Die Familiengerichtskomplizen

So hat sich Rainer Stroh sein Familienleben nicht vorgestellt: 1200 Euro monatlich Unterhalt für die Kinder, gezwungen, an eine Frau zu überweisen, die mit überdies mehr als 600 Euro pro Monat Familienbeihilfe*** nur für die Kinder pro Monat 1800 Euro „verdient“, ohne einen einzigen Handstreich Arbeit, versteht sich. Er hingegen ist in sein Kinderzimmer zurückgezogen, lebt auf 10 m2 und meint: Schon das Geld für eine Wurstsemmel kann er sich dreimal überlegen.

Als Zugabe folgt natürlich das Niederträchtigste, das unser Familienrecht zu bieten hat: Die Republik Österreich lässt zu, dass Jaqueline ihm die Kinder vorenthält. Gezählte 18 verschiedene Beschuldigungen erhebt die Mutter seiner Kinder. Jeder, der im Familienrecht tätig und als Kind nicht aus der Wiege kräftig auf den Kopf gefallen ist, kann schon aus dem bekannten Muster heraus klar und deutlich erkennen: Auch diese Mutter will einfach aus Bösartigkeit heraus den Kindern ihren Vater nicht lassen und umgekehrt.

Doch wie reagieren unsere Behörden? Auch dieser Frau soll geholfen werden! Zwar hat Rainer ein gerichtliches Kontaktrecht in den Händen, schriftlich, mit Brief und Siegel, von Samstag bis Sonntag jede zweite Woche. Doch wenn ein Gerichtsbeschluss einer Mutter nicht passt, wer wird dann schon gleich durchgreifen?

Rainer besteht zu Recht darauf, dass Jaqueline sich an die Kontaktzeiten hält. Doch sie macht es einfach nicht und lehnt sich zurück: Denn erst einmal kann Rainer zu Gericht und sich bemühen, dass sich irgendjemand in diesem Elfenbeinturm findet, den ein Beschluss des eigenen Gerichts überhaupt interessiert.

Schließlich geschieht, was wir befürchtet haben: Wenn eine Mutter einen Gerichtsbeschluss verweigert, dann soll zuerst eine „Einigung“ gesucht werden.

Wobei, das hätten wir auch gern: Die nächste Parkstrafe zahlen wir einfach nicht. Dann kommt eine Vermittlungsstelle und fragt uns, ob wir uns vielleicht auf die Hälfte einigen könnten. Wenn wir stur bleiben, werden wir hündisch gefragt, ob es denn ein Viertel sein darf. Das wäre alleine die Parkordnung „auf Familienrecht“ – und schon parkten die Autos mitten auf der Ringstraße.

Bleiben wir beim Familienrecht, das für Unordnung und Streit sorgt, weil es die Täter belohnt: Das Gericht sortiert die Akten schön in einen Ordner ein und schickt ihn zur Familiengerichtshilfe. Ach, wie stolz war die Regierung auf die Schaffung dieser Stelle in der Rohrkrepiererreform 2013! Sie schafft Frieden, denn sie vermittelt – ach, wie schön…

Doch was macht eine Stelle, deren Ziel und Auftrag es ist, eine Einigung zu erreichen? Was macht sie, wenn eine Seite gar keine Einigung will? Sie kommt genau der sturen Seite sogar noch entgegen! Also beschäftigt sich die Familiengerichtshilfe mit Jaquelines Blockierverhalten und kommt diesem Verhalten entgegen. Gleichzeitig setzt sie genau denjenigen unter Druck, der einfach nur die Durchsetzung eines gültigen Beschlusses erreichen will: Den Vater!

Also erklärt sie Rainer, dass, wenn er seine Kinder sehen will, er das eben nur kann, wenn Leute der Familiengerichtshilfe dabei sind, so ganz zwanglos. Natürlich haben diese Leute nicht immer Zeit und Lust. Daher soll er seine Kinder nur am Samstag vormittag sehen, danach wollen die Friedensstifter der Behörde nämlich ihr Wochenende haben.

Somit kürzt die Familiengerichtshilfe Rainer die Zeit mit seinen Kindern um eineinhalb Tage. Und gegenüber dem Vater zeigt diese Behörde, wie man auch eine Einigung erzielen kann: Wenn er dabei nicht mitmacht und auf den Gerichtsbeschluss besteht, dann soll er seine Kinder eben gar nicht sehen. Somit solle also sogar das Gegenteil des Gerichtsbeschlusses geschehen, meint diese „Gerichtshilfe“.

Ohnmächtig bleibt Rainer nichts Anderes übrig, als zuzustimmen.

Daher gratulieren wir der Familiengerichtshilfe zum nächsten, großartigen, einvernehmlichen Vermittlungserfolg, unter gar nicht so sanften Druck erzielt. Ja, der glorreiche, weise Weg, den unsere umsichtigen Politiker uns gewiesen haben, den Weg der friedlichen Einigung unter behutsamen Augen einfühlsamer und völlig ausgewogener Experten, er hat sich einmal mehr bewährt und zu erfüllten, glücklichen Beteiligten, wohin man auch immer blickt, geführt.

Zumindest wird dieses beschauliche Märchen im Fall Stroh so statistisch erfasst werden können, und jetzt braucht es nur mehr Sie, liebe Bürger: Die diese Zahlen der „Einigungserfolge“ im Familienrecht auch glauben.


Männerservice-Report #111, veröffentlicht am 7. August 2018

Betroffene
Vater: Rainer Stroh*
Drei Kinder, 5, 7 und 8 Jahre
Väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Jaqueline*, Mutter der Kinder
Familiengericht und Familiengerichtshilfe

Ort und Zeitraum:
Bezirk Melk, Niederösterreich, Mai 2018

*** Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag bar ausgezahlt, somit beträgt die monatliche Überweisung des Finanzamts an die Mutter in diesem Fall im Jahresschnitt 610 Euro, zusätzlich zum Unterhalt von 1200 Euro und weiteren, fallweisen Beihilfen und Sozialleistungen.

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