Die Falle schnappt später zu

Nicht der Betroffene selbst, Thomas Zingerl*, sondern eine Bekannte, Evelyn Lindtner* begibt sich auf die Suche nach Hilfe für ihn.

Oftmals wissen Männer, welche in die Wirrungen einer Scheidung oder Trennung geraten, nicht mehr ein und aus. Das Persönliche, die Kinder, die Finanzen, die neue Wohnung und immer noch der Beruf, der ihn über Wasser halten soll: Worum hat er sich zuerst zu kümmern?

Wir warnen sogleich, den Ehegattenunterhalt nicht zu unterschätzen. Evelyn sieht das Problem nicht, noch nicht. Stattdessen listet sie auf, welche der landläufigen, unzähligen Fehlinformationen aus dem Familienrecht sie zugrunde liegen hat:

Mit seinem Einkommen kann er den Unterhalt für alle 4 Kinder doch nicht bestreiten! Ihm blieben nur 600 Euro für sich pro Monat, während er fast das Dreifache an Unterhalt «für die Kinder» an seine Frau Melitta* zu zahlen hätte! Doch das könne nicht stimmen, so ist Evelyn informiert: Der «Selbstbehalt» läge doch bei 1300 Euro, mehr könne Thomas doch nicht genommen werden! Ja, und beim Nachrechnen mit Tabellen oder Online-Rechnern, die ja Experten erstellt haben, da ergibt sich doch: Bei dem Unterhalt für die Kinder ist ja gar nichts mehr zu bezahlen für Melitta. So schlimm dürfe es doch gar nicht werden, richtig? – und der Ehegattenunterhalt an Melitta ist null, der kann keine Sorge sein, richtig?

Der Männerservice hat sich eben jene Aufgabe selbst gestellt, welche andere, besonders Öffentliche, verweigern: Männer fair zu informieren, über die volle Wahrheit statt über Nebelfetzen aus der eigenen Blase, «es sei alles gut so wie es ist…». Also:

Dieser «Selbstbehalt» existiert nicht, wenn, dann ein Existenzminimum. Darunter darf tatsächlich einem Menschen nichts mehr genommen werden, so viel muss ihm zum Leben gelassen werden, außer:  Außer dieser Mensch wird nicht wegen Schulden belangt, sondern wegen Unterhalt ausgeplündert. Dann darf ihm 25% weniger als das Existenzminimum gelassen werden, als Mensch zweiter Klasse.

Doch diese Summe an Kindesunterhalt, welche Evelyn und Thomas hier weisgemacht wurde, kann nicht stimmen. Wieder einmal, so sehen wir das sehr oft, wurde einem Mann eine Unterhaltssumme als «gesetzlich» erklärt, die nicht stimmt, nicht einmal nach den unmenschlichen Maßstäben dieses Unterhaltsrechts.

Der wirkliche Unterhalt wird niederer sein. Für ein menschenwürdiges Leben und Wohnen wird es immer noch nicht reichen. Ja, und durchaus schätzt es Evelyn richtig ein: Bei einem so hohen Kindesunterhalt kann gar kein Unterhalt mehr für die Frau, Melitta, errechnet werden. Und doch liegt Evelyn falsch, wenn sie damit die Gefahr durch Ehegattenunterhalt als gebannt sieht.

In Situationen wie bei Thomas ist nämlich die Falle, welche der Ehegattenunterhalt birgt, gut versteckt. Tatsächlich errechnet sich der Ehegattenunterhalt mit 0 Euro, jetzt, im Augenblick. Das bleibt auch so, solange Melitta „für die Kinder“ Unterhalt verlangen kann, in Summen, dass ihr selbst letztlich Geld übrigbleibt.

Wenn jedoch die Kinder erwachsen sind, kann sich Melitta entscheiden: Sollte Sie mit dem reinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt aus der Scheidung gehen, auch wenn das in diesem Moment 0 Euro gewesen sind: Jetzt, wenn Thomas endlich vom Kindesunterhalt entlastet ist, darf Melitta zugreifen, falls sie nicht arbeiten will. Sie hat die Wahl: Ehegattenunterhalt von Thomas fordern, oder Arbeiten, oder Teilzeit Arbeit und teils Geld von Thomas? Der Mann darf bangen, wofür sich die Frau, von der er vor über zehn Jahren geschieden worden ist, entscheidet, oder ob sie ihre Entscheidung irgendwann wieder ändert  – dann liegt schon wieder ein gelber Zettel in seinem Briefkasten, der ihn um sein Arbeitseinkommen bangen lässt.

Böse und bizarr wird schließlich der Unterhaltsanspruch, der einmal null gewesen ist, in der Pension. Melitta hat dann kaum Beitragsjahre und Beiträge geleistet. Hätte sie in der Scheidung den Unterhaltsanspruch verloren, ja dann zahlte der Staat die Ausgleichzulage, die «Mindestpension».

Hätte Melitta jedoch Unterhaltsanspruch, so würde der Staat Melitta erklären: Statt der Mindestpension müsste sie das Geld von Thomas einklagen. In Summe würde Melitta nicht gewinnen dadurch, nur Thomas würde Geld verlieren, einen großen Teil seiner mühsam erarbeiteten Pensionsansprüche.

Der Staat, welche das Unterhalts-Unrecht geschaffen hat, wäre der einzige Gewinner. Der Täter belohnt sich selbst.

Widmen wir uns daher mit scharfem Blick diesem Täter, liebe Leserinnen und Leser, und verlangen wir von allen Mittätern in Politik sowie der Justiz, den Raub der Existenz zahlloser Menschen in dem Land endlich zu beenden!


Männerservice-Report #395, veröffentlicht am 16. Januar 2024

Betroffene
Thomas Zingerl*
vier Kinder, Vorschul- und Schulalter

In der Verantwortung
österreichisches Unterhalts-Unrecht
Melitta Zingerl*, Noch-Ehefrau

Ort und Zeitraum:
Österreich, Juli 2023

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