Der kleine Unterschied

Ingos* Anfrage an den Männerservice klingt wie tägliche Routine: Lydia*verhindert, dass ihr gemeinsamer Sohn Patrick seinen Vater sehen darf, sie sabotiert die Vater-Kind-Beziehung.

Wenn diese Verweigerung bereits kategorisch geworden ist, wenn die Mutter verhärtete Fronten und Tatsachen geschaffen hat, bleibt nur ein gerichtlicher Antrag auf Kontaktrecht.

Kontakrecht? Ingos Antrag läuft schon längst, erklärt er! Doch zur Rechtfertigung hatte Lydia gleich einmal Vorwürfe gegen den Vater ihres Sohnes erhoben. Ständig geschlagen habe er sie, der Ingo…

Leider sind auch solche Zustände Alltag in dem, was sich «Familienrecht» nennt und in der Realität das Gegenteil der zusammengesetzte Begriffe darstellt, das weder in irgendeiner Form für Familien, noch auch nur annähernd für Recht steht, wie wir in weiterer Folge sehen werden:

Leider bleibt einem Vater eines kleinen Kindes, das sich überhaupt nicht selbst wehren oder seinen Willen nach dem Wunsch zum Vater so zum Ausdruck bringen kann und darf, dass dieser ernst genommen wird, zumeist nur der Weg in die Besuchsbegleitung – So lange, also vielleicht über Jahre, es der Mutter gelingt, mit irgendwelchen, auch noch so erkennbar weit hergeholten Vorwürfen den lahmen Durchsetzungswillen einer schwachen Justiz in Schach zu halten.

Die Besuchsbegleitung: An sich wurde sie nur für schwerste Fälle von hochproblematischen Vätern geschaffen, um den Kindern in überwachtem Rahmen doch ein paar Stunden mit dem Vater zu ermöglichen. Tatsächlich wird sie vor Allem von Müttern wie Lydia benutzt und somit missbraucht. Jeder ehrliche Involvierte weiß es, niemand wagt es auszusprechen.

Nun erst bringt Ingo zu Tage, wie besonders blind und taub das Familienrecht im Falle seines Sohnes wieder einmal Partei ergriffen hatte:

Vor über einem Jahr hatte nämlich Lydia urplötzlich ihre Sachen gepackt und ist aus der Wohnung, weg von ihrem Sohn und weg von Ingo, dessen Vater, ausgezogen. Sie hatte sich neu verliebt, wohl über beide Ohren, und ward erst einmal nicht mehr gesehen – bis auf einen Abstecher ein paar Tage später. Ihre Kanarienvögel hatte sie so sehr vermisst, dass sie dieser Tiere wegen noch einmal aufgetaucht ist, um sie abzuholen. Für ihren Sohn, Patrick, hatte sie im Laufe des nächsten Jahres hingegen kaum Interesse gezeigt.

Dass somit Ingo ein Jahr lang allein erziehend gewesen ist, dass Lydia sogar monatlich Unterhalt gezahlt hat –  all das lässt sich einwandfrei nachweisen – Jedem, den es interessiert, jedem außerhalb des Familienrechts also.

Knapp mehr als ein Jahr später hatte Lydia ihren Sohn zu den raren Kontaktzeiten abgeholt. Was dann geschah, wäre für einen Vater undenkbar, hätte ihm einen hochdramatischen Polizeieinsatz unter Blaulicht und Sirenen eingebracht hätte, um das Kind zur Mutter zurückzubringen – Genau das durfte Lydia unter Schirmherrschaft der Republik Österreich ganz ohne Konsequenzen tätigen:

Diese Mutter, die ihr Kind für ein Jahr lang verlassen hatte, bringt es einfach nicht mehr zum Vater zurück, völlig kommentarlos!

Doch dieses Land, dessen ganze Gesellschaft in unserer heutigen Kultur, trieft derart von Vorurteilen, dass sich selbst so eine, wir bitten um Verständnis, Rabenmutter, sich spielend der Voreingenommenheit der Gesellschaft, aus der sich ja auch Justiz und Behörden zusammensetzen, bedienen kann. Jedes Mal, wenn ihr Verhalten hinterfragt oder kritisiert werden könnte, packt sie einfach Vorwürfe aus.

Egal, wie lange sie Vater und Kind alleine gelassen hat, egal, wie wenig Interesse sie gezeigt hatte: Dann tischt sie eben mit hoch bedrückter Mine auf, wie sehr sie vor Ingo «geflüchtet» sei. Wer entgegenhält, dass Sie zu einem Anderen gelaufen ist, dem schluchzt sie vor, dass sie in eine andere Beziehung geflüchtet sei, aus Verzweiflung eben, und warum sie das Kind nicht mitgenommen habe: Ja dann habe eben Ingo ach so gedroht, ihr, der zitternden Verzweifelten, und anfangs hatte sie ja noch die Hoffnung, dass er nur sie schlägt, aber nicht das Kind. Doch dann, nach einem Jahr, ist ihre Sorge, ja geradezu ins Unendliche gewachsen, und daher hatte sie «den Mut gefasst»- daher auch diese heimliche de-facto Kindesentführung, offen konnte die Arme das ja nicht machen, und zwar schon wieder aus Angst…

Lieber Leserinnen und Leser: Solche Geschichten werden die Meisten auf Gericht und Behörden schon längst nicht mehr ungeprüft glauben. Doch es spielt keine Rolle, wie wahr diese Geschichte ist. Allein der Umstand, dass sie stimmen «könnte», entscheidet, und zwar immer für die Mutter.

Daher stecken Patrick und Ingo jetzt in der Besuchsbegleitung fest, statt sich täglich vom Aufstehen bis zum Ins-Bett-bringen zu sehen. Das ist der «kleine Unterschied», der das Leben von Kindern und Vätern ändern kann: Die plötzliche Änderung der persönlichen Vorhaben einer Mutter!


Männerservice-Report #361, veröffentlicht am 30. Mai 2023

Betroffene
Ingo Kuhn*
Sohn Patrick*, 4 Jahre
Verwandte väterlicherseits

In der Verantwortung
Lydia*, Patricks Mutter
österreichisches Familien-Unrecht, in Kombination mit gesellschaftlicher Vorurteilshaltung gegen Männer
Eine österreichische Kinder- und Jugendhilfe («Jugendamt»)

Ort und Zeitraum:
Österreich, 2022

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