Der Vergleich macht Sie unsicher.

Claudias* abgrundtiefer Hass auf seine Freundin, Mildred*, sei der Grund, meint Othmar* am Ende seiner Erzählungen, die über viele Jahre zurück reichen.

Am Ende all der Konflikte steht die Aussage einer Mutter, dass sie die Kinder «keine zwei Nächte mehr beim Vater lassen würde.»

Am Anfang stand eine Scheidung unter den gegenseitigen Zusicherungen, dass alles in bestem Einvernehmen ablaufen würde. In bestem Einvernehmen würde Othmar regelmäßig und pünktlich zahlen und hat bis heute nicht hinterfragt, ob die Summen stimmen – in der Hoffnung, dass dafür ebenfalls in bestem Einvernehmen die Kinder zu ihm könnten, wann immer das möglich ist, flexibel, unkompliziert und ohne jeden Zank.

Doch ein, nennen wir es «obsorgeberechtigtes Elternteil» befindet sich in einer Machtposition, über das andere Elternteil und die Kinder. Egal, ob diese Macht, wie meistens, einer Mutter, oder seltener einem Vater zufällt: Wenn ständig Lösungen mit einem Menschen ausgehandelt werden sollen, der jederzeit die Macht hat, letztlich doch seinen Willen einseitig durchzusetzen, erst dann zeigt sich, ob dieser Mensch die Größe und Reife hat, damit umzugehen. Wie steht es um Claudias Charakter?

Der zeigt sich, als nach jedem Gespräch, das nicht nach ihren Vorstellungen verläuft, die nächste Komplikation entsteht. Jede Komplikation bedeutet, dass ein Stück Zeit mit den Kindern entfällt. Das sieht wie eine Strafe gegen den Vater aus, wenn er nicht gefügig ist, oder einfach wie eine kleine Demonstration der eigenen Macht. Oder ist es ein Versuch einer nadelstichartigen Rache, weil Othmar jetzt mit Mildred zusammen ist?

So werden über die Jahre die Zeiten der Kinder beim Vater unsicherer, seltener und kürzer.

Im «Vergleich», einer Vereinbarung bei der Scheidung, hatte Claudia unterschrieben, dass sie es unterstützt, wenn die Kinder jedes zweite Wochenende beim Vater sind, dass sie rechtzeitig zur Urlaubsplanung mit dem Vater ihrer Kinder Zeiten abmacht, auf die er sich verlassen kann, damit er rechtzeitig Ferien beim Arbeitgeber beantragen und einen schönen Urlaub mit den Kindern buchen kann, ja und «natürlich» könnten die Kinder die Feiertage mit dem Vater und der väterlichen Familie begehen.

Doch Claudia nutzt Jahr für Jahr ausgiebiger ihre Möglichkeiten, welche ihr das Familienrecht in die Hände gibt. Manchmal ist das Hinhalten noch heimtückischer als ein klares «Nein». Gemeinsame Ferien des Vaters mit den Kindern verhindert sie, indem sie einfach keine brauchbare Zusage abgibt, mit der Othmar planen könnte –  so lange, bis es für eine Planung zu spät ist.  Die Wochenenden lässt Claudia auf dieselbe, hinterhältige Weise zunehmend erodieren.

Voller Hoffnung hatte sich Othmar schon an das Gericht gewandt. Vertrauensvoll hatte er sich dort auf ein «Clearing» eingelassen, einen Vermittlungsversuch vor den Psychologen der Familiengerichtshilfe. Doch Claudia verweigerte einfach, weil sie für so etwas keine Zeit habe –  und Othmar, der sich darauf verlassen hatte, dass ein Gericht schon wüsste, was zu tun ist, hatte desillusioniert festgestellt: Die Verweigerung der Kooperation seitens eines obsorgeberechtigten Elternteils wird einfach achselzuckend hingenommen. Im Grunde hat ihn das Gericht mit genau der Einstellung weggeschickt, von der er befreit werden wollte: Dass die Beziehung der Kinder zum Vater vom Guten Willen der Mutter abhängig ist, was durch das Nicht-Handeln von der Republik selbst bestätigt worden ist.

Doch nun, meint Othmar, sei eine rote Linie überschritten: Claudia sieht jetzt einen «Vorfall» als Grund, die Vater-Kinder-Beziehung weiter einzuschränken, ein Vorfall, von dem Mildred bezeugen kann, dass er nicht stattgefunden hat. Er will Klagen, die Ämter anrufen, einen Anwalt bemühen, was auch immer helfen kann, will er in Bewegung setzen. Was empfiehlt der Männerservice?

Wir meinen, dass Othmar wenigstens jetzt für die Zukunft sehen soll, was er schon seit langer Zeit nicht akzeptieren hätte sollen: Dass nämlich die Mutter über die Kinder bestimmt.

Warum darf Claudia verfügen, wie oft die 14-jährige Diana* bei ihrem Vater sei? Warum akzeptiert Othmar, dass die Mutter für eine, schon rechtlich betrachtet «Mündige Minderjährige» spricht, die jederzeit mit Sack und Pack beim Vater vor der Tür stehen dürfte, wenn sie das will? Wie ist es so weit gekommen, dass Diana die Mutter über ihre Beziehung zum und ihre Zeiten beim Vater bestimmen lässt?

Wir empfehlen den «nicht obsorgeberechtigten Eltern», zu vermeiden, dass Kinder von Anfang an schon das Gefühl haben, dass sie um ihren Willen gar nicht gefragt werden. Die Antwort auf Fragen wie «Darf ich zu Weihnachten bei Dir sein» soll nicht lauten: «Da müssen wir Deine Mutter fragen.»

In einer Republik, welche jedoch Kindern und Vätern in aller Deutlichkeit den Eindruck vermittelt, dass eben doch immer eine Mutter das letzte Wort über die Beziehung zwischen Vätern und Kindern hat, ist es nicht leicht, diese Haltung zu vermitteln.

Hoffentlich mag Othmar künftig seine Kinder zu einem emanzipierteren Verhalten ermuntern, doch ebenso wollen wir die Republik zu einem Umdenken aufwecken, anstatt das alte Besitzdenken für obsorgeberechtigte Eltern über ihre Kinder weiter zu vermitteln und zu unterstützen.


Männerservice-Report #320, veröffentlicht am 16. August 2022

Betroffene
Othmar Gauss*
Kinder: Diana*, 14 Jahre, und Dieter*, 10 Jahre
Mildred*, Othmars Partnerin

In der Verantwortung
Claudia Gauss*, Mutter der Kinder
durchsetzungsunfähiges Bezirksgericht und ebensolche Familiengerichtshilfe

Ort und Zeitraum:
Österreich, April 2022

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