Die bestechliche Zeugin

Seit Monaten schläft Manuel Gratz* in seinem Büro, obwohl er Besitzer eines geräumigen Hauses wäre, für das er immer noch monatlich hohe Kosten trägt. Er ist nervlich angespannt, kaum mehr aufnahmefähig, und sein Humor, für den er früher bekannt war, ist ihm gänzlich verloren gegangen.

Wenn Sie die übliche, einseitige Kurzfassung über die Gründe lesen, ist es gut möglich, dass Sie gleich über diesen Mann urteilen, er habe sein Los verdient:

Manuel Gratz wurde aus seinem Haus weggewiesen, und durch eine richterliche Verfügung darf er es nicht mehr betreten, weil seine Frau Aleksandra* Angst vor ihm äußert. Zudem läuft ein Strafverfahren gegen ihn, weil er Alexandra mehrfach sexuell missbraucht habe. Alle klar also? Hier haben wir einen Sexualverbrecher und Gewalttäter, der hinter Gitter gehört?

Wie so oft tauchen im Zuge einer Scheidung, welche die Frau offensichtlich von langer Hand geplant hat, solche schweren Vorwürfe genau in dem Moment auf, in dem sie für die Frau von großem Vorteil und für den Mann von schwerstem Nachteil sind. Wie so oft fehlen Sachbeweise. Einmal mehr mahnt der Männerservice: Für diese Justiz gilt es schon wie ein Beweis, wenn sie nur und alleine die Aussage der Frau vorliegen hat – die Aussage genau der Person, welche die Beschuldigungen erhebt, der Person, die von den Beschuldigungen, der Anschwärzung des Mannes, der Wegweisung, dem Betretungsverbot und einer allfälligen Verurteilung enorm profitiert.

Wie absichtlich blind und taub können Sicherheitsbehörden und Gerichte sein, wenn sie die Aussage genau der Person als quasi „objektiven Beweis“ werten, die als einzige ein profitables Interesse an einer Falschaussage haben könnte?

Das wäre, wie im Fußball der Video-Assistent „VAR“ abgeschafft würde, weil ab jetzt nur die Aussage und Beteuerung jedes Schwalbenkönigs für den Elfmeterpfiff genügen würde, dass er sich gefoult gefühlt hatte – exakt, selbst das Gefühl, gefoult worden zu sein, genügte für den Strafstoß. Genau so genügt nämlich die Aussage jeder Frau, sich bedroht zu fühlen, für die Wegweisung des Mannes.

Nun werden viele Verteidiger von „Gewaltschutz“ und einem diffusen „Glaubwürdigkeitsprinzip“ statt Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz meinen: Warum in aller Welt sollte jemand an der Aussage einer, natürlich in Tränen aufgelösten, Aleksandra zweifeln?

Allen, deren Menschenkenntnis von allzu hoher Gutgläubigkeit getrübt ist, könnten diese Indizien helfen:

Aleksandras Anwältin fällt in der Justiz schon lange auf: Gerade bei ihren Klientinnen tauchen, kurz nachdem sie einen Fall übernommen hat, besonders häufig Vorwürfe der Vergewaltigung, der Gewalt oder des Missbrauchs auf. Wie kommt diese auffällige Häufung nur zustande?

Wie hat sich wohl die Frauenberatung bei Aleksandra ausgewirkt, eine Beratungsstelle, in deren Broschüren wir durch drastische, gegen Männer Vorurteile bildende, gestellte Fotos und Aussagen die mehrfache Ermutigung, nur an Frauen gerichtet, lesen, mit Hilfe der Beratung Anzeigen zu tätigen, so als ob diese Stelle Provisionen pro Beschuldigung bekommen würde?

Zuletzt jedoch erklärt ein Angebot Aleksandras an Manuel, warum einmal mehr eine Serie an Beschuldigungen der Frau an den Mann fragwürdig ist:

Diese Frau verlangt hohe Geldsummen für eine vielsagende Gegenleistung: Sollte Manuel die geforderte Summe bezahlen, so würde Aleksandra sich in den Verfahren gegen ihn der Aussage entschlagen.

Nur Manuel weiß, wie seine Frau die gesamte Justiz und alle Behörden anlügt, welche sich schützend für sie ins Zeug werfen. Auf ihr schmutziges Geschäft einzugehen, wäre sinnlos. Selbst, wenn sie vertraglich zusichern würde, keine Aussage zu tätigen, könnte er sich zum Einen nicht darauf verlassen, zum Anderen wäre die Optik einer entsprechenden Vereinbarung verheerend, würde sie diese zum Schluss noch vorzeigen, wie als Beweis dafür, dass er sich schuldig fühle und daher ihre Aussage mittels Geld abwenden wolle.

Schließlich kennen wir aus vergleichbaren Prozessen eine derartige Voreingenommenheit, eine derartige Beflissenheit dabei, den Mann nur ja verurteilen zu können, wenn es irgendwie zurechtgelegt werden kann, dass wir schätzen: Selbst wenn Aleksandra plötzlich aus schlechtem Gewissen heraus die Aussage verweigern würde, so wäre Manuel mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe die Frau unter Druck gesetzt. Es kann und darf nämlich nicht sein, dass eine Frau bei einer Wegweisung und einer scheidungsmotivierten Anzeige gelogen haben könnte und es sich später anders besinnt. Nur der Gedanke an die Möglichkeit treibt den selbsternannten Rettern aller Frauen den Angstschweiß auf die Stirn und lässt sie in weitere Pauschalvorwürfe gegen Männer flüchten.

Solche Männerservice-Reports, welche genau diese Möglichkeit von Falschbeschuldigungen, Willkür und strukturellem Unrecht aufzeigen, werden die oben Genannten besonders stören. Eben deshalb sind sie und ihre Verbreitung wichtig.


Männerservice-Report #340, veröffentlicht am 3. Januar 2023

Betroffene
Manuel Gratz*

In der Verantwortung
Aleksandra Gratz*
Scheidungsanwältin und Frauenberatungsstellen
österreichisches Gewaltschutzsystem und österreichisches Sexualstrafrecht

Ort und Zeitraum:
Österreich, Juli 2022

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