Der hilfreiche Hinweis

Wir kennen den Familienrechtsanwalt Walter Angerer* bereits. Immer wieder kommentiert unser langjähriger Leser die Reports und gibt uns wertvolle Hinweise aus den täglichen Irrungen und Wirrungen dessen, was sich «Familienrecht» nennt.

In seiner Antwort auf den Report «Der Durchbruch» hat er keine Freude mit der Darstellung eines «gierigen Anwalts auf Prozentbasis». Natürlich wäre es sittenwidrig, wenn Anwälte in Österreich auf Prozentbasis verrechneten, und wir korrigieren gerne: Wir hatten lediglich nach einer Vorstellung der Leser gefragt, ob sie nämlich das Klischee der amerikanischen Anwälte aus Hollywood-Filmen vor sich sehen, um dann darzustellen, das noch schlimmere Kräfte als diese fiktiven Anwälte am Werk gewesen sind. Reale, österreichische Anwälte waren nicht gemeint. Kommen wir jedoch zu einem konkreten Fall, den uns der Anwalt in diesem Zug, passend zum genannten Report, schildert:

Unser Report «Der Durchbruch» beschreibt, wie ein «Jugendamt» einer Mutter über den unseligen «rückwirkenden Unterhalt» noch ein letztes Mal eine tüchtige Einmalzahlung auf Kosten eines Vaters beschert, obwohl das Kind, auf das sich der Unterhalt bezieht, bereits volljährig ist. Solche Vorgänge sind alltäglich in Österreich. Wenn Sie lesen, was Walter Angerer jedoch mühseligst und letztlich erfolgreich durchgefochten hat, so werden diese halblegalen, nennen wir es «Vermögensdelikte», hoffentlich bald zur Seltenheit.

Walter Angerers Mandant, Harald Veith*, hatte schon zuvor fast Unmögliches erreicht: Die de facto-Obsorge für seine beiden Söhne! Ab sofort war nun deren Mutter, Judith*, unterhaltspflichtig.

Doch in dem Augenblick, als die Kinder mit Sack und Pack zum Vater gezogen sind, ist noch immer ein Unterhaltsverfahren vor Gericht gelaufen. Judith hatte doch tatsächlich, obwohl die Kinder schon längst zum Vater wollten, schon wieder mehr Unterhalt gefordert, und natürlich den profitablen wie endgültig völlig ungerechten «rückwirkenden Unterhalt» nachgefordert.

Was ist ein «Jugendamt»? Eine Dienststelle einer Landesregierung, hier der Oberösterreichischen. Sie wäre, dem Namen wie dem Gesetz nach, verpflichtet, jederzeit das «Kindeswohl» zu wahren.

Üblicherweise sieht es so eine Stelle als «Wahrung des Kindeswohls», wenn sie vom Vater so viel wie möglich an Geld herausholt, um es der Mutter zu überweisen – auch, wenn es einerseits eine Bereicherung und andererseits praktisch Diebstahl darstellt wie beim «rückwirkenden Unterhalt».

Wie wahrt also die Stelle der oberösterreichischen Landesregierung jetzt das Wohl der beiden Söhne? Versucht es jetzt Judith statt Harald auszuplündern? Ist es also ungerecht, unabhängig vom Geschlecht? Nicht einmal das!

Das «Jugendamt» besteht darauf, dass Harald immer noch Länge mal Breite rückwirkenden Unterhalt an Judith bezahlt, obwohl die Kinder bei Harald sind und ihm das Geld für die Betreuung seiner Kinder offensichtlich fehlen wird.

Eine Jugendwohlfahrtsstelle einer Landesregierung stellt sich also unverblümt und unverschämt voll auf die Seite der Mutter, und wenn das noch so offensichtlich gegen das Kindeswohl ist, und setzt eifrig nach:

Als Harald nämlich vor Gericht anbietet, in Gottes Namen eben diesen rückwirkenden Unterhalt wenigstens auf Sparbücher der Kinder einzuzahlen, damit ihm das Geld zwar genommen wird, aber er wenigstens den Kindern bleibt, reagiert das «Jugendamt» zwar für uns gewohnt, doch für Viele unfassbar:

Es lehnt ab, denn das Geld stünde der Mutter zu, ganz alleine!

Doch damit hat die oberösterreichische Landesregierung völlig überspannt: Ein oberösterreichisches Bezirksgericht bestellt das «Jugendamt» in dieser Sache einfach ab. Warum? Weil ein «Jugendamt», das Kindeswohl nicht wahren würde! Vielen Betroffenen werden diese Worte, sogar von einem Gericht, eine Wohltat sein.

Doch das Amt der Landesregierung gibt nicht auf und rekursiert, und tatsächlich beharrt ein oberösterreichisches Landesgericht mit einer formalen Begründung auf der Bereicherung für die Mutter.

Walter Angerer zieht jedoch alle Register: Letztlich vor einem Salzburger Bezirksgericht gewinnt er für seinen Mandanten, und wir dürfen Betroffene auf diesen Erfolg hinweisen, endlich ein Teilerfolg für die Vernunft:

Ab dem Augenblick, in dem die Mutter nicht mehr berechtigt war, die Kinder zu vertreten, ist sie auch nicht berechtigt gewesen, «für die Kinder» rückwirkend Geld zu beziehen. Diese Summen können nur die Kinder selbst beziehen. Das bedeutet:

Volljährige Kinder dürften selbst den rückwirkenden Unterhalt beziehen, den eine Mutter wie im Beispiel von «Der Durchbruch» eingefordert hatte. Für minderjährige Kinder darf der Obsorgeberechtigte das Geld einstreichen – also hätte Harald den rückwirkenden Unterhalt auf sein eigenes Konto zu bezahlen!

Allerdings könnte Judith, wenn sie entsprechendes Material hätte und genau wüsste, wie sie vorzugehen hätte, schon einen Teil dieses rückwirkenden Unterhalts wieder holen, und zwar von den Kindern. Hier gehen wir nicht ins Detail, der Männerservice leitet nicht zu unanständigem Handeln an. Wir zeigen nur einmal mehr auf, wie sehr trotz allem Bemühen eines Anwalts und sogar mancher Gerichte im bodenlosen Fass des Unrechts immer wieder neue Löcher aufreissen können, wenn eines gerade gestopft worden ist.

Wir bedanken uns bei Walter Angerer für Hinweise, welche es uns ermöglichen, hin und wieder den einen oder anderen Auswuchs in diesem Unterhaltsrecht zu stutzen, von denen leider trotzdem eine Vielzahl wuchert hierzulande.


Männerservice-Report #385, veröffentlicht am 7. November 2023

Betroffene
Vater: Harald Veith*
Zwei Söhne

In der Verantwortung
Judith Dengler*, Mutter der Kinder
Eine Bezirkshauptmannschaft in Oberösterreich im Auftrag der dortigen Landesregierung
Ein Landesgericht in Oberösterreich

Weitere Beteiligte
Walter Angerer*, Familienrechtsanwalt in Österreich
Je ein Bezirksgericht in Oberösterreich und Salzburg

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich und Salzburg, 2022

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