Der höhere Trumpf sticht!

Im Grunde ist Sabine Reiter obdachlos. Sie wohnt notdürftig bei ihrer Mutter Klara*, doch diese ist dement. Manchmal verwechselt sie ihre eigene Tochter mit einer Einbrecherin. Dann sucht Sabine schnell das Weite, um später wiederzukommen, in der Hoffnung, dass ihre Mutter sie wiedererkennt.

Sabine fühlt sich gescheitert, gedemütigt und entsorgt.

Dabei ist sie immer noch Besitzerin der Hälfte eines schönen, geräumigen Einfamilienhauses. Doch dieses Haus darf sich nicht mehr betreten. Eine gerichtliche «Einstweilige Verfügung» verbietet ihr, sich diesem Haus zu nähern, nicht einmal auf 50 Meter.

Dabei war es zuerst ihr Ehegatte Konrad*, der auf Verlangen Sabines von niederösterreichischen Polizisten weggewiesen worden ist. Damals war Konrad noch als «Gefährder» gebrandmarkt, und Sabine durfte es sich als «Gefährdete» alleine im Haus bequem machen.

Sabine hatte das zweiwöchige Betretungsverbot Konrads ablaufen lassen, dann ist ihr Mann zurückgekehrt. In dieser Zeit hat er gelernt, wie der österreichische «Gewaltschutz» funktioniert. Kurz darauf ist ihm gelungen, was üblicherweise einem Mann in Österreich nicht gelingt: Er konnte umgekehrt Sabine wegweisen lassen, von denselben Polizisten, die ihm zuletzt die Schlüssel abgenommen hatten.

Doch Konrad hat nach diesem unerwarteten «Erfolg» nachgesetzt, kühl und zu seinem Vorteil, genauso, wie es Sabine damals selbst unterlassen hatte.

Erst hatte die frisch weg gewiesene Sabine noch jeden Donnerstag Besuchsrecht im Haus erhalten. Das ist für Kenner dieses «Gewaltschutzes» untypisch, so ein Besuchsrecht bekommen die Männer, welche bei uns Hilfe suchen, nie. So ein Besuchsrecht führt den Gewaltschutz, welcher jeden gerade eben beweislos als «Gefährder» titulierten mit einem Bannkreis von üblicherweise 100 Meter bedenkt, als ob der der rasende Teufel in Person wäre, einmal mehr ad absurdum.

Am ersten Donnerstag also steht Sabine ihrem Mann wieder gegenüber und fordert ihn auf, seine Beschuldigungen zurückzunehmen. Ansonsten, so droht sie, würde sie ihn selbst wegen jahrelanger Gewalt belangen.

«Bist arg…», meinte der verblüffte Konrad und versprach, so schildert Sabine, dass er schon morgen zu Gericht gehen würde.

Bei Gericht ist Konrad jedenfalls gewesen. Dort jedoch hatte er eine «Einstweilige Verfügung» angestrengt. Diese wirkt wie eine Wegweisung, doch sie läuft deutlich länger.

Hier zeigt sich einmal mehr unsere Kritik an dem, was sich Gewaltschutz nennt, den Betretungs- und Annäherungsverboten durch Wegweisung oder Einstweilige Verfügung.

Schutz vor Gewalt ist ja an sich gut. Doch welcher Mensch ist gefährlich, und welcher nicht? Wer ist durch andere gefährdet, und wer nicht? Wer in aller Welt kann das entscheiden, wenn Beweise fehlen?

Diese Fragen sind niemals auf gerechte Weise lösbar.

Es ist traurig, dass 300 Jahre nach Beginn der Aufklärung folgendes Manifest notwendig ist: Für solche, niemals objektiv und gerecht lösbaren Aufgaben wurden die rechtsstaatlichen Prinzipien geschaffen, als einzig dauerhaft bestandsfähige Lösungen.

Wir denken: Rechtsstaatlichkeit maßt sich gar nicht an, perfekt und allwissend gerecht sein zu wollen und zu können. Sie bildet sich nicht ein, jedes Unrecht, das sich Menschen antun können, im Vorhinein verhüten zu können. Wahre Rechtsstaatlichkeit hütet sich jedoch davor, selbst Unrecht zu üben. Daher setzt ein echter Rechtsstaat nur die allernotwendigsten, geringstmöglichen Maßnahmen zum präventiven Schutz, und er sanktioniert und bestraft nur bei sicherer Beweislage.

Konrad und Sabine haben sich gegenseitig wegweisen lassen. Dabei hätte eine Frau in diesem Gewaltschutzsystem alle Trümpfe in der Hand, ihr wird grundsätzlich geglaubt, dem Mann grundsätzlich nicht.

In diesem Fall hatte Konrad jedoch offenbar bessere Trümpfe im Talon: Er hat sich des Gewaltschutzsystems besser, kühl kalkulierend, bedient, hatte die besseren Anwälte, die wussten, wie praktisch sich der Gewaltschutz als Willkürmittel einsetzen lässt, ja, und noch ein Ass hatte Konrad wohl im Ärmel:

In jenem Ort, dessen Polizei über seine und später Sabines Wegweisung entschieden hat, ist Konrad Partei- und Gemeindefunktionär. Er kennt alle und Jeden hier, er ist gut vernetzt. Wie gut wohl auch bei der Polizei?

Sabines Einstweilige Verfügung läuft nicht in einem Jahr ab, so wie es gesetzlich vorgesehen wäre. Auf Drängen von Feministinnen und den Gewaltschutzstellen werden solche Betretungsverbote mittlerweile bis zum Ende des «Aufteilungsverfahrens», nach der Scheidung, ausgesprochen.

Das ist perfekt für jene, die es in den Status der «Gefährdeten» schaffen, wie hier Konrad: Damit sind schon längst Fakten geschaffen worden. Er hat sich das Haus gesichert, mit Hilfe des Gewaltschutzsystems.

Sabine erzählt, dass Konrad gar nicht in ihrem und seinem Haus wohnt, sondern schon längst bei einer neuen Freundin.

Einmal wollte sie ihre Post, von außen im Postfach, holen, im Glauben, dass das Haus ohnehin leer sei. Selbst dafür wurde Sabine bestraft, als ob sie eine jederzeit hochgefährliche Psychopatin sei.

Ab und zu erlebt eine Frau am eigenen Leib, wie eine feministische Vorurteilsideologie Unrecht geschaffen hat. Für diese Ideologen ist Sabine ein Kollateralschaden.


Männerservice-Report #398, veröffentlicht am 6. Februar 2024

Betroffene
Sabine Reiter*
Klara Reiter*, Sabines Mutter

In der Verantwortung
Konrad Reiter*
Österreichisches Gewaltschutzsystem
Eine niederösterreichische Polizeidienststelle
Eine Richterin eines niederösterreichischen Bezirksgerichts

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, seit Mai 2022

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