Die Faule-Kompromiss-Hilfe

Jochen Holzer* arbeitet in Innsbruck, doch er stammt aus einer schönen, sehr ländlichen Gegend. Wohin andere auf Urlaub fahren, dorthin kann er jedes Wochenende nach Hause kommen, zu seinen Eltern, zu seinen Geschwistern und deren Familien.

Wie schön hätte es seine Tochter Elena* bei ihren Großeltern, Tanten, Onkeln und Cousins dort, jedes zweite Wochenende, wenn – ja wenn ihre Mutter, Helga*, damit einverstanden wäre.

Helga jedoch will nicht, dass der Vater ihres Kindes überhaupt Zeit verbringt mit seiner Tochter, und schon gar nicht lange. Sie gehört zu den Müttern, welche den Kontakt zwischen Vater und Kind so lagen hintertreiben wollen, bis der Vater aufgibt.

So bleibt Jochen nur mehr der Weg zum Gericht – und dieses schiebt den Akt zur Familiengerichtshilfe weiter.

Die Erlebnisse Jochens mit dieser Familiengerichtshilfe gehören zu den üblichen unserer Hilfesuchenden: Zuerst schafft der Psychologe, der den Fall übernimmt, Vertrauen und verschafft sich ein Bild von der Lage. Vielleicht liegen ja nur Missverständnisse zwischen den Eltern vor, möglicherweise lassen sich diese aus der Welt schaffen. Wenn das der Fall wäre, hätte die Familiengerichtshilfe wirklich ihren Namen verdient: Sie hätte geholfen.

Doch Helga will nicht aufgrund von Missverständnissen den Kontakt verweigern. Sie will die Beziehung zum Kind für sich vereinnahmen, den «störenden Vater» absichtlich aus dem Leben des Kindes tilgen. Wir werten das als «niederes Motiv», als seelische Gewalt. Gegen böse Absichten hilft keine besonders schlaue, kommunikative Methode.

Ebenso liegt keiner der landläufig oftmals völlig ungesehen so falsch angenommenen «unbewältigten Beziehungskonflikte» vor.

Einer Kontaktverweigerin wie Helga ist der Mensch Jochen, der Expartner Jochen, längst egal. Sie will einfach den Vater aus dem Leben ihres Kindes verbannen, egal ob das Jochen sein mag, oder irgendein anderer Vater auf dieser Welt. Die Kontaktverweigerung hat nichts mit Jochen als Person zu tun. Die üblichen Vorwürfe gegen ihn, vielleicht auf die längst hinfällige Beziehungsebene ausgebreitet, sind nur Vorwand, um Zeit zu gewinnen, denn jede verlorene Zeit ist ein Stück mehr an zerstörter Vater-Kind-Beziehung.

Und Jochen interessiert sich ebenso wenig für Helga und den alten Kram mit ihr. Es will einfach nur sein Kind sehen!

So erkennt die Familiengerichtshilfe zumeist: Mit den Instrumenten der Psychologie ist kein stabiler, umfangreicher Kontakt zum Kind zu erreichen. Die Mutter will einfach nicht, und wenn sie sich nicht von ihrer de-facto seelischen Gewalt gegen Kind, Vater und Verwandten abbringen lassen will, dann darf in diesem Land wohl niemand etwas dagegen unternehmen.

Für die Familiengerichtshilfe gibt es daher nur einen Weg, um zu vermeiden, sich in vielen  Verweigerungsfällen völliges  Scheitern einzugestehen zu müssen: Die Mutter bewegt sich keinen Millimeter und ist familienrechtlich unantastbar. Also bearbeiten wir den Vater!

Das Ergebnis: Zuerst wurde Jochen eine Vereinbarung schmackhaft gemacht, die nur ein paar Stunden am Samstag Zeit mit Elena zulässt. So könnte Jochen sein Kind nur in seiner kleinen Arbeitswohnung in der Stadt sehen, weil die Fahrtstrecke zu seinen Eltern in diesen kurzen Zeiten gar nicht machbar wäre.

Selbstverständlich wäre Jochen damit niemals freiwillig einverstanden. Daher greift die Familiengerichtshilfe zu einem Zauberwort, das sie wohl von Kontaktverweigerinnen gelernt hat:

«Vorübergehend»

– nur bis eine bessere Regelung ausverhandelt wurde, wird eine schlechte Regelung vereinbart.

Diese bessere Regelung kommt jedoch nie zustande, erst einmal, weil Helga nicht will, und zum Zweiten, weil die Familiengerichtshilfe hat, was sie wollte: Jochens Unterschrift!

So feiert die Familiengerichtshilfe schon wieder einen „Vermittlungserfolg“: Dass Jochen eine ganz andere Regelung will und immer wollte, wird gar nicht ans Gericht weitergegeben. Die Familiengerichtshilfe hat eine einvernehmliche Lösung erzielt, so das offizielle Bild.

Elena werden durch diese bewusst schlechte Regelung die Zeiten mit dem Vater so mies wie möglich gemacht, und glücklich darüber sind nur: Helga und die Familiengerichtshilfe!

Jochen stellt mit eigenen Worten fest: «Meine schlussendlichen Erfahrungen mit der Familiengerichtshilfe sind jene, dass: Die Familiengerichtshilfen auf alle möglichen Arten versuchen, unter dem Deckmantel der Kontaktanbahnung mit dem Kind, faule Kompromisse hinsichtlich der Kontaktzeiten mit dem Vater zu erzielen, unter der ausdrücklichen Erwähnung, dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Vater-Kind-Beziehung vertieft hat, ja neue Regelungen bzw. Zeiten des Kontaktes, welche den Wünschen des Vaters mehr entsprechen, ausgearbeitet werden könnten. Jedoch kommt Letzteres nicht zustande…» und:

«Meine Erkenntnis:

Hätte ich im Vorhinein gewusst, auf welche schäbige Weise die FGH arbeitet, hätte ich mich nie auf irgendwelche Kompromissvorschläge hinsichtlich Zeitenregelungen (unter dem Deckmantel der Kontaktanbahnung) eingelassen.»

Wir ergänzen aus vielfacher Erfahrung: Hätte sich Jochen auf nicht auf den faulen Kompromiss eingelassen, so wäre er es gewesen, den die Familiengerichtshilfe bekämpft hätte. Er würde einfach als „nicht kooperationsbereit“ hingestellt, also genau das, was Helga schon seit Anfang an ist, aber bei ihr nicht kritisiert werden darf. Besonders bei so einer voreingenommenen Behörde brauchen Betroffene eine vorausschauende Strategie.


Männerservice-Report #241, veröffentlicht am 9. Februar 2021

Betroffene
Vater: Jochen Holzer*
Kind: Elena*, 10 Jahre
Großeltern und weitere väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Helga Hufnagl*, Elenas Mutter
Familiengerichtshilfe Innsbruck
Bezirksgericht Innsbruck

Ort und Zeitraum:
Bezirk Innsbruck, Tirol, Oktober 2020

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