als solche, als Corona-Zulagen in seinem Lohnausweis benannt sind.

Wir finden: Der Anstand gebietet, dass Andere von diesen Zulagen die Finger lassen!

Diesen Anstand hat die Finanz, jedenfalls großteils: Walters Corona-Zulagen sind kaum versteuert.

Dieser Anstand fehlt wem wieder einmal, liebe Leseinnern und Leser, voll und ganz? Richtig, unserem Unterhalts-Unrecht! Leider will Sabine*, die Mutter von Walters Söhnen Peter* und Stefan*, hier nicht hinanstehen. Sie will schon wieder mehr Geld, und dabei tauchen in Walters Lohnunterlagen, welche er zur freien Einsicht an das «Jugendamt», und damit zur Weitergabe an die Privatperson Sabine, preiszugeben hat, diese Corona-Zulagen auf – und schon sind, statt Zurückhaltung und Verlegenheit, Begierden geweckt.

So verlangt die Vorarlberger «Kinder- und Jugendhilfe», erst einmal, willfährig im Auftrag der Mutter, dass von den vollen Corona-Zulagen Unterhalt gerechnet wird.

Walter Rangger* kann einmal mehr nicht verstehen, wie unverschämt das Unterhalts-Unrecht sein darf. All diese Erschwernisse hatte nur er alleine zu tragen. Die Entschädigung steht ohnehin schon in keinem Verhältnis dazu. Warum soll letztlich die Mutter, denn nur sie alleine verfügt über die Unterhaltszahlungen, davon Geld abgreifen dürfen?

Walter hat sich schon mehrmals an uns gewendet. In diesem Fall schätzen wir: Leider wird es tatsächlich rechtlich, juristisch gesprochen, oder unrechtlich, wenn es moralisch bewertet wird, nicht zu verhindern sein, dass sich Sabine an den Corona-Zulagen gütlich tun kann. Doch unserer Interpretation nach kann er die Hälfte dieser Zulagen aus der Bemessung herausnehmen und so das Unrecht etwas abmildern. Diese Sichtweise sollte halten. Wir empfehlen, von diesem Standpunkt nicht abzuweichen, unter Bezug auf die Analogie bei Erschwerniszulagen, und wenn das «Jugendamt» das nicht akzeptieren will, soll er es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Zudem listen wir weitere Entlastungen auf, die er einfordern soll, weil sie nun einmal durchsetzbar sind.

Walter geht genau richtig vor: Er kennt unsere Meinung, lässt sich helfen. Er soll sich nicht blind auf uns verlassen. Zusätzlich vergewissert er sich daher bei Gericht, doch er liefert sich nicht aus dabei. Er holt sich die Einschätzung von Rechtspflegering Rosa Knoll* ein, doch er führt vorab aus, wie er diese Ansicht vom Männerservice dargelegt bekommen hat. Weil er die Erfahrung hat, dass es gut wirkt, wenn er klarstellt, dass er genau von uns, von einer der wenigen Einrichtungen, die kritisch gegenüber dem Unterhaltsrecht sind, die Informationen hat, erwähnt er unseren Namen bewusst mehrmals. Er weiß: Viele bei Gericht und «Jugendamt» verdrehen gleich wütend die Augen, andere wieder behaupten Stein und Bein, dass ihnen der Name Männerservice gar nichts sage, was besonders in Vorarlberg völlig unglaubwürdig ist – doch immer, wenn Walter uns erwähnt, läuft das Gespräch plötzlich ganz anders – allerdings ausnahmsweise nicht bei Rosa Knoll*, im positiven Sinne. Sie nimmt den in Hinweis auf den Männerservice völlig entspannt. Warum?

Wir kennen diese Rechtspflegerin bereits aus anderen Fällen. Sie ist sehr genau, sehr korrekt. Sie führt das Unterhaltsrecht auf Punkt und Komma aus, so sehr es oftmals Unrecht sein mag. Doch sie wird nicht nervös, wenn sich jemand beim Männerservice informiert. Fast könnten wir meinen, sie gibt ihm dabei recht, dass er sich unabhängig informiert. Jedenfalls erklärt sie, dass sie alle Entlastungen, die wir sehen, tatsächlich auf Antrag einrechnen und zulassen würde, eben genau so, wie es rechtlich korrekt wäre. Wenn das Jugendamt also auf unrechtmäßige Mehrbeträge bestehen würde, dann landet der Fall eben bei ihr, und sie würde nicht auf Mehrbeträgen bestehen, welche nicht einmal vom Unterhalts-Unrecht gedeckt sind.

Nachdem er vom Gericht also bestätigt bekommen hat, dass haltbar ist, was wir als Entlastungen einschätzen, geht er frohen Mutes zu Sophie Nägele* vom Jugendamt. Doch auch sie ist anders als früher. Sicher, damals hatte sie eine Niederlage mit ihren übertriebenen Mehrbegehren gegen Walter erlitten und das damals nicht gerade leicht genommen. Sie weiß bereits, dass sie von ihm nicht alles herausquetschen kann. Doch sie ist ohnehin lockerer geworden, scheint uns: Weil Walter gut begründen kann, dass sie mit einem Teil der Forderungen keine Chance hat, kann sie es der Mutter, Sabine, gegenüber rechtfertigen, dass diese sich endlich mit etwas geringerer Unterhaltserhöhung zufrieden zu geben hat. So entsteht eine Einigung, diesmal ohne das Gericht zu bemühen.

Walters Unterhalt wurde am Ende schon wieder erhöht. Doch die Erhöhung ist deutlich weniger schlimm ausgefallen, als zu befürchten gewesen ist. Er mag sich ja überschwänglich bedanken bei uns – doch bedanken darf er sich vor allem bei sich selbst. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe, und bei Letzterer war er außerordentlich gut.

Was bleibt, ist zum einen immer noch: Wir haben gemeinsam das Unrecht nur gelindert. Lieber hätten wir es verhindert. Doch mehr ist bei diesem Unterhalts-Unrecht gar nicht möglich.

Zum anderen bleibt uns ein ungewohnter Eindruck: So unersättlich, blind und fanatisch «Jugendämter» und die Justiz oft im Sinne einer Mutter das Letzte aus einem Vater herausquetschen, dieses eine Mal schien es uns, als ob alle Stellen dieser ewigen Geldgier müde geworden sind. Möglicherweise bemerken sie doch hin und wieder diese Unverschämtheit, wie jene, dass sie sogar für eine Mutter auf die mehr als wohl verdienten Corona-Zulagen eines Krankenpflegers zugreifen sollen.

Wir verleiben in froher Hoffnung, bis zum nächsten Report…


Männerservice-Report #358, veröffentlicht am 9. Mai 2023

Betroffene
Walter Rangger*
Kinder: Peter*, 7 Jahre, und Stefan*, 6 Jahre

In der Verantwortung
Sabine* Mutter der Kinder
österreichisches Unterhalts-Unrecht

Ort:
Bundesland Vorarlberg

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