Der Sinn des Gesetzgebers

«Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Sinne des Gesetzgebers ist.» So zweifelt Manfred Hirter* also am Familienrecht, so wie es ihn gerade mit voller Härte trifft.

Nun, was wird denn im Sinne des Gesetzgebers sein?

Dass er sich von seiner Frau Renate* genau dann aus dem Haus werfen lassen hat, als er ihren Traum des Eigenheims erfüllt hatte? Dass sie sich auf ein Wohnrecht berufen kann, solange sie behaupten kann, die Kinder zu versorgen? Was wäre denn sonst im Sinn des Familienrechts? Herr Hirter, Ihr Rauswurf aus dem eigenen Haus, auf Ihre eigenen Kosten, ist sehr wohl im Sinne des Gesetzgebers, und wie!

Renate sind zahllose kostenlose Beratungsangebote, exklusive nur für Frauen, weit offen gestanden, welche ihr sicher bekräftigen konnten: Eine Trennung bedeutet für sie Anspruch auf das Haus, die alleinigen Elternrechte den Kindern gegenüber und Anspruch auf viele Geldquellen: Unterhalt im Namen der Kinder, sogar Unterhalt für sich selbst sowie entsprechende Beihilfen und Boni. Das ist im Sinne des Familienrechts, Herr Hirter!

Widerspricht es dem Sinn des Familienrechts, dass Manfred Hirter jetzt, nach vorherigem Verlust der Anstellung, langer Arbeitslosigkeit und endlich einem neuen, wenn auch schlechter als früher bezahltem Beruf, frisch gepfändet und aus alten, unbewältigbaren Unterhaltsforderungen verschuldet ganze 200 Euro pro Monat übrig bleiben, dass er von diesen 200 Euro pro Monat schauen soll, wie in aller Welt er sich Wohnen, Essen oder die simple Fahrt zur Arbeit leisten kann?

Wir meinen: Der Gesetzgeber, der mit dem Sinn, dem mangelnden, hat zumindest nichts dagegen, dass Betroffene wie Manfred Hirter derart unter allen menschlich zumutbaren Bedingungen zu vegetieren haben. Sonst hätten nämlich ebendieser Gesetzgeber, die Justiz und die Behörden irgendwann, als Manfred immer tiefer in die Unterhalts- und Schuldenfalle gerutscht ist, diesem Mann geholfen, hätten ihn informiert und hätten eine Grenze eingeführt, wie dies für andere Menschen das «Existenzminimum» darstellt. Nicht einmal dieses lassen nämlich unser Gesetzgeber und die genannten weiteren Stellen einem Unterhaltsbelasteten. Besonders niederträchtig sehen wir jedoch die Verweigerung von Informationen durch jede öffentliche Stelle an Männer wie Manfred Hirter.

Dieser hat sich Stück für Stück von der, auf unsere Kosten zu seinem Nachteil bestens beratenen Renate, eine Forderung nach anderen nennen lassen und sich, unter Druck und aus Angst vor weiteren Verschlimmerungen, darauf eingelassen. Während es jedoch in nahezu allen anderen Rechtsbereichen «gegen die guten Sitten wäre», sich gut meinend auf Verpflichtungen einzulassen, welche die eigene Existenz ruinieren, während jedoch in jedem menschlichen Bereich der Justiz und Behörden, also nicht dem unmenschlichen Bereich des Familienrechts, niemand wissend und kaltblütig zusehen würde, wie jemand unter offensichtlichem Druck des Anderen seinen Ruin in Brief und Siegel fasst, so nimmt jeder Richter, Rechtspfleger bis später zum Exekutor hin die Aufgabe bereitwillig auf, Manfred auszuplündern, bis er nicht mehr kann –  wirklich nicht mehr!

Wir hoffen, dass unsere Informationen doch noch zum Handeln führen können, und letztlich verbleiben wir einmal mehr erschüttert, nicht nur über das menschliche Schicksal:

Solche existenziellen Miseren wie jene Manfreds werden vom Gesetzgeber, welchen Manfred und viele andere Betroffene und zukünftige Opfer gutgläubig gewählt haben, zumindest gebilligt, wenn wir dieses Familienrecht ansehen, würden wir meinen, mehr noch, sogar im Konzept beabsichtigt!

Erst, wenn die Menschen den wahren Sinn, den der Gesetzgeber sich gesetzt hat, kennen und durchschauen, wird ein Wandel eintreten, hin zu Gerechtigkeit und Menschlichkeit.


Männerservice-Report #397, veröffentlicht am 30. Januar 2024

Betroffene
Manfred Hirter*
zwei minderjährige Kinder
Anja Delft*

In der Verantwortung
Renate Hirter*, Exgattin und Mutter der Kinder

Ort und Zeitraum:
Österreich, Sommer 2023

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