Der pflichtbewusste Vater

«Ein pflichtbewusster Familienvater hätte solche Ausgaben nicht getätigt.» So urteilt der Oberste Gerichtshof über Martin Wizorek*.

Wofür hat dieser Martin denn sein Geld mit vollen Händen hinausgeworfen? Für ein Luxusauto, eine Yacht, oder hat er gar sein Geld in einer Spielhölle verzockt? Hat er seine drei Kinder aus der früheren Ehe mit Sonja* denn hungern lassen, während er sich in Geld suhlt?

Mitnichten. Dieses Höchstgericht gibt selbst zu: Martin, der als Selbstständiger wenigstens ein kleines Büro benötigt, hat 30.000 Euro dafür ausgegeben, diese Wohnung zu einem Büro umzubauen. Das war also verantwortungslos, die Richter wissen es. Warum urteilen sie, geradezu hochnäsig wirkend, so über Martin?

Die Mutter seiner drei großen Kinder, Sonja, will, dass Martin von diesen 30.000 Euro anteilig zusätzlichen Unterhalt bezahlen soll, also an die 18.000 Euro auf ein mal.

Der Unterhalt wird davon berechnet, wie viel ein Vater netto verdient. Zumindest sollte das so sein. Doch wenn es um Geld für eine Mutter geht, wird der Begriff «Netto» schnell zum Brutto hin gedehnt.

Ja, Geld für die Mutter, nicht für die Kinder. So sehen wir es, wenn Sonja aus einer steinreichen, alteingesessenen Industriellenfamilie stammt, und wenn sie den Ein-Mann-Unternehmer Martin ständig auf den letzten Cent Unterhalt klagt. Doch rechtlich spielt es keine Rolle, wenn die Mutter reich ist: Sie darf einen Vater, der bescheiden verdient und zwei kleine Kinder versorgen will, auf dessen letzten Cent niederklagen, und alle in dieser Justiz spielen bereitwillig mit.

Was ist Sonja wichtiger: Dass sie sein Geld bekommt, oder dass dem Vater ihrer Kinder dieses Geld bitter fehlt? Einmal mehr ist naheliegend, dass ein Gericht und die Gesetze dieses Landes, das Unterhaltsrecht, für Schikane, Rachsucht und Bösartigkeit benutzt werden.

Martin hat an die Justiz geglaubt. Doch je höher er die Instanzen klettert, desto tiefer fällt seine Enttäuschung aus. Der Oberste Gerichtshof fällt das moralisch niedrigste Urteil. Martin wird gezwungen, von einem Geld Zusatz-Unterhalt zu bezahlen, das er gar nicht hat.

Ob denn der Europäische Gerichtshof ihm helfen würde, fragt er uns? Wir denken: Solche Urteile sind kein Missverständnis. Sie sind Absicht, sie haben System. Die Richterschaft ist sich einig, auf Kosten der Gerechtigkeit gegenüber Väter. Am EuGH würde ein österreichischer Richter prüfen dürfen, ob eine Klage gegen die österreichische Justiz zugelassen wird. Das Ergebnis wagen wir zu erraten.

Martin hat recht, wenn er dieses Unrecht an die Bundesregierung, an Kanzler, Vizekanzler und Justizminister schreibt und anprangert. Wir sind sicher, die Regierung wird durch ihre Antwort oder gar Nicht-Antwort zeigen, wo sie steht: Auf der Seite dieses Unrechts.

Recht können nur wir gemeinsam schaffen. Der Männerservice und seine befreundeten Vereine in der Väterplattform durch Bewusstseinsbildung, und Sie, liebe Leser, als Wähler, welche Recht statt Unrecht fordern.


Männerservice-Report #172,

Martin Wizorek*
Tina*, Lebensgefährtin
Tinas und Martins gemeinsame Kinder

In der Verantwortung
Sonja Berghof*
Oberster Gerichtshof
österreichisches Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, April 2019

veröffentlicht am 8. Oktober 2019

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