Der Katalog der Ungerechtigkeiten

Einen ganzen Fragenkatalog sendet Martin Bremstock*. Eine der vielen Fragen lautet: Warum wird er verpflichtet, für seine Tochter Tatjana* Unterhalt zu bezahlen? Sie wohnt ja bei ihm und wird schon von ihm versorgt! Martin hat sich auf den Weg des Begreifens gemacht, er will Stück für Stück verstehen, ob rechtens ist, was ihm widerfährt und warum nicht – ein langer, steiniger Weg.

Dabei hätte doch mit der Scheidung alles geregelt sein sollen, dachte sich Martin: Einvernehmlich hatte er mit Steffi* unterschrieben, dass Tochter Tatjana bei ihm lebt, die kleine Johanna* hingegen bei der Mutter. Beide Kinder sollen oft bei beiden Eltern sein, also praktisch in Doppelresidenz leben.

Ein Vater, der sich zu gleichen Teilen kümmert. Das ist es doch, was die Politik so fördern will. Sehen wir, was diese Politik mit einem Vater, der sich so bemüht wie Martin, durch ihr kaputtes Familienrecht treibt:

Obwohl Tatjana ihren Wohnsitz beim Vater hat, obwohl sie mehr als die halbe Zeit beim Vater lebt, wird dieser gezwungen, an Steffi Unterhalt für Tatjana zu bezahlen! Einmal mehr zeigt sich: Kindesunterhalt ist nicht für das Kind. Er ist für die Mutter. Die schlechte, weil vage, gesetzliche Lage darf verdreht werden, Vernunft und Moral wird ohnehin verworfen, nur damit ein Vater zahlt und eine Mutter Geld bekommt.

Zugleich zahlt Martin für die kleine Johanna vollen Unterhalt, obwohl das Kind an drei Tagen in der Woche bei ihm ist. Martin gerät daher finanziell in Not. Doch seine tiefe Sorge über seine Existenz und Zukunft interessiert dieses Unterhaltsrecht nicht.

Steffi hingegen kann sich helfen lassen: Obwohl sie theoretisch verpflichtet wäre, selbst zum Unterhalt der Kinder beizutragen, besteht keine realistische Chance für Martin, zu fordern, dass sie selbst Geld verdient. Und genau daher kann es sich Steffi leisten, ständig über die aggressiv auftretende Anwältin Betti Bissner* Geld zu fordern. Steffi erhält Verfahrenshilfe, denn wer so penetrant und oft sinnloserweise eine Klage nach der anderen führen lässt, kann sich das vom eigenen Geld zumeist nicht leisten.

Die Republik Österreich schafft durch die ungerechte Verteilung der Verfahrenshilfe ungleiche Chancen vor Gericht zwischen Steffi und Martin: Steffi bekommt eine aggressive Anwältin bezahlt, um Martin ständig Geld zu nehmen. Martin wird die Verfahrenshilfe verweigert. Ihm, dem das Geld genommen wird, das er sich selbst verdient hat, werden keine fairen Chancen gegeben gegen Steffi, welche erst gar nicht arbeitet und sich daher eine teure Anwältin leisten kann.

Daher schafft diese Ausprägung der Verfahrenshilfe genau das Gegenteil dessen, was deren Ziel sein sollte: Sie schafft Chancenungleichheit.

Die einzigen, welche Martin jetzt helfen, sind wir vom Männerservice, denn die Republik Österreich lässt ihn allein.


Männerservice-Report #174, veröffentlicht am 22. Oktober 2019

Betroffene
Vater: Martin Bremstock*
Kinder: Tatjana*, 11 Jahre, und Johanna*, 3 Jahre

In der Verantwortung
Steffi*, Mutter der Kinder
Scheidungsanwältin Betti Bissner*, Steiermark
Ein Bezirksgericht in der Steiermark
Familiengerichtshilfe

Ort und Zeitraum:
Steiermark, Mai 2019

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